Hallo
Ich muss auf Montage nach Hamburg und wohne in Berlin. Da wir in Hamburg um 7 Uhr auf der Baustelle sein müssen fahren wir um 4 Uhr aus Berlin los. Da ich aber nicht im Zentrum von Berlin wohne, muss ich um 2 Uhr aufstehen. Wir bekommen auch die Fahrzeit nach Hamburg nicht bezahlt. Hat der Arbeitgeber das Recht zu verlangen das wir um 7 Uhr auf der Baustelle zu sein haben die ausserhalb von Berlin und Umgebung liegt?
MfG
Klaus
Hat der Arbeitgeber das Recht?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo Klaus,
Du fragst ob Dein Arbeitgeber das Recht hätte, dass Du als Berliner schon um 7:00 in Hamburg auf der Arbeitsstelle sein mußt.
So grausam sich das auch anhören mag Du kannst ja Kündigen?
Warscheinlich hat Dein Arbeitgeber aber auch nur deshalb überhaupt in Hamburg eine Auftrag bekommen mit der er Dich auch beschäftigen kann weil er der billigste Anbieter zu diesem Auftrag war.
So wie auch Du im Geschäft stets immer nur das Billigste kaufen möchtest so genau machen es die Auftraggeber mit den Firmen die nach Arbeitsaufträgen suchen .
Nur der billigste bekommt den Auftrag.
Mit diesem billgsten Auftrag muß schließlich Dein Arbeitgeber alle Nebenkosten, das gesamte Material, Deinen Lohn, für Dich noch die Renten- und Krankenkassenbeiträge, die gesamte Verwaltung, Miete und sehr hohe Steuern usw.
Wenn Du nun ein Recht haben möchtest, erst jeden Tag um 10:00 anfangen und womöglich schon wieder um 14:00 Uhr nach Hause nach Berlin fahren möchtest , kannst Du Dir doch schon selber ausrechnen, dass dann Dein Arbeitgeber bald Konkurs anmelden kann.
Es ist eine brutale kapilatische Wirtschaft und nicht wie vielfach behauptet eine soziale Marktwirtschaft.
Ich kann Dir deshalb nur den Ratschlag geben, Dich entweder damit abzufinden oder Dir eine anderweitige Arbeit hier in der Nähe von Berlin zu suchen.
Du kannst Dich natürlich auch irgendwie selbständig machen nur dann ahnst Du noch nicht was Dich dann erst für ein Horrer erwarten wird, da ist dagegen Dein jetziges Arbeitsverhältnis wie Urlaub.
Aber trotzdem Kopf hoch und suche Dir, wenn es auch schwer sein sollte einen anderweitigen Arbeitgeber.
Du kannst auch Klagen und Dich mit der Firma Streiten, ob Dir das aber letztlich viel weiter helfen wird möchte ich stark bezweifeln, denn es gibt leider auch genügend Arbeitslose die Deine Arbeitsstelle gerne haben möchten.
Schöne Grüße
auch aus Berlin
@ info-neugierde
glaubst du etwa, bei anderen Arbeitgebern in der Branche ist das anders?
Da wird Klaus u. U. auch in den saueren Apfel beissen müssen, und von Berlin dorthin fahren müssen, wo sein AG eben einen Auftrag erhält.
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Natürlich hat dein AG das recht. Du kannst dir ja in der nähe der baustelle eine unterkunft suchen. ich habe zwar noch nicht nachgelesen, aber kann man die kosten dafür nicht auch steuerlich geltend machen?
bye
bzw. hast Du Deinen AG mal nach Auslöse gefragt ???
Gruß
Michael
Hallo,
eine Anwort wirst du in den Kommentierungen zum Arbeitszeitgesetz finden. Due musst davon ausgehen, dass im Arbeitsvertrag ein bestimmter Ort, an welchem Du die Arbeitslesitungen zu erbringen hast, vereinbart ist.
In einem Rechtsstreit wirst Du mit Sicherehit Recht bekommen, wenn Du dich weigerst und kurz darauf aus den Gründen die die anderen erwähnt haben, aber mit einer anderen arbeitsrechtlichen Begründung Deine Kündigung.
@info-neugierde
Bravo
...endlich schreibt mal jemand das nieder was jeder eigentlich schon wissen sollte.....!
Das Leben besteht nicht nur aus nehmen,..ab und zu kann/muss man(n) auch etwas geben.
Wie Tief uns diese Einstellung bisher gebracht hat kann man(n) sich "kostenlos" jeden Tag in den Medien einstreichen.
gruß
SP
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