Hauptmieter zieht aus - Untermieter haben Fragen

30. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
bieRisTalle
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Hauptmieter zieht aus - Untermieter haben Fragen

Wir haben eine 4er WG, 1 Hauptmieter, 3 Untermieter. Der Hauptmieter will demnächst ausziehen und da kommen jetzt ein paar Fragen für uns Untermieter auf .



Einmal ist die Frage was mit einer eventuellen Nachzahlung (Gas/Heizung) passiert. Wenn die Rechnung kommt können wir seinen Anteil von ihm einfach so anfordern? Oder sollten wir das noch schriftlich festlegen solange er noch hier wohnt. Im Mitvertrag steht nichts davon.



Die zweite Frage ist: Wer hat das Recht zu entscheiden wer als Nachmieter gesucht wird und das Zimmer vom Hauptmieter übernimmt? Er will das selber machen, womit wir Untermieter nicht einverstanden sind. Hinzukommt, dass einer von uns Hauptmieter wird, mit dem der neue WG Mitbewohner so oder so einen Vertrag vereinbaren muss.

Dazu muss ich sagen das der jetztige Hauptmieter sich erhofft Geld vom Nachmieter zu bekommen. Das ist für eine Kleinreperatur, die wir gemeinsam bezahlt haben. Da stehen ihm vielleicht noch 25 Euro zu, die er vom Nachmieter bekommen würde. Er hat auch noch weitere Anspüche auf Geld gemacht, die ihm einfach nicht zustehen, und auch auf kosten des neuen Mieters gehen sollen. Das alles hinter dem Rücken der jetzigen Untemieter. Wir wissen nicht genau wieviel Geld er will. Für mich ist das Betrug.
Ich habe auch den Verdacht das der jetzige Hauptmieter bei unserem letzen Neuling bei der Zimmermiete betrogen hat. Diese war auf einmal ein ganzes stück höher als bei dem Mitbewohner davor.

Daher wäre es gut zu wissen ob wir ihm einfach sagen können, dass er sich nicht in die Suche für einen Nachmieter einmüschen soll, und uns seine Geldforderung offen legt, damit wir diese ggf mit potenziellen nachmietern besprechen können.



So ich hoffe das ist einigermaßen verständlich geschrieben. Entschuldingt bitte die Rechtschreibfehler falls vorhanden. Habe keine Korrektur in diesem Browser.

Vielen Dank schonmal für euren Feedback.

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31 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47499 Beiträge, 16808x hilfreich)

Ihr verwechselt da irgendwie etwas. Auch wenn der Hauptmieter auszieht bleibt er der Hauptmieter und Ihr bleibt die Untermieter.

Die Nebenkostenabrechnung geht weiter an den Hauptmieter und er rechnet dann entsprechen den Verträgen mit den Untermietern ab. Dabei muss der Hauptmieter im Ergebnis für einen Leerstand seines Zimmers weiter aufkommen.

Das Recht zur Nachmietersuche hat alleine der Hauptmieter. Selbstverständlich darf der Hauptmieter von einem neuen Nachmieter auch eine höhere Miete verlangen. Wie kommt Ihr eigentlich darauf, dass einer von Euch neuer Hauptmieter wird? Hat der bisherige Hauptmieter gekündigt? Wenn nicht, dann bleibt er Hauptmieter.

Die Untermieter haben kein Recht, sich in die Sache mit dem Nachmieter einzumischen. Das ist alleinige Sache des Hauptmieters. Die Untermieter haben auch kein Recht irgendetwas mit dem neuen Nachmieter zu besprechen.

Sollten die Untermieter dem Hauptmieter so wie in dieser Frage völlig grundlos einen Betrugsvorwurf machen, kann das für sie entsprechende mietrechtlichen Konsequenzen haben. Eine derartige Stimmungsmache gegen den Hauptmieter kann dann durchaus zur Kündigung führen.

-- Editiert von hh am 30.11.2017 08:02

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#2
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

Das Recht zur Nachmietersuche hat alleine der Hauptmieter.

Nein, sondern ausschliesslich der Eigentümer.

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47499 Beiträge, 16808x hilfreich)

Das Recht zur Suche eines neuen Untermieters für das Zimmer, das nach seinem Auzug leer steht, hat alleine der Hauptmieter und nicht der Vermieter.

-- Editiert von hh am 30.11.2017 08:47

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#4
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

Zitat (von werner_r):
Das Recht zur Nachmietersuche hat alleine der Hauptmieter.

Nein, sondern ausschliesslich der Eigentümer.


Auch wenn es die Erkenntnisfähigkeit über fördern sollte: ein Eigentümer hat keinerlei Rechte aus einem Mietverhältnis.

Rechte und Pflichten aus einem Mietverhältnis haben Vermieter und Mieter.

Vermieter beim hier in Rede stehenden Sachverhalt ist der Hauptmieter. Mieter sind die Untermieter. Damit entscheidet ausschließlich der Hauptmieter über ein neues Untermietverhältnis.

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#5
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

Der einzige Hauptmieter zieht doch aus.
Der wird sicher nicht die Verantwortung für 4 Untermieter übernehmen wollen.

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#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von bieRisTalle):
Wir haben eine 4er WG, 1 Hauptmieter, 3 Untermieter. Der Hauptmieter will demnächst ausziehen (123recht.net Tipp: Kündigung Mietvertrag ) und da kommen jetzt ein paar Fragen für uns Untermieter auf .


Die erste Frage ist, was steht denn hierzu in Ihrem Untermietvertrag?

Die zweite Frage ist, hat der Hauptmieter regulär seinen Mietvertrag gekündigt oder zieht er nur aus?

Zitat (von hh):
Das Recht zur Nachmietersuche hat alleine der Hauptmieter. Selbstverständlich darf der Hauptmieter von einem neuen Nachmieter auch eine höhere Miete verlangen. Wie kommt Ihr eigentlich darauf, dass einer von Euch neuer Hauptmieter wird? Hat der bisherige Hauptmieter gekündigt? Wenn nicht, dann bleibt er Hauptmieter.


Ja und was den dann vom Hauptmieter zu suchenden Untermieter betrifft, so wäre ich mir da nicht so sicher, da der Hauptmieter nicht alle Räumlichkeiten untervermieten darf, ich meine da gibt es Vorschriften, die das untersagen.

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#7
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Und weiter:

Ein Hauptmieterwechsel ist nicht gleichzusetzten mit einem Verkauf des Hauses, wo der neue Eigentümer in die bestehenden Verträge krafts Gesetz eintritt.
Also, der neue Hauptmieter tritt nicht automatisch in die alten Mietverträge mit dem alten Hauptmieter ein.
Der alte Hauptmieter müsste die Untermietverträge erst kündigen und dazu braucht er einen Grund.
Danach könnte der neue Hauptmieter mit den bisherigen Untermietern oder auch anderen neue Verträge abschließen.

Solange die Untermietverträge nicht wirksam gekündigt worden sind, bleibt der alte Hauptmieter auch noch in der Pflicht. Und dieses betrifft auch die Zahlung der Miete und die Abrechnung der Betriebskosten.



-- Editiert von Spezi-2 am 30.11.2017 10:06

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#8
 Von 
bieRisTalle
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok um das nochmal klarzustellen. Der Haupmieter ist derjenige der auszieht. Sein Zimmer bekommt dann einen neuen Mieter. Das kommt bei der WG öfter vor das der Hauptmieter wechselt. Er kann nicht Hauptmieter bleiben und ausziehen. Also muss einer von uns Hauptmieter werden. Miete kann er auch nicht erhöhen, das kann nur der Eigentümer.

-- Editiert von bieRisTalle am 30.11.2017 10:10

-- Editiert von bieRisTalle am 30.11.2017 10:13

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von bieRisTalle):
Ok um das nochmal klarzustellen. Der Haupmieter ist derjenige der auszieht. Sein Zimmer bekommt dann einen neuen Mieter.


Nö so geht das nicht, auf jeden Fall nicht ohne Zustimmung des Vermieters des Hauptmieters.

Und dann ist es so, dass, für den Fall dass der Hauptmieter wechselt, der Neue Hauptmieter nicht automatische IHRE Untermietverträge "übernimmt" (s. Spezis Ausführungen)

Sie sollten doch erst einmal die Vertragslagen klären:

1. Hat der Hauptmieter den Hauptmietvertrag gekündigt
1a. Wenn ja, hat er Ihnen die Verträge dann auch gekündigt, oder wie haben SIe sich da arrangiert?

2. Wurde der Vermieter des Hauptmieters über den Auszug des Hauptmieters informiert?

3. Hat bei Ihnen überhaupt jemand Ahnugn auf welch glattem Parkett Sie gerade herumrutschen?

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#10
 Von 
bieRisTalle
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von bieRisTalle):
Ok um das nochmal klarzustellen. Der Haupmieter ist derjenige der auszieht. Sein Zimmer bekommt dann einen neuen Mieter.



Sie sollten doch erst einmal die Vertragslagen klären:

1. Hat der Hauptmieter den Hauptmietvertrag gekündigt
1a. Wenn ja, hat er Ihnen die Verträge dann auch gekündigt, oder wie haben SIe sich da arrangiert?

2. Wurde der Vermieter des Hauptmieters über den Auszug des Hauptmieters informiert?

3. Hat bei Ihnen überhaupt jemand Ahnugn auf welch glattem Parkett Sie gerade herumrutschen?



1. Ich denke nein. Er ist sich noch nicht 100% sicher wann er auszieht und macht es auch nur, wenn er einen neuen Mieter gefunden hat und dann sehr kurzfristig, damit er auch ja kein bisschen Geld verliert. Er ist ein Betrüger, das hat sich jetzt herausgestellt. Er berechtnet dem neuen Mitbewohner eine monatliche Verwaltungsgebühr von 50 - 70€. Das zahlen wir andren nicht.

2. Ich denke auch nein. Der Eigentümer/Vermieter ist im Winter immer lange im Urlaub, was das ganze etwas schwieriger macht. Ich versuche ihn natürlich über Email zu erreichen.

3. Nein. Bitte um Klarstellung.

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#11
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von bieRisTalle):
1. Ich denke nein. Er ist sich noch nicht 100% sicher wann er auszieht und macht es auch nur, wenn er einen neuen Mieter gefunden hat und dann sehr kurzfristig, damit er auch ja kein bisschen Geld verliert. Er ist ein Betrüger, das hat sich jetzt herausgestellt. Er berechtnet dem neuen Mitbewohner eine monatliche Verwaltungsgebühr von 50 - 70€. Das zahlen wir andren nicht.


Ohne Zustimmung des Hauptvermieters darf der Hauptmieter die Wohnung nicht komplertt untervermieten. Sie laufen alle in Gefahr die komplette Wohnung zu verlieren, denn der Hauptvermieter kann diesem Treiben ein schnelles Ende setzen.

Zitat (von bieRisTalle):
2. Ich denke auch nein. Der Eigentümer/Vermieter ist im Winter immer lange im Urlaub, was das ganze etwas schwieriger macht. Ich versuche ihn natürlich über Email zu erreichen.


Dann sollten Sie versuchen einen anderen Weg zu finden ihn zu kontaktieren.

zu 3.

Der Hauptvermieter muss eine komplette Untervermietung der Wohnung nicht dulden, der Hauptmieter muss also zwingend ! sicher hierfür eine Erlaubnis einholen. Sollte er die Komplettuntervermietung dem Hauptvermieter verschweigen, so kann dieser den Mietvertrag kündigen, und wenn er Ihren Untervermieter kündigt, dann werden auch Sie Ihre Zimmer los.

Sie sollten auf jeden Fall mit dem Hauptvermieter Kontakt aufnehmen.

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#12
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Hm.
Die Wohnung scheint ja vom Eigentümer als WG vermietet worden zu sein.
Da ist ein Mieterwechsel grundsätzlich auch ohne Zustimmung des Eigentümers möglich.
Insbesondere wenn diese Art des Mieterwechsels schon länger praktiziert wird, kann das eine konkludente Zustimmung des Eigentümers beinhalten:
http://www.adjuvat.de/downloads/WG_LG_Koeln.pdf - Seite 3, sehr informativ
Die Rechtsprechung ist viel näher an der Lebenswirklichkeit einer WG dran, als das viele hier denken.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#13
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Die Wohnung scheint ja vom Eigentümer als WG vermietet worden zu sein.


Wie kommen Sie darauf? WEnn es so wäre, dann wären alle Hauptmieter ihrer Zimmer und der Gemeinschaftsräume. Hier wird aber eindeutig von Untermietern gesprochen., und dann dürfte lediglich der Hauptvermieter einen Nachmieter suchen.



-- Editiert von AltesHaus am 30.11.2017 11:36

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#14
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

@drkabo

Ich sehe da einen großen Unterschied zu dem Urteil des LG Köln.

Hier hat nicht der Eigentümer an eine WG vermietet sondern an einen Mieter. (Hauptmieter)
Dieser hat dann eine WG geschaffen indem er einzelne Zimmer der Wohnung untervermietet hat.



-- Editiert von Spezi-2 am 30.11.2017 11:43

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47499 Beiträge, 16808x hilfreich)

Um das nochmal deutlich zu machen:
Dass bei der dargestellten Sachlage der Hauptmieter wechselt ist nicht der Normalfall und rechtlich nicht vorgesehen.

Der Hauptmieter muss kündigen und auch den Untermietern kündigen, dann räumen alle die Wohnung und der Vermieter vermietet neu.

Alternativ bleibt der Hauptmieter und untervermietet alle Zimmer, kann dann auch festlegen, wer für welche Miete einzieht.

Der Wechsel des Hauptmieters unter Beibehaltung der Untermietverträge erfordert die Zustimmung aller beteiligten

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#16
 Von 
bieRisTalle
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn ich den Eigentümer erriche wäre ich froh, wenn er den Hauptmieter rausschmeißt. Der Hauptmieter wohnt hier schon über ein Jahr ist aber erst Seit 3 Monaten Hauptmieter. Das ist total blöd, weil der sich das ja mal vorher überlegen könnte. Der war nur auf Geld machen und betrügen aus. Der vorherige Hauptmieter hat hier auch nur knapp ein Jahr gewohnt. Kommt bei uns also recht häufig vor.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von hh):
Alternativ bleibt der Hauptmieter und untervermietet alle Zimmer, kann dann auch festlegen, wer für welche Miete einzieht.


Das wäre nur mit Zustimmung des Hauptvermieters möglich. Alles andere ist eine schwammige Sache, wenn er Hauptvermieter davon Kenntnis erhält, kann er das Hauptmietverhältnis kündigen.

Zitat (von hh):
Der Wechsel des Hauptmieters unter Beibehaltung der Untermietverträge erfordert die Zustimmung aller beteiligten


Ist mE nicht rechtswirksam möglich.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):

Zitat (von hh):
Der Wechsel des Hauptmieters unter Beibehaltung der Untermietverträge erfordert die Zustimmung aller beteiligten


Ist mE nicht rechtswirksam möglich.

Ein Wechsel der Vertragsparteien kann selbstverständlich jederzeit vereinbart werden. Ein Problem tritt nur auf, wenn einer der Beteiligten die Vereinbarung nicht abschliessen will.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von RMHV):
Ein Wechsel der Vertragsparteien kann selbstverständlich jederzeit vereinbart werden. Ein Problem tritt nur auf, wenn einer der Beteiligten die Vereinbarung nicht abschliessen will.


Kann ich mir so nicht vorstellen, dazu müssten neue Verträge geschlossen werden.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
bieRisTalle
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

UPDATE

Der Eigentümer hat kein Problem damit wenn es kurzfristig einen neuen Hauptmieter gibt.

Der jetzige Hauptmieter hat die Kaution von 2 Untermietern verschärbelt und nicht auf ein extra Konto eingezahlt. Das Geld ist weg. Wie kann man ihn damit am besten festnageln?

-- Editiert von bieRisTalle am 30.11.2017 20:51

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47499 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Kann ich mir so nicht vorstellen, dazu müssten neue Verträge geschlossen werden.


Doch, sicher kann ein Nachmieter anstelle des bisherigen Hauptmieters in die Verträge eintreten. Das hat zur Folge, dass er auch alle Risiken übernimmt und im Zweifel auch für alle Schäden aufkommen muss, die irgendein vorheriger Hauptmieter verursacht hat.

Für den konkreten Fall bedeutet das auch, dass jemand, der in den bestehenden Vertrag eintritt, für Kautionszahlungen aufkommen muss, die der vorherige Hauptmieter veruntreut hat. Die Beteiligten an derart windigen vertraglichen Konstruktionen sind sich im Regelfall gar nicht bewusst, welche Risiken sie damit eingehen. So lange sich alle verstehen und niemand Ärger macht, klappt ja auch alles.

Sobald aber auch nur ein Beteiligter aus der Reihe tanzt, fliegt allen Beteiligten so eine vertragliche Konstruktion um die Ohren.

Zitat:
Der Eigentümer hat kein Problem damit wenn es kurzfristig einen neuen Hauptmieter gibt.


Was willst Du damit sagen? Damit es einen neuen Hauptmieter gibt, muss nicht nur der Vermieter und alle Untermieter zustimmen, sondern auch der bisherige Hauptmieter.

Zitat:
Das Geld ist weg. Wie kann man ihn damit am besten festnageln?


Woher wisst Ihr, dass das Geld weg ist?

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#22
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von hh):
Doch, sicher kann ein Nachmieter anstelle des bisherigen Hauptmieters in die Verträge eintreten. Das hat zur Folge, dass er auch alle Risiken übernimmt und im Zweifel auch für alle Schäden aufkommen muss, die irgendein vorheriger Hauptmieter verursacht hat.


Das stimmt einfach so nicht. Wenn er eintritt, dann müssten alle Beteiligten inkl. des Vermieters damit einverstanden sein, darüberhin müssten mAn neue Verträge verfasst werden.

Zitat (von bieRisTalle):
Der Eigentümer hat kein Problem damit wenn es kurzfristig einen neuen Hauptmieter gibt.

Der jetzige Hauptmieter hat die Kaution von 2 Untermietern verschärbelt und nicht auf ein extra Konto eingezahlt. Das Geld ist weg. Wie kann man ihn damit am besten festnageln?


Die Frage ist ja, ob Sie das so weiter mitmachen wollen. Ansonsten suchen Sie sich evtl. besser eine andere WG. Bezg. der Kaution ... wenn der neue Hauptmieter in die Rechte und Pflichten des alten Eintritt, dann steht er auch dafür gerade, so der denn weiß, in was er sich da eingekauft hat.

Für mich ist dieses Konstrukt schwammig und rechtlich fragwürdig.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47499 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Wenn er eintritt, dann müssten alle Beteiligten inkl. des Vermieters damit einverstanden sein,


Richtig, siehe meine Antwort#15

Zitat:
darüberhin müssten mAn neue Verträge verfasst werden.


Nein, es reicht eine Vertragsänderung

Wir sind uns aber einig, dass das Ganze windig ist und sich die Beteiligten offenbar nicht über die Risiken im Klaren sind. Dabei ist der Vermieter der einzige, der kein Risiko gegenüber einem normalen Mieterwechsel eingeht

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
bieRisTalle
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist richtig, wenn wir einen neuen Hauptmieter wählen wird immer alles neu gemacht. Neuer Hauptmietvertrag mit Zustimmunbg des Eigentümers und Untermietverträge.

Ich weiß, dass die Kaution weg ist, weil er bereits nur einen Teil der Kaution an einen ausgezogenen Mitbewohner zurückgezahlt hat. Er behauptet er zahlt den Rest sobald er die Kaution von dem neuen Mitbewohner bekommen hat. Er hat auch tatsächlich gesagt, dass er die neue Kaution benutzt um die alte auszuzahlen. Also hat er das Geld nicht. Das ist ein Schneeballsystem. Er hat es auch nie auf ein seperates Konto eingezahlt. Viel verdienen tut er auch nicht, also kann er die Kaution nicht annäherend von seinem Einkommemn decken/zurückzahlen.

Polizei hat mir gesagt, dass man das sogar strafrechtlich Anzeigen kann was da mit der Kaution passiert.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von hh):
Nein, es reicht eine Vertragsänderung


Das sehe ich komplett anders und werde hier mal nachfragen. Ich glaube nicht, dass der Hauptmieter einfach so ausgetauscht werden kann mit allen rechtlichen Konsequenzen. Da frag ich mal den Juristen meines Vertrauens (weil es mich einfach interessiert) und bei Interesse werde ich dessen kompetente Antwort hier posten.

Zitat (von hh):
Dabei ist der Vermieter der einzige, der kein Risiko gegenüber einem normalen Mieterwechsel eingeht


Den absoluten Vorteil sehe ich hier bei Hauptmieter A, der seine Wohnung ja dann komplett unvermietet hat mit materiellem Vorteil ohne Risiken. Und da habe ich eben so meine Zweifel, ob dies rechtlich überhaupt machbar ist.

Zitat (von bieRisTalle):
Ich weiß, dass die Kaution weg ist, weil er bereits nur einen Teil der Kaution an einen ausgezogenen Mitbewohner zurückgezahlt hat.


Mmmh ... ich würde mich auf so einen Kuhhandel dann nicht mehr einlassen und mir eine neue WG suchen. Bezgl. der Kaution fordern Sie ihn auf

Zitat:
Lieber UnterVermieter

ich bitte um Nachweis der Kautionsanlage inkl. bis zum (würde ich nun 10 Tage nehmen). Sollte mir bis zu diesem Zeitpunkt der Nachweis nicht erbracht werden, so werde ich den Kautionsbetrag von der Miete einbehalten und meinerseits auf ein noch anzulegendes Kautionskonto einzahlen.

MfG
Der Untermieter


Erst mal schreiben, Miete noch nicht einbehalten. Das Problem hier ist, dass es noch kein richtungsweisendes Urteil hierzu gibt, die einen Gerichte meinen, der Mieter darf Miete einbehalten, die anderen sagen nein. Deswegen erst mal die Antwort abwarten. Btw ... über welche Höhe reden wir hier? 400 - 600 €?

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
bieRisTalle
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von hh):
Nein, es reicht eine Vertragsänderung


Das sehe ich komplett anders und werde hier mal nachfragen. Ich glaube nicht, dass der Hauptmieter einfach so ausgetauscht werden kann mit allen rechtlichen Konsequenzen. Da frag ich mal den Juristen meines Vertrauens (weil es mich einfach interessiert) und bei Interesse werde ich dessen kompetente Antwort hier posten.


Vielen Dank schonmal. Wir hoffen ja das er in 1 bis 2 monaten von selbst auszieht. Wenn nicht ist die Frage ob man ihn rausbekommt schon gut.

Zitat (von AltesHaus):

Erst mal schreiben, Miete noch nicht einbehalten. Das Problem hier ist, dass es noch kein richtungsweisendes Urteil hierzu gibt, die einen Gerichte meinen, der Mieter darf Miete einbehalten, die anderen sagen nein. Deswegen erst mal die Antwort abwarten. Btw ... über welche Höhe reden wir hier? 400 - 600 €?


Die Kaution ist 950€ und mehr als 3 mal die Kaltmiete. Er hat das Geld ausgegeben. Das ist sicher. Mehr Details kann ich auf Grund von Datenschutz nicht preisgeben.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von hh):
Nein, es reicht eine Vertragsänderung


Das sehe ich komplett anders und werde hier mal nachfragen. Ich glaube nicht, dass der Hauptmieter einfach so ausgetauscht werden kann mit allen rechtlichen Konsequenzen. Da frag ich mal den Juristen meines Vertrauens (weil es mich einfach interessiert) und bei Interesse werde ich dessen kompetente Antwort hier posten.


Herr, lass es Hirn regnen... Verträge sind nicht in Stein gemeißelt und können selbstverständlich durch die Beteiligten auch geändert werden.
Ein Vertrag wird abgeschlossen durch (mindestens) zwei deckungsgleiche Willenserklärungen. Eine Änderung folgt dem gleichen Verfahren.
Das ist so selbstverständlich, dass man damit einen Juristen nicht belästigen muss.

Zitat (von AltesHaus):

Zitat (von hh):
Dabei ist der Vermieter der einzige, der kein Risiko gegenüber einem normalen Mieterwechsel eingeht


Den absoluten Vorteil sehe ich hier bei Hauptmieter A, der seine Wohnung ja dann komplett unvermietet hat mit materiellem Vorteil ohne Risiken. Und da habe ich eben so meine Zweifel, ob dies rechtlich überhaupt machbar ist.


Wer auch immer welchen Vorteil oder welches Risiko bei einer beliebigen Vertragsgestaltung haben könnte kann hier aussen vor bleiben.
Selbstverständlich kann man eine beliebige Anzahl von Wohnungen anmieten um die Zimmer einzeln weiter zu vermieten.
Wer daran zweifelt beweist nur bestenfalls seine Ahnungslosigkeit.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Zitat:
Vielen Dank schonmal. Wir hoffen ja das er in 1 bis 2 monaten von selbst auszieht. Wenn nicht ist die Frage ob man ihn rausbekommt schon gut.


Versteh ich das richtig, die Untermieter wollen den Hauptmieter also ihren Vermieter zwingen auszuziehen/den Hauptvertrag aufzulösen ?

Zwingen wird nicht gehen, da dazu eine Rechtsgrundlage fehlt. Allenfalls der Eigentümer könnte den Hauptmieter (mit Gründen) kündigen.

Wenn der Mietvertrag mit dem Hauptmieter vom Eigentümer gekündigt wird, hängen die Untermieter in der Luft, denn der Hauptmieter ist nicht mehr in der Lage, die Untermietverträge zu erfüllen.
Er wäre dann schadensersatzpflichtig, wenn er die Untermietverträge nicht vorher beenden kann.
Ob er die Untermieter kündigen kann ist ein anderes Thema.
Dazu müsste man prüfen, ob Kündigungsschutz besteht.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Ui, ui, ui da sind ja viele Baustellen.

Die Antwort auf die Fragen wer wann was wie machen kann oder darf sind verschieden und hängen auch davon ab ob der Eigentümer der Wohnung gegenüber der WG wohlgesonnen ist oder sich für die WG gar nicht interessiert sie aber tolleriert und dagegen keinen Einspruch hat.

Dümmster Fall für die WG: Hauptmieter kündigt, neuer Hauptmieter wird Susi Sorglos und ihre drei kleinen Töchter. Susi Sorglos muss die Untermietverträge nicht übernehmen, die WG ist somit Geschichte.

Zweit dümmster Fall: Der Hauptmieter kündigt, schlägt dem Eigentümer einen neuen Hauptmieter vor der zwar gewillt ist die Untermietverträge zu übenehemn aber zu neuen Konditionen.

Bester Fall: Der Eigentümmer wählt ein von der WG vorgeschlagenes Mitglied als neuen Hauptmieter.

Dazwischen gibt es viele Abstufungen.

Im Grunde gilt: Der Eigentümmer kann sich den neuen Hauptmieter selber aussuchen. Er ist nicht weissungsgebunden, kann aber wenn er wohlgesonnen ist auf Wünsche der WG Rücksicht nehmen.

Wer in welchen Zimmer wohnt und wer Untermieter wird, kann wiederum der Hauptmieter selber entscheiden.

Es gibt aber auch noch andere Konstrukte nebst einem einzigen Hauptmieter die möglich sind, sodass die einzelnen WG-Mitglieder allenfalls auch mehr Recht haben. https://ratgeber.immowelt.de/a/wg-mietvertrag-drei-alternativen.html

Für den Vermieter kann aber ein einzelner Hauptmieter organisatorisch am einfachsten sein. Es steht den WG Mitglieder frei untereinandere weitergehende Vereinbarungen zu treffen. Wenn der Hauptmieter da aber nicht mitspielt hat man als Untermieter aber schlechte Karten.

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47499 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Wir hoffen ja das er in 1 bis 2 monaten von selbst auszieht.


Ich weiß nicht, ob das immer noch nicht klar geworden ist:
Wenn der Hauptmieter auszieht, dann ändert das nichts an den mit ihm geschlossenen Untermietverträgen. Die bestehen weiter mit dem bisherigen Hauptmieter. Die Mietzahlungen müssen auch weiter an den Hauptmieter erfolgen.

Selbst wenn der Vermieter mit einem neuen Hauptmieter ändert das nichts an dieser Situation. Ohne Mitwirkung und Zustimmung des bisherigen Hauptmieters kann ein neuer Hauptmieter nicht die bestehenden Untermietverträge übernehmen. Die Untermieter müssen weiter ihre Miete an den bisherigen Hauptmieter zahlen und können von diesem selbstverständlich auch dann noch auf Mietzahlung verklagt werden, wenn er ausgezogen ist.

Zitat:
Wenn nicht ist die Frage ob man ihn rausbekommt schon gut.


Es reicht nicht, dass er auszieht. Der Vertrag muss entweder gekündigt werden oder mit Zustimmung des Hauptmieters auf einen neuen Hauptmieter umgeschrieben werden. Wenn der Vermieter wirksam kündigen möchte, dann muss er einen Kündigungsgrund haben.

Zitat:
Die Kaution ist 950€ und mehr als 3 mal die Kaltmiete. Er hat das Geld ausgegeben.


Wenn der Hauptmieter kein pfändbares Einkommen hat, dann ist das Geld wohl (erst einmal) futsch. In so einer Situation ist einem neuen Hauptmieter dringend davon abzuraten, in den bestehenden Vertrag einzutreten, denn wenn er das macht, muss er die Kaution auch dann auszahlen, wenn er diese gar nicht vom vorherigen Hauptmieter übertragen bekommen hat.

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