Hauptforderung ausgeglichen, Mahnbescheid erhalten Gläubiger Inkasso Unternehmen

5. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
owag
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Hauptforderung ausgeglichen, Mahnbescheid erhalten Gläubiger Inkasso Unternehmen

Hallo,
ich habe bei einem Internethändler Ware bestellt. Die Ware wurde wieder zurückgeschickt mit einem bereitsgestellten Retoureaufkleber des Händlers. Allerdings kam in der Zwischenzeit bereits die 1. Mahnung. Da ich wußte daß der Artikel zurückgeschickt wird, ignorierte ich diese Mahnung. Daraufhin kam gleich ein Schreiben des Inkassounternehmens Sirius Inkasso mit dem Betrag der Ware sowie horrendenen Gebühren. Daraufhin kontaktierte ich den Händler, dieser mir aber nicht weiterhalf da er meinte daß dies bereits an das Inkassounternehmen abgetreten wurde. Daraufhin ging ich aber davon aus, daß die Sache erledigt ist. Nun erhalte ich einen Mahnbescheid indem als Gläubiger das Inkassounternehmen aufgeführt wird und der Betrag der Inkassogebühren (also ohne Warenwert) angemahnt wird und natürlich mit zusätzlichen Gebühren. Was soll ich nun tun ? Wenn ich dem Mahnbescheid widerspreche was passiert dann ? Ich möchte natürlich nicht daß hier eine Pfändungs-und Überweisungsbeschluss evtl. eingeht, da ich bei der Bank arbeite und das natürlich keinen guten Eindruck macht. Vielen Dank für eure Antworten.

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18 Antworten
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#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Ich würde hier vollumfänglich widersprechen. Ich kann mir nicht vorstellen dass das Inkassobüro hier wirklich seine eigenen Gebühren einklagen möchte, denn die Erfolgsaussicht ist sehr sehr gering.

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Wenn ich dem Mahnbescheid widerspreche was passiert dann ?

Wenn du das Kreuzchen auf dem Formular machst und ans Gericht zurückschickst per Einschreiben: Vorläufig nichts.

Das Inkasso wird vermutlich meckern, wird einen weiteren Brief schicken mit Aufforderung, sich zu erklären (was man nicht muss) oder mit Aufforderung, den Widerspruch zurück zu ziehen (was man auch nicht muss).

Das Inkasso müsste dann Klage einreichen. Denke auch, dass das nicht passieren wird. Wenn der Händler keinen Bock hat, einen Widerruf korrekt und zeitnah zu bearbeiten und so Inkassos beauftragt, obwohl das Unsinn ist, ist das alleine das Problem zwischen Inkasso und Händler. Der Schuldner hat hier keine Kosten verursacht aus meiner Sicht.

Das Verrechnen der Retoure bzw. des Warenwertes mit den Inkassokosten ist ebenso Unsinn. Zumindest lese ich aus deinem Beitrag raus, dass die so etwas gemacht haben.

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#3
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Verlink mal den mb hier anonymisiert

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#4
 Von 
owag
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie kann ich das machen ?

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#5
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Mit dem Handy abfotografieren und bei einem Bilderhoster (schau einfach bei Google) hochladen und den Link hier posten

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#6
 Von 
owag
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)



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#7
 Von 
owag
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Super vielen Dank für den Tipp.

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Dass die Mehrwertsteuer fordern ist geradezu frech.
Wie gesagt: Vollumfänglich widersprechen.

Ich würde mich darüber hinaus beim Aufsichtsgericht des Inkassbüros beschweren. Mit der Bitte, doch mal die Sachkunde und Fachkenntnis zu überprüfen, denn offenbar brauchen die zwingend die Zuhilfe eines Anwalts und haben nicht die notwendigen Kenntnisse.

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#9
 Von 
kleine-Königin2016
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Ware wurde aber innerhalb der Widerrufsfrist zurückgeschickt und ist -ohne Bearbeitung betrachtet- auch rechtzeitig da eingegangen?

Dann in jedem Fall Widerspruch einlegen und abwarten, was passiert.

Die müssen ja dann begründen und du musst dich im Verzug befunden haben.

Und die liebe Mehrwertsteuer.....das passiert sogar Anwälten permanent. Passieren tut nicht wirklich was. Bei Sirius würde ich es aber melden. :-)

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#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Die Ware wurde aber innerhalb der Widerrufsfrist zurückgeschickt und ist -ohne Bearbeitung betrachtet- auch rechtzeitig da eingegangen?

Muss ja so sein, sonst wäre die Hauptforderung ja nicht verschwunden. Die fordern ja nur noch Inkassogebühren. Nicht mal Mahngebühren werden gefordert.

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#11
 Von 
kleine-Königin2016
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Muss für mich nicht zwingend sein. :-)

Es gibt durchaus Händler, die auch danach noch Kulanz walten lassen. :-)

Daher ist das für mich eine entscheidende Frage.

Der Streitwert ist hier im untersten Segment angesiedelt. Kann also alles sein.

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#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Es gibt durchaus Händler, die auch danach noch Kulanz walten lassen. :-)

Ob man das Kulanz nennt oder nicht, ist unterm Strich egal. Fakt ist, dass ausgehend von den Zahlen auf dem Mahnbescheid der Widerruf akzeptiert wurde.

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#13
 Von 
owag
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo vielen Dank erstmal für die raschen Antworten. Ich habe jetzt widersprochen. Wenn die jetzt doch Klage einreichen müsste ich mir einen Anwalt nehmen oder ?

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#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Müssen tust du das nicht, aber es ist ggf. besser, wenn man sich unsicher ist.

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#15
 Von 
owag
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Ich habe nun nach meinem Widerspruch Post von den Rae Wagner, Kalb, Paulus erhalten. Anbei das Schreiben. Wie soll ich mich nun weiter verhalten?

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#16
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Siehe Beitrag #2. Ich würde gar nichts machen.
Geprüft hat da auch niemand was. Das ist ein voll automatischer Bausteinbrief.

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#17
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Einfach ignorieren

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Ignorieren
Wäre sich die Gegenseite sicher hätte man die klageschrift auf den tisch gelegt.

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