Guten Abend,
Wenn man 11 Jahre verheiratet ist, aber bei ihr im Heimatland bis jetzt gelebt hat, aber nun beide (Ehemann ist gebürtiger Deutscher) nach Deutschland zurück wollen, hätte sie das Recht auf eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis?
Sie kann perfekt Deutsch sprechen.
Ich habe die Befürchtung da wir beide nicht in Deutschland gearbeitet haben, mir der Rückweg versperrt wird und ich mich zwischen meinen Kindern 1.Ehe und meiner jetzigen Frau entscheiden muss.
-- Editier von Aspirin1000 am 04.04.2017 21:11
Hat meine Ehefrau (seit 11 Jahren verheiratet) als Ausländerin Recht auf Aufenthaltsgenehmigung?
Notfall?
Notfall?
Wenn der Ehemann Deutscher ist (und die Ehe schon so lange besteht) sollte es kein Problem sein. Lies Dir bitte mal die §§27 und 28 AufenthG durch.
Das Vorgehen würde dann so sein, dass zuerst der deutsche Ehepartner seinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Bundesgebiet verlegt und der ausländische Ehegatte dann ein Visum zur Einreise zwecks Familienzusammenführung beantragt. Das geht in der Regel relativ schnell. Dann kann eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden (siehe §28 AufenthG
). Nach drei Jahren ist die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis möglich.
Vielen Dank, ich werde mich dahinter klemmen.
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Tipp: Klärt vorher mit der zuständigen Ausländerbehörde des neuen Wohnorts und ggf. dem deutschen Konsulat eures derzeitigen Heimatlandes (Einreisevisum der Ehefrau nach Deutschland) den genauen Ablauf sowie exakt die benötigten Dokumente bzw. Nachweise, damit es zu keinen unliebsamen Überraschungen kommt, z.B. weil unerwartet Dokumente langwierig beschafft, übersetzt oder amtlich beglaubigt werden müssen.
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