Hat Arbeitnehmer das Recht Einsicht in die BWA seiner Arbeitsstelle wenn er sein geregelten Lohn nic

8. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Sweet Tea
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Hat Arbeitnehmer das Recht Einsicht in die BWA seiner Arbeitsstelle wenn er sein geregelten Lohn nic

Hallo zusammen.
Ich bin neu hier aber auf Dringlichkeit und auf der Suche nach Hilfe.
Ich habe einen Vollzeitjob der in gewisser Zeit entlohnt wird wie im Arbeitsvertrag geregelt ist. Aber seit geraumer Zeit wiederholt sich der Vorfall, das ich nicht meinem geregelten Lohn erhalte wie im Arbeitsvertrag steht. Ich habe noch die Hälfte meines November Lohnes offen und im Januar 2017 habe ich noch keinen Cent vom Dezember 2016 erhalten. Das betrifft alle Mitarbeiter in meinem Arbeitsplatz. Meine Frage, wenn wir uns alle Mitarbeiter zusammen schliessen und ein offenes Gespräch mit den Chefs bitten, haben wir dann ein Recht auf den Einblick in die BWA des Betriebes? Denn die Chefs beteuern es, das alles in Ordnung ist bla bla bla. Doch der eine Chef sagte mir selbst, sie haben sogar eine Mietminderung bzw. finanzielle Pause für das Objekt was sie pachten. Es sind auch gute Umsätze reingekommen. Doch man wird immer wieder vertröstet. Irgendetwas ist da faul. Kann mir bitte jemand weiterhelfen ob wir als Arbeitnehmer ein Recht haben in die Einsicht der BWA des Unternehmens? Ich wäre euch sehr sehr dankbar für eure Antworten, denn ich weiß mir kein Rat mehr. Irgendwie müssen wir weiterkommen.

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Sweet Tea):
ob wir als Arbeitnehmer ein Recht haben in die Einsicht der BWA des Unternehmens?

Nein.



Zitat (von Sweet Tea):
Es sind auch gute Umsätze reingekommen.

Irrelevant, denn von Umsätzen kann man nichts finanzieren oder Bezahlen.



Wenn der Arbeitslohn nicht kommt, dann geht man nach Fälligkeit schnellstens zum Arbeitsgericht und lässt dort eine Lohnklage formulieren.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Sweet Tea
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Sweet Tea):
ob wir als Arbeitnehmer ein Recht haben in die Einsicht der BWA des Unternehmens?

Nein.



Zitat (von Sweet Tea):
Es sind auch gute Umsätze reingekommen.

Irrelevant, denn von Umsätzen kann man nichts finanzieren oder Bezahlen.



Wenn der Arbeitslohn nicht kommt, dann geht man nach Fälligkeit schnellstens zum Arbeitsgericht und lässt dort eine Lohnklage formulieren.



Das verstehe ich nicht von den Umsätzen müssen wir doch als Arbeitnehmer bezahlt werden. Von was werden wir denn sonst bezahlt? Ich
Wir können Ihnen Druck machen das wir über Anwalt und Finanzamt gehen und um die Offenlegung der finanziellen Lage bitten. Den bei den offenen Summe liegt eine Insolvenz meiner Meinung sehr nahe. Ich möchte nicht verasch... werden, darum geht mir?
Verstehst du?

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38365 Beiträge, 13981x hilfreich)

Nö, die finanzielle Lage geht Euch nichts an. Euch geht was an, dass der Lohn bezahlt wird, so, wie es im Vertrag festgelegt ist. Abgesehen davon ist die BWA nur eine von vielen Auswertungsprogrammen, niemand muss eine erstellen. Und selbst wenn, ist die BWA nicht geeignet, irgendwas dauferhaft zu schliessen, etwa, ob eine Überschuldung vorliegt. Und, wenn man schon so wenig versteht, glaube ich nicht, dass man eine Monatsübersicht lesen und verstehen kann.

Ich würde feststellen, ob die Sozialabgaben gezahlt sind, Mahnbescheid beantragen, wie bereits weiter oben aufgezeigt, und mich nach einem neuen Job umsehen.

wirdwerden

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#4
 Von 
Sweet Tea
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo wir werden
Also kann ich ein Mannbescheid gegen mein Unternehmen beantragen. Wie funktioniert das? Wo bekomme ich den her?
Wäre dir sehr dankbar wenn du mir bezüglich auf die Frage weiterhelfen könntest

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Sweet Tea):
von den Umsätzen müssen wir doch als Arbeitnehmer bezahlt werden.

Nicht mal im Ansatz.
Wenn ein Unternehmer so einen Blösinn macht, ist er recht schnell in der Insolvenz. Findet man aber immer wiedergerne bei Neugründungen von Einzelunternehmer.



Zitat (von Sweet Tea):
Von was werden wir denn sonst bezahlt?

Vom Gewinn, besser gesagt vom Rohgewinn.



Zitat (von Sweet Tea):
Wir können Ihnen Druck machen das wir über Anwalt und Finanzamt gehen und um die Offenlegung der finanziellen Lage bitten.

Glaubst Du echt das die sich vom einem Anwaltschreiben beeindrucken lassen? Das dürfte eher den Vermerk "g.a." bekommen.
Und was bedeutet Druck machen über das Finanzamt? Wie will man denn das machen?



Zitat (von Sweet Tea):
Ich möchte nicht verasch... werden, darum geht mir?

Ach so, dir geht es gar nicht ums fehlende Gehalt? Das ist natürlich was anderes.

Dann bleibt eigentlich nur den Arbeitgeber zu wechseln.



Zitat (von Sweet Tea):
Also kann ich ein Mannbescheid gegen mein Unternehmen beantragen.

Nö, schlicht weil es keinen "Mannbescheid" gibt
Und ein Manhbescheid wäre - wie bereits angeführt - auch das falsche Mittel.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Kapitalgesellschaften sind zur Veröffentlichung ihrer Jahresabschlüsse verpflichtet. Diese kann man kostenlos im elektronischen Bundesanzeiger einsehen. Ob man da als Laie was mit anfangen kann, steht auf einem anderen Blatt.

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32831 Beiträge, 17249x hilfreich)

Also kann ich ein Mannbescheid gegen mein Unternehmen beantragen. Wie funktioniert das? Wo bekomme ich den her?
Wäre dir sehr dankbar wenn du mir bezüglich auf die Frage weiterhelfen könntest
Bereits in Antwort Nr. 1 steht, was Sie tun können (und nein, das ist nicht der Mahnbescheid) - vielleicht lesen Sie die einfach mal?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Genau genommen wenden Sie sich einfach an die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts. Dort wird für Sie kostenlos eine Lohnklage formuliert.

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#9
 Von 
Sweet Tea
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von salkavalka):
Kapitalgesellschaften sind zur Veröffentlichung ihrer Jahresabschlüsse verpflichtet. Diese kann man kostenlos im elektronischen Bundesanzeiger einsehen. Ob man da als Laie was mit anfangen kann, steht auf einem anderen Blatt.


Bist du dir vollkommen sicher? Du bist nemlich der erste der das behauptet. Also hab ich als Restaurantfachfrau das Recht in meinem schwerwiegenden Fall Einsicht in die BWA meines Betriebes zubekommen? Kannst du mir bitte den Link schicken wo du das im Internet gefunden hast.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38365 Beiträge, 13981x hilfreich)

Wer sagt denn, dass eine BWA da ist, und was willst Du damit machen? Jahresabschluß ist doch ganz was anderes.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Sweet Tea):
Kapitalgesellschaften sind zur Veröffentlichung ihrer Jahresabschlüsse verpflichtet.

Korrekt, aber vollkommen nutzlos so ein Jahresabschluss.
Was soll ich mit einem antiken Jahresabschluss, der hat 0,0 Aussagekraft über die aktuelle Situation.



Zitat (von Sweet Tea):
Also hab ich als Restaurantfachfrau das Recht in meinem schwerwiegenden Fall Einsicht in die BWA meines Betriebes zubekommen?

Nein - egal wie oft Du diese Frage widerholst.



Zitat (von Sweet Tea):
Kannst du mir bitte den Link schicken wo du das im Internet gefunden hast.

Hier findet man das:
https://dejure.org/gesetze/HGB/325.html
https://dejure.org/gesetze/HGB/264.html
https://dejure.org/gesetze/HGB/264a.html
https://dejure.org/gesetze/HGB/264b.html
https://dejure.org/gesetze/HGB/264c.html
https://dejure.org/gesetze/HGB/264d.html
https://dejure.org/gesetze/HGB/265.html



Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Sweet Tea
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Wer sagt denn, dass eine BWA da ist, und was willst Du damit machen? Jahresabschluß ist doch ganz was anderes.

wirdwerden


Darin wird zumindest zu sehen sein wie die finanzielle Lage ist. Das ist doch eine Betriebswirtschaftliche Auswertung. Die sollten Sie doch haben. Ansonsten kommt die Lohnklage. Die geht nur über Anwalt doch wie soll ich den bezahlen? Kein Lohn arbeitslos bin ich auch nicht gemeldet logisch Vollzeitvertrag. Alles besch......

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Sweet Tea):
Darin wird zumindest zu sehen sein wie die finanzielle Lage ist.

Nicht für Dich - behaupte ich jetzt einfach mal.



Zitat (von Sweet Tea):
Die sollten Sie doch haben.

Aber die muss keiner haben. Und keiner muss die Dir zeigen.



Zitat (von Sweet Tea):
Die geht nur über Anwalt doch wie soll ich den bezahlen?

Nö. Das hat man aber jetzt mittlerweile schon 3x erklärt. Lesen hilft ...



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2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Sweet Tea
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Sweet Tea):
Darin wird zumindest zu sehen sein wie die finanzielle Lage ist.

Nicht für Dich - behaupte ich jetzt einfach mal.



Zitat (von Sweet Tea):
Die sollten Sie doch haben.

Aber die muss keiner haben. Und keiner muss die Dir zeigen.



Zitat (von Sweet Tea):
Die geht nur über Anwalt doch wie soll ich den bezahlen?

Nö. Das hat man aber jetzt mittlerweile schon 3x erklärt. Lesen hilft ...


OK dann Frage ich mal anders was hat zu 100%Aussagekraft aber schriftlich widerlegt über die finanzielle Situation eines Betriebes?

Noch eine Frage gibt es sowas für deutsche Unternehmen zB. für ein Restaurant, eine Finanzierung von der UNO?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Sweet Tea):
OK dann Frage ich mal anders was hat zu 100%Aussagekraft aber schriftlich widerlegt über die finanzielle Situation eines Betriebes?

Die Frage ergibt keinen Sinn ...

Wenn die Frage lauten sollte
"Was hat zu 100% Aussagekraft über die finanzielle Situation eines Betriebes?"
Dann lautet die Antwort "die Aufstellung des Insolvenzveralters".

Aber es gibt Dokumente mit 99% Aussagekraft
Zum Beispiel:
- eine BWA
- ein Testat eines Steuerberaters
- ein entsprechendes Gutachten einer Bank

Und alles geht Dich rein gar nichts an, Dein Rechtsanspruch nach derzeitiger Schilderung irgendwas davon zu sehen liegt bei 0,0.



Zitat (von Sweet Tea):
Noch eine Frage gibt es sowas für deutsche Unternehmen zB. für ein Restaurant, eine Finanzierung von der UNO?

Sofern das Unternehmen in irgendeiner Form an den Aufgaben der UNO (z.B. Welternährungsprogramm) beteiligt ist, wäre das möglich.



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