Hat mein türkischer Ehemann nach 3 Jahren weil ich deutsche Staatsbürgerin bin ein Recht auf unbesfr

19. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12321.06.2018 08:29:17
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hat mein türkischer Ehemann nach 3 Jahren weil ich deutsche Staatsbürgerin bin ein Recht auf unbesfr

Hallo,
ich bin seit August2013 mit meinem türkischen Ehemann verheiratet. Er ist seit Ende November 2013 in Deutschland gewesen. Hat ab Juli 2014 in Arbeit gestanden. Irgendwelche Sozialleistungen haben wir nie beantragt.
Wir sind seit 7 Jahren ein Paar. Jetzt hat sich die Lage drastisch geändert.

November 2016 erhielt er eine neue Aufenthaltserlaubnis ( befristet bis November 2018)

Jetzt ist er seit 3 Wochen in der Türkei , er sagt er fühlt sich hier nicht wohl...

1. Muss er bei mir sein weil das Visum befristet ist bis November 2018 oder hat er es eh schon ( nach 3 Jahren weil ich deutsche bin) ?
2.Erhält er die unbefristete Aufenthaltserlaubnis nur dann, wenn wir hier zusammen leben, oder könnte er auch sich jetzt hier in Deutschland eine andere Bleibe suchen, bis er unbefristet hat. Gemeldet ist er ja hier bei mir.
3. Ich möchte keine Scheidung und hoffe noch das alles gut wird.
Aber !!! was kann ich tun, damit er nicht die unbefristete erhält, weil er mich hier bewusst im Stich gelassen hat. Kann ich kurzzeitig z.b. die Einreise stoppen oder irgendwas tun egal was ... Stilllegung des Visums z.b. bis sich unsere Situation geklärt hat.

Titel des befristeten Visums : Familienzusammenführung ( zum deutschen Ehegatten) befristet bis November 2018

Falls !!!! es eben geplante Falschheit von Ihm war und er mir so viele Jahre etwas vorgespielt hat, möchte ich nicht das er auf das was er mir jetzt angetan hat, auch noch eine unbefristete Aufenthalts Erlaubnis bekommt. Denn ich habe durch ihn meine Familie verloren.

Kann ich etwas machen ? Oder besser noch bis wann sollte ich es machen damit nichts schief geht... ? Ich hoffe auf unsere Ehe, dass alles nur eine Kurzschlussreaktion ist, aber ich muss auch achtsam sein für das Wohl meiner Seele. .. den einer der Opfer möchte ich nicht werden...und mein Vertrauen ist derzeit sehr gebrochen zu meinem Mann....

Vielen lieben dank... für eure Hilfe


-- Editiert von Luna2008 am 19.11.2017 21:34

Notfall?

Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1510x hilfreich)

Zitat (von Luna2008):
1. Muss er bei mir sein weil das Visum befristet ist bis November 2018 oder hat er es eh schon ( nach 3 Jahren weil ich deutsche bin) ?
2.Erhält er die unbefristete Aufenthaltserlaubnis nur dann, wenn wir hier zusammen leben, oder könnte er auch sich jetzt hier in Deutschland eine andere Bleibe suchen, bis er unbefristet hat. Gemeldet ist er ja hier bei mir.


Er hat rechtlich noch kein eigenständiges Aufenthaltsrecht, aber er hat nach einer Trennung Anspruch darauf und kann es beantragen. Das einzig Problem wäre, wenn seine Aufenthaltserlaubnis erlöschen würde, weil er über 6 Monate im Ausland ist oder weil er hier alle Brücken abbricht (z. B. kündigt und in der Türkei eine Stelle antritt). Aber, wenn ihr euch trennt, erlischt die Aufenthaltserlaubnis nicht automatisch. Sie wird vielleicht verkürzt, aber dann kann er ein eigenständiges Aufenthaltsrecht beantragen laut § 31 (1) AufenthG :

Zitat:
(1) Die Aufenthaltserlaubnis des Ehegatten wird im Falle der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft als eigenständiges, vom Zweck des Familiennachzugs unabhängiges Aufenthaltsrecht für ein Jahr verlängert, wenn
1. die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens drei Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet bestanden hat (...)
und der Ausländer bis dahin im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU war (...)
(...)
(3) Wenn der Lebensunterhalt des Ehegatten nach Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft durch Unterhaltsleistungen aus eigenen Mitteln des Ausländers gesichert ist und dieser eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU besitzt, ist dem Ehegatten abweichend von § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, 5 und 6 ebenfalls eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen.
(4) Die Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch steht der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis unbeschadet des Absatzes 2 Satz 4 nicht entgegen. Danach kann die Aufenthaltserlaubnis verlängert werden, solange die Voraussetzungen für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU nicht vorliegen.


Da er in Deutschland gearbeitet hat, kann er, wenn alle Stricke reißen, sich immer noch auf die ARB 1/80 berufen, über die man als Türke nach einem Jahr als Arbeitnehmer schon ein gewisses eigenständiges Aufenthaltsrecht hat.

Zitat (von Luna2008):
3. Ich möchte keine Scheidung und hoffe noch das alles gut wird.
Aber !!! was kann ich tun, damit er nicht die unbefristete erhält, weil er mich hier bewusst im Stich gelassen hat. Kann ich kurzzeitig z.b. die Einreise stoppen oder irgendwas tun egal was ... Stilllegung des Visums z.b. bis sich unsere Situation geklärt hat.


Das ist jetzt weniger ein rechtlicher als ein persönlicher Rat: Du kannst nichts tun, außer dir klar zu werden, was du wirklich willst. Die Idee, dass die Ehe hält, weil er von dir abhängig ist, ist eine ganz schlechte und gerade zum Wohl deiner Seele solltest du an so etwas noch nicht mal denken. Nur wenn dein Mann als freier Mensch bei dir bleiben will, ist deine Ehe etwas wert. Aufenthaltsrechtlich ist er wie gesagt von dir unabhängig, wenn er nicht noch grobe Fehler macht. Und überleg mal: Du misstraust ihm, weil du denkst, er hätte dich nur wegen des Aufenthalts in Deutschland geheiratet und das verletzt dich. Da kannst du dir doch nicht wünschen, dass er nur wegen seines Aufenthalts bei dir bleibt?

Rachegedanken bringen dich nicht weiter, tun dir vor allem nicht gut. Sieh es mal so: Auf ein eigenständiges Aufenthaltsrecht hätte er sich schon vor einem Jahr berufen können - das spricht nicht unbedingt für pure Berechnung. Und andererseits: Ihr seid seit 7 Jahren ein Paar - nach so einer Zeit haben schon viele Paare Probleme bekommen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
FranzPapen
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

Das ist wirklich interessant. Ich will mehr wissen, weil ich bei einem Thema wie diesem bleiben werde.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.325 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.