Hat eine Aufhilfe nach 8 Jahren Rechte?

6. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
guest-12310.03.2012 10:14:44
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 31x hilfreich)
Hat eine Aufhilfe nach 8 Jahren Rechte?

Hallo,

ich arbeite seit 8 Jahren als Serviceaushilfe auf 400,-Euro-Basis im Frühstücksdienst in einem Hotel. Seit 2 Jahren ist eine weitere Aushilfe dazukommen. Wir wurden zwei- bis dreimal in der Woche eingesetzt. Nun kamen zwei neue Restaurantleiter und die andere Aushilfe bekommt jetzt alle Dienste, während ich leer ausgehe. Eine vernünftige Begründung wurde mir bislang noch nicht geliefert, ich nehme an, dass die Kollegin die Chefs beeinflusst hat.
Die Geschäftsleitung kann leider auch nichts ausrichten, da sich die Herren nicht in Ihren Dienstplan reden lassen.
Frage: Kann ich mich irgendwie wehren, habe ich durch die 8 Jahre Rechte?

Ich sag schon mal Danke.
Sylvia


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108 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Klar hast du Rechte, du bekommst die 400 Euro, Urlaub und Krankheitgeld. Auch hast du entsprechend lange Kündigungsfrist. Ganz wie die Vollzeitkräfte.

quote:
Die Geschäftsleitung kann leider auch nichts ausrichten


Der Geschäftsführer kann alles. Der ist dein Ansprechpartner.

Aber das wird wohl darauf hinauslaufen das du klagst und falls es nicht so viele Mitarbeiter im Hotel gibt gekündigt wirst.

Was für Rechte stellst du dir vor.
Was genau waren denn deine bisheriger "ausbezahlter" Lohn bisher, und wie viel Weniger ist es jetzt

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Auch nach so vielen Jahren lohnt sich ein Blick in den Arbeitsvertrag. Was steht denn da drinnen hinsichtlich der Stunden, die zu arbeiten sind?

wirdwerden

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Hallo Sylvia,

du hast ein ganz normales Arbeitsverhältnis. Wenn es keinen schriftlichen Arbeitsvertrag gibt, ist dies ein Problem für die andere Seite, für dich gelten dann ganz normal die gesetzlichen Vorschriften.
€ 400-Job bedeutet eigentlich nur eine andere Behandlung bei der Sozialversicherungen und bei der Lohnsteuer (zahlt pauschal der AG).
Du kannst ja belegen, dass du in den vergangenen Jahren immer soundsoviele Stunden gearbeitet hast und entsprechend auch den Lohn erhalten hast (oder pauschal jeden Monat € 400?).
Wenn du noch nie bezahlten Urlaub hattest, dann solltest du die bezahlte Freizeit jetzt auch mal als Ausgleich ansehen.
Ggf. kannst du bei der Bundesknappschaft anfragen, ob du überhaupt angemeldet wurdest (muss der AG machen).

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Wo steht denn, dass sie keinen schriftlichen Arbeitsvertrag hat?

wirdwerden

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

> "Wir wurden zwei- bis dreimal in der Woche eingesetzt. Nun kamen zwei neue Restaurantleiter und die andere Aushilfe bekommt jetzt alle Dienste, während ich leer ausgehe."
Ich deute das so, das sie nur nach geleisteter Arbeit bezahlt wird, und wenn sie jetzt 0 Stunden arbeitet / eingesetzt wird, leer ausgeht ...

Evtl. steht im Vertrag nichts von 400€, sondern das sie pro Stunde bezahlt wird (und sie aus steuerlichen Gründen immer unter 400€ geblieben ist) ??

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12310.03.2012 10:14:44
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 31x hilfreich)

Hallo,

herzlichen Dank für eure Feedbacks!

Hier erst mal die Antworten:

•Also, ich habe keinen Arbeitsvertrag in Papierform. Aber ich glaube, dass ist in dieser Branche auch nicht üblich. Leider weiß ich daher auch nicht, was drin steht.

•Urlaubs- und Krankheitsgeld haben wir Aushilfen noch nie erhalten. Ich weiß auch nicht, ob man darauf bestehen kann, habe auch noch nicht gehört, dass andere 400,--Euro-Kräfte in der Gastronomie es bekommen.

•Also in Schnitt habe ich immer so bis 300,- Euro monatlich verdient. Ich habe natürlich Lohnabrechnungen.

•Im Dezember war ich zweimal eingesetzt. Das erste Mal durfte ich meine Kollegin vertreten, weil sie krank war, das andere Mal wurde ich zu einem Abenddienst eingesetzt, was ich nicht so gerne mache. Meine Kollegin war ca. 15 Mal im Frühstücksdienst eingesetzt.
Sie ist verheiratet; ich lebe allein.

•Ich verdiene 7,67 Euro in der Stunde, und das seit 8 Jahren.

•Bei der Bundesknappschaft bin ich auf alle Fälle gemeldet.


Heute habe ich noch mal mit unserem Direktor telefoniert. Er meinte, er habe mit unserem Restaurantleiter geredet und dieser habe zugesagt, meine Kollegin und mich gleich einzusetzen. Aber es sei im Januar und Februar sowieso nichts los und daher würden wir wohl gar nicht eingesetzt.
Ich lasse mir immer den Dienstplan faxen. Ich bin mir relativ sicher, wenn es Einsätze gibt, erhält sie meine Kollegin.
Leider habe ich keine Arbeits- und Berufsrechtsschutz-Versicherung, sondern nur Privat- und Verkehrs-Rechtschutz. Ich würde ansonsten sofort einen Rechtsanwalt einschalten.

• Kann ich auch in diesem Fall, wenn andere eindeutig bevorzugt werden, überhaupt rechtlich vorgehen? Oder muss ich das hinnehmen?


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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Das bestimmte Branchen Ihre Mitarbeiter ausnutzen, bedeutet nicht das es erlaubt ist. Du hast Anspruch auf Urlaub und Krankheit.

Das jemand "bevorzugt" wird geht dich nichts an.

quote:
Ich verdiene 7,67 Euro in der Stunde, und das seit 8 Jahren.

Gibts nichts besseres als das.

Das Problem ist das dein AG zwar gemeckere ertragen würde, bei einer Klage sich wohl eher von dir trennen wird. Denn das Geschäftsmodell ist ja ausbeuten.

Du hast Anspruch auf die selben Stunden wie bisher !

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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12310.03.2012 10:14:44
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 31x hilfreich)

quote:
Das bestimmte Branchen Ihre Mitarbeiter ausnutzen, bedeutet nicht das es erlaubt ist. Du hast Anspruch auf Urlaub und Krankheit


Dann könnte ich ja, wenn sie mich kündigen, mein Urlaubs- und Krankengeld von 8 Jahren zurückfordern?

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2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Die 8 Jahre kaum, da das teilweise verjährt ist. Die werden dich auch kaum "kündigen" sondern einfach nicht mehr einsetzen......

Wie viel Mitarbeiter hat der Laden denn insgesamt. Denn wenn es genug sind (ich glaube mind. 12) kann man dich auch nicht einfach kündigen, nur weil man jetzt eine Vollzeitkraft einstellt hat.

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2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Sie können die Ansprüche der vergangenen drei Jahre nachfordern:

http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/2010/04/24/welche-verjahrungsfristen-gelten-im-arbeitsrecht/

Und wenn man das noch berücksichtigt, wird es eng für den Arbeitgeber:
Teilzeit- und Befristungsgesetz
§ 12
Arbeit auf Abruf

(1) Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat (Arbeit auf Abruf). Die Vereinbarung muss eine bestimmte Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit festlegen. Wenn die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, gilt eine Arbeitszeit von zehn Stunden als vereinbart. Wenn die Dauer der täglichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, hat der Arbeitgeber die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers jeweils für mindestens drei aufeinander folgende Stunden in Anspruch zu nehmen.

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#11
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

@Keinanwalt

quote:<hr size=1 noshade>Die werden dich auch kaum "kündigen" sondern einfach nicht mehr einsetzen...... <hr size=1 noshade>


Was aber nicht heisst, dass der AN nicht trotzdem weiter im bisherigen Umfang bezahlt werden muss.

Wenn ich die 300 euro druch den Stundenlohn teile, dann komme ich auf ca. 40h pro Monat. Das passt doch ganz gut mit dem von hamburgerin01 zitierten §12 TzBfG hin. Es wurde offensichtlich Arbeit auf Abruf vereinbart, es wurde keine feste Stundenzahl pro Woche vereinbart - demnach gelten hier die 10h aus dem Gesetz.
Der AG muss also für jede Woche die 10h bezahlen, egal, ob er nun Arbeit hat oder nicht.

Wenn der AG das Arbeitsverhältnis kündigen will, dann müsste die gestezliche Frist eingehalten werden. Das wären nach 8 Jahren 3 Monate zum Monatsende. Möglicherweise findet auch das Kündigungsschutzgesetz Anwendung, wenn es nicht ein ganz kleiner Betrieb ist.

quote:<hr size=1 noshade>•Urlaubs- und Krankheitsgeld haben wir Aushilfen noch nie erhalten. Ich weiß auch nicht, ob man darauf bestehen kann, habe auch noch nicht gehört, dass andere 400,--Euro-Kräfte in der Gastronomie es bekommen. <hr size=1 noshade>


Um die Begriffe mal gerade zu rücken: es geht um Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und bezahlten Erholungsurlaub (Urlaubsentgelt) nach dem Bundesurlaubsgesetz. Diese beiden Sachen stehen ALLEN Arbeitnehmer zu, egal ob Vollzeit, Teilzeit, 400-Euro-jobber, "Aushilfe" oder was auch immer. Das sollte sich doch so langsam mal rumgesprochen haben.

Krankengeld ist was anderes, das zahlt die Krankenkasse. Und Urlaubsgeld ist auch etwas anderes, das zahlt der AG entweder freiwillig oder aufgrund tarifvertraglicher Bestimmungen.

In welchem Bundesland befindet sich eigentlich das Hotel? Es gibt in der Branche meines Wissens einige allgemeinverbindliche Tarifverträge.

Wurde denn Urlaub in den vorherigen Jahren gewährt, wenn auch unbezahlt oder wurde jede Woche gearbeitet? Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall könnte man theoretisch für die 3 Jahre nachfordern. Wie man das praktisch nachweisen will, weiss ich aber nicht. Man müsste z.b. noch die Schichtpläne der betreffenden Wochen haben.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Ich meinte gegen eine "Kündigung" kann man nur klagen wenn man "gekündigt" wird. Also wird man wegen des zu geringen Lohn klagen müssen, dazu braucht man auch nicht abwarten.....

Also ne Liste machen Urlaub, Krankheit und zu wenig Lohn. Den dann einklagen.

Danach wird der AG Kündigen

Danach neuen Job suchen, am besten sofort anfangen.

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2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Ich meinte gegen eine "Kündigung" kann man nur klagen wenn man "gekündigt" wird. Also wird man wegen des zu geringen Lohn klagen müssen, dazu braucht man auch nicht abwarten...


Deine Antwort "man wird dich einfach nicht mehr einsetzen", hatte ich anders interpretiert.

quote:
Danach wird der AG Kündigen


Hast Du ne Glaskugel?

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12310.03.2012 10:14:44
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 31x hilfreich)

Hallo,

nochmals ganz lieben Dank für die vielen Stellungnahmen.
Ich möchte schon sehr gerne weiter dort bleiben, weil es mir gefällt und ich mich einfach nicht vertreiben lasse. Die Restaurantleiter wechseln dort sehr schnell, insofern werden irgendwann auch neue auftauchen. Ich habe auch kein Problem dort hinzugehen, nur weil der Arbeitgeber mich nicht ablehnen kann. Wie gesagt, die Geschäftsleitung hat nichts gegen mich. Ich werde auf alle Fälle kämpfen.
Das Problem ist nur, dass ich dringend einen Anwalt brauchte, der ihnen einheizt, wenn ich Briefe schreibe, nehmen sie das garantiert nicht ernst.

Hier die Antworten auf eure Fragen:

• Also mir ist nicht bekannt, dass uns eine bestimmte Anzahl von Stunden zugesagt wurden. Es ist vielmehr so, dass auch nur eingesetzt wird, wenn Bedarf ist. Ansonsten erledigen die Festangestellten den Job. Es kann also auch mal vorkommen, dass drei Wochen lang gar nichts für uns zu tun ist. Ich gebe auch immer eine Verfügbarkeitsnotiz an den Restaurantleiter für jede Woche ab, in der ich die Tage aufzähle, wann ich kann.

•Es gibt ca. 40 Angestellte im Hotel.

•Das Hotel liegt in Hessen.

•Urlaub wurde immer gewährt, allerdings unbezahlt.

•@Kleinanwalt – es handelt sich bei der Dame nicht um eine Festangestellt, sondern um eine andere Aushilfe.



Meine Fragen:

•Also, wenn ich euch richtig verstehe, kann ich juristisch nichts dagegen tun, dass ich einfach nicht mehr eingesetzt werde? Der Arbeitgeber braucht also gar keine Kündigung in dem Sinne auszusprechen? Ein RA könnte also hier auch nichts erwirken?

•Welche Vorgehensweise würdet ihr mir empfehlen?

Gruß
Sylvia


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-- Editiert Sylvia2012 am 07.01.2012 18:36

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen dürfte m.E. der richtige Weg sein. Der kann sehr wohl etwas für Sie tun.

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2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12310.03.2012 10:14:44
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 31x hilfreich)

quote:
Einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen dürfte m.E. der richtige Weg sein. Der kann sehr wohl etwas für Sie tun.



Danke, können Sie denn ungefähr sagen, was so eine Beratung + Brief kosten könnte?

Gruß
Sylvia

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2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>•Also, wenn ich euch richtig verstehe, kann ich juristisch nichts dagegen tun, dass ich einfach nicht mehr eingesetzt werde? Der Arbeitgeber braucht also gar keine Kündigung in dem Sinne auszusprechen? <hr size=1 noshade>


Dann haben Sie zumindest die Antworten von hamburgerin01 und von mir nicht gelesen oder nicht richtig verstanden.

quote:<hr size=1 noshade>•Urlaub wurde immer gewährt, allerdings unbezahlt. <hr size=1 noshade>


Dann könnte man das Urlaubentgelt nachfordern.

quote:<hr size=1 noshade>•Das Hotel liegt in Hessen. <hr size=1 noshade>


Da müsste man schauen, ob es einen allgemeinverbindlichen TV für dieses Bundesland gibt.

quote:<hr size=1 noshade>•@Kleinanwalt – es handelt sich bei der Dame nicht um eine Festangestellt, sondern um eine andere Aushilfe. <hr size=1 noshade>


Es gibt kein "Aushilfe" im Arbeitsrecht. Auch Sie sind fest angestellt.


quote:<hr size=1 noshade>Also mir ist nicht bekannt, dass uns eine bestimmte Anzahl von Stunden zugesagt wurden. <hr size=1 noshade>


§ 12 TzBfG lesen! Wenn keine wöchentliche Anzahl vereinbart wurden, dann gelten 10h pro Woche als vereinbart.

quote:<hr size=1 noshade>Es ist vielmehr so, dass auch nur eingesetzt wird, wenn Bedarf ist. Ansonsten erledigen die Festangestellten den Job. <hr size=1 noshade>


Das geht so nicht oder nur so lange Sie sich das gefallen lassen. Der AG verlagert hier sein Beschäftigungsrisiko komplett auf den AN. Das widerspricht allen arbeitsrechtlichen Vorgaben.

quote:<hr size=1 noshade>•Es gibt ca. 40 Angestellte im Hotel. <hr size=1 noshade>


Dann wird mit aller Wahrscheinlichkeit das Kündigngsschutgesetz Anwendung finden.

2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Achtung ein Anwalt ist teuer !! Bei dem Verdienst lohnt das kaum.

Man muss sich im klaren sein was man will und was man bekommen kann.

1. Wir der AG einen raussetzen wenn man klagt ?

2. Mach einen Zettel auf wie viel du willst und warum. Zb. Ich will den Urlaub der letzten 10 Jahre, 148 Krankeitstage und nicht entlassen werden.
3. Damit geht man einfach zu Arbeitsgericht
4. Der Richter wird im ersten Termin erklären was da nicht geht
5. Vermutlich wird der AG verjährung rufen und die 8 Jahre sind vom Tisch.

Das kann man auch ohne Anwalt, bei Gericht wird einem geholfen. Da braucht man keine § lernen oder wissen

Man muss aber zwingen wissen was man will, auch vor Gericht. Wird es bei Gericht zu schwer bittet man um einen weiteren Termin da man doch einen Anwalt nehmen will.

Raus kommen werden ein paar Tausender und kein Job
oder
ganz selten ein einsichtiger Chef


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2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12310.03.2012 10:14:44
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 31x hilfreich)

Danke kleinanwalt und 1000kleinesachsen für die Antwort.

Im Moment geht es mir mehr darum, dem AG zu drohen, damit er mich wieder einsetzt. Wenn ich zum Gericht gehe, ist dies nicht mehr möglich. Ein Schreiben, aus dem hervorgeht, dass ich im Fall, dass man mich nicht mehr einsetzt, Urlaubs- und Krankengeld per Gericht fordern werde.
Könnte ich das auch selber verfassen? Ich meine, hätte das Wirkung?

Gruß
Sylvia

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-- Editiert Sylvia2012 am 07.01.2012 19:15

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

quote:
Ich meine, hätte das Wirkung?


Schreib dich "Lieber Arbeitgeber wenn du mich nicht mehr ausbeutest dann heule ich "

Du hast nichts zu drohen, da er nur das zahlen muss was er schon lange hätte zahlen müssen. Scheinbar hat er ja jemanden gefunden der noch billiger ist.

Ausbeuter sind keine Mimosen die sich so bedrohen lassen. Dem ist schon klar das DU niemals klagst, denn du hast dich jahrelang ausbeuten lassen ohne zu murren.....

Meinst du nicht es wäre besser was anderes zu suchen



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2x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12310.03.2012 10:14:44
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 31x hilfreich)

quote:
Meinst du nicht es wäre besser was anderes zu suchen


Es wird mir nichts anderes übrig bleiben. Habe heute noch mal mit dem Restaurantleiter telefoniert: Er wird mich nicht mehr einsetzen.

LG
Sylvia

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2x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Dann würde ich das als "Kündigung" betrachten und innerhalb 3 Wochen klagen. Wenigstens eine Kündigungsfrist und die Urlaubs und Krankheittage muss er nachzahlen. Das ist eine Stange Geld.

Mach ne Liste und geh selber zum Arbeitsgericht

1. Klagen gegen Kündigung
2. Liste mit der Geld

Machs auch - das lohnt sich. Du kannst nicht verlieren.

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2x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Man kann auch einfach nur den ausstehenden Lohn einklagen und warten, bis der AG selber auf die Idee kommt zu kündigen.

2x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Stimmt die Taktik ist noch besser, denn nur eine schriftliche Kündigung ist möglich, dann schindet man nicht etwas mehr Arbeitszeit die er zahlen muss.

Klage auf sämtlichen bisherigen Urlaub und die Krankheitstage, sowie bisheren zu wenig bezahlten Lohn.

Er wird dann Verjährung erwidern, dann bleiben die letzten 3 Jahre.

Danach kann er versuchen zu kündigen - was auch nicht so einfach geht.....

Dagegen dann wieder klagen

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1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12310.03.2012 10:14:44
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 31x hilfreich)

Hallo,

nochmals danke für eure Vorschläge. Wenn ich nun den noch ausstehenden Lohn einklagen würde, heißt das, dass ich eine Rechnung aufmache: 40 Stunden im Monat x 12. Und dann die bisher erhalteneden Stunden davon abziehe und die übrigbleibenden Stunden einklage?

Sende ich diese Schreiben an die Firma oder ans Gericht? Und wie würdet ihr das formulieren?

LG
Sylvia

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1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Unter Berücksichtigung geltenden Rechts hätte ich in den vergangenen Jahren mindestens 10 Std die Woche beschäftigt werden müssen. Daher stelle ich folgende Nachforderung

10.10.10-31.10.11 40*12 Std - XXX bezahlten= XXX
10.11.10-31.11.11 40*12 Std - XXX bezahlten= XXX
2010 21 Tage jahreurlaub = XXX
2011 21 Tage jahreurlaub = XXX

Ich fordere Sie auf bis XX.XX.XXXX +14 Tage auf mein Konto zu zahlen.

Des weiteren stehe ich auf Abruf weiter zur Verfügung.

Ich würde gleich klagen, darauf läuft es eh hinaus

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2x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12310.03.2012 10:14:44
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 31x hilfreich)

Hallo Kleinanwalt,

merci vielmals!
Wenn ich gleich klage, richte ich dann ein Schreiben direkt an das Arbeitsgericht?
Der Inhalt wäre das gleiche, nur dass das Schreiben an das Gericht gerichtet würde?

LG
Sylvia

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2x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Ich verstehe die Beispielrechnung nicht.
1. Wie kommst du auf 21 Tage Urlaub pro Jahr?
2. Ein Monat hat im Durchschnitt 4,33 wochen

quote:
Wenn ich gleich klage, richte ich dann ein Schreiben direkt an das Arbeitsgericht?


Die Lohnklage macht man am besten mit dem Rechtspfleger zusammen bei der Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichtes. Der hilft dabei, die Klage in die richtige Form zu bringen. Man muss aber selber ausrechenen, was man konkret fordert.

http://www.arbg-fulda.justiz.hessen.de/irj/ArbG_Fulda_Internet?cid=3bcba1d229d9240e98871a3703349070 -->Klagevordruck Forderung

2x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12310.03.2012 10:14:44
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 31x hilfreich)

1000 Kleine Sachsen - besten Dank für die Hilfe!!

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2x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Zum Klagen direkt zum Gericht HINGEHEN, die helfen. Nimm alls Papiere die du hat mit. Da es einen Gütetermin gibt bei dem die Sach und Rechtslage besprochen und geklärt wird lieber etwas zu deinen Gunsten verrechnen.:-)

Der Gegner wird Verjährung anbringen, evtl. gibt es einen Tarifvertrag - also weniger wird es eh.

Der Richter wird einen "Vergleich" vorschlagen !! Du kannst auf jeden Fall verlangen das dieser nicht sofort wirksam wird, damit du doch noch Rechtsrat einholen kannst, wenn du dir nicht sicher bist.

Falls der Gegner gleich kündigen will - im Vergleich mit reinrechnen - musst du nicht zustimmen, kannst aber.

Viel Glück + gute Nerven

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