Harzt 4 Empfänger Anzeige Mietrückstände Folgen

21. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
thecollector111
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Harzt 4 Empfänger Anzeige Mietrückstände Folgen

Hallo,
wir beziehen zur Zeit Harzt 4 und haben sehr viel Ärger mit unseren Vermietern. Nun haben wir eine neue Wohnung gefunden, in die wir ab August einziehen könnten. Dementsprechend könnten wir jedoch die letzte Miete nicht bezahlen, mit der Kaution rechnen wir schon gar nicht mehr, bei dem Stress den wir hier haben.
Jetzt ist meine Frage, ob unsere jetzigen Vermieter uns anzeigen könnten & was schlimmsten Falls die Konsequenzen wären, denn wir könnten die ausstehende Miete ja wirklich nicht bezahlen und wissen nicht was wir sonst machen sollen.

Desweiteren wird uns von den Vermietern vorgeworfen, dass wir einige Dinge in der Wohnung kaputt gemacht hätten, die jedoch definitiv vorher schon kaputt gewesen sind, wir es aber nicht nachweisen können und auch Lackreste, die wir selbst verschuldet haben aber leider nicht mehr weg bekommen. Deshalb rechnen wir wie gesagt gar nicht mit der Kaution. Aber auch hier die Frage, was passiert, wenn die Vermieter uns wegen Sachbeschädigung (oder ähnlichem) anzeigen würde, was haben wir zu befürchten. Könnte man uns Wertgegenstände, wie Auto oder Fernseher weg nehmen, um die Schulden zu begleichen, oder wie würde das ablaufen.

Vielen Dank schon mal für die Antworten.

Fragen zur Miete?

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Seufz. Da ist ja wohl recht intensiv gelebt worden.

Wie wärs damit, die Situation zunächst mit dem Job-Center zu klären? Das ist doch der erste Schritt. Denn für die neue Wohnung ist ja auch eine Kaution fällig?

Macht Euch auf Ärger gefasst. Letzte Miete nicht zahlen, das gibt mit Sicherheit ein Gerichtsverfahren. Wesentlich teurer dann im Ergebnis als eine Monatsmiete, mit allen Nebenkosten. Und klar, kann der Gerichtsvollzieher dann auch das Auto pfänden. Warum nicht? Man könnte einen PKW auch vorher verkaufen, um es nicht so weit kommen zu lassen.

Anzeigen kann jedermann immer jeden. Was dabei raus kommt, das ist eine andere Frage. Aber die strafrechtliche Seite ist hier das kleinste Problem. Ich sehe zivilrechtlich einiges auf Euch zukommen. Ob Ihr das stemmen könnt, keine Ahnung.

wirdwerden

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#2
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von thecollector111):
Dementsprechend könnten wir jedoch die letzte Miete nicht bezahlen


Wie wäre es mit dem Jobcenter bezüglich eines Darlehens zu sprechen?

Oder wenn der Vermieter auf den Zirkus auch keine Lust mehr hat, mit diesem einen Aufhebungsvertrag zu einem früheren Zeitpunkt zu schließen?

Bei den Schäden müsste man schauen, ob das zu lange her ist der Haftpflicht noch zu melden. Im Übrigen ist der Zeitwert (von was auch immer, wird ja hier nicht weiter ausgeführt) zu ersetzen.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von thecollector111):
Könnte man uns Wertgegenstände, wie Auto oder Fernseher weg nehmen, um die Schulden zu begleichen,

Genau das ist der Job vom Gerichtsvollzieher. Alles was Pfändbar ist und eine Verwertbarkeit verspricht wird mit genommen um die Schulden zu begleichen.



Zitat (von wirdwerden):
Letzte Miete nicht zahlen, das gibt mit Sicherheit ein Gerichtsverfahren. Wesentlich teurer dann im Ergebnis als eine Monatsmiete, mit allen Nebenkosten.

Das kann sich dann schnell mal auf 800-1500 EUR summieren. Wenn ein Sachverständiger ins Spiel kommt, kann man noch mal mit 1000-3000 EUR rechnen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von thecollector111):
Aber auch hier die Frage, was passiert, wenn die Vermieter uns wegen Sachbeschädigung (oder ähnlichem) anzeigen würde, was haben wir zu befürchten. Könnte man uns Wertgegenstände, wie Auto oder Fernseher weg nehmen, um die Schulden zu begleichen, oder wie würde das ablaufen.


§ 303 StGB . Sachbeschädigung ist ein Vergehen, bei dem die vorsätzliche Beschädigung einer fremden Sache unter Strafe steht.
Ich nehme mal an, dass der Schaden aus Unachtsamkeit -nicht vorsätzlich- zustande kam. Also keine Strafanzeige. Fernseher kann nicht gepfändet werden ebenso das Auto, wenn ihr das unbedingt braucht. Allerdings können wertvolle Gegenstände für billige eingetauscht werden, z.B. Ihr habt ein Luxusauto, ebenso Ferneher, diese Gegenstände könnten für billigere/günstigere eingetauscht werden. Kommt selten vor.

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#5
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von thecollector111):
Jetzt ist meine Frage, ob unsere jetzigen Vermieter uns anzeigen könnten


Möglich.

Zitat (von thecollector111):
& was schlimmsten Falls die Konsequenzen wären,


Mahnverfahren und negativer Schufareintrag.

Falls der neue Vermieter eine sog. Mietschuldenfreiheitsbescheinigung verlangt wird die nicht günstig ausfallen oder der aktuelle Vermieter weigert sich diese überhaupt auszustellen.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#6
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Ist heute mal wieder Tag der wuesten Drohkulissen? Soviel Bloedsinn wurde hier ja schon lange nicht mehr geschrieben.
Auto und TV hat Banane schon richtig gestellt.
Unberechtigte Anzeigen führen zu gar nichts.
Da die Miethoehe unbekannt ist, ist die Kostenschaetzung von Harry glaskugel basiert.
Und ein Mahnbescheid führt nicht automatisch zu einem Schufa Eintrag.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#7
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.

Zitat (von Akkarin):
Ist heute mal wieder Tag der wuesten Drohkulissen? Soviel Bloedsinn wurde hier ja schon lange nicht mehr geschrieben.



:cheers:


Ist schon mal aufgefallen, dass so viel Mist nur im Mietforum gepostet wird.

Zu 90% ohne auch nur irgendeine rechtliche Grundlage zu nennen.
Maximal ein Hinweis auf`s BGB.


Zitat (von wirdwerden):
Letzte Miete nicht zahlen, das gibt mit Sicherheit ein Gerichtsverfahren.



Wie kommt man auf so eine schwachsinnige Aussage?
Jeder halbwegs vernüftige Vermieter wird bei einem Hartz4 Empfänger kein Gerichtsverfahren anstreben.


Zitat (von wirdwerden):
Und klar, kann der Gerichtsvollzieher dann auch das Auto pfänden.



Hellseher oder Gott? Was sollen solche schwachsinnigen pauschalen Aussagen?


Zitat (von Harry van Sell):
Wenn ein Sachverständiger ins Spiel kommt, kann man noch mal mit 1000-3000 EUR rechnen.



Ach ja? Gibts da noch eine Erklärung oder muß man das gleich wissen?

Was ist denn das für ein Sachverständiger? Ist das der Letztemietenichtbezahltspezialsachverständige?



Signatur:

Gruß Charly

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

@Akkarin
@charlyt4
Ich weis nicht wo ihr eure soziale Kompetenz und Diskussionskuktur erworben habt oder ob da noch eine Lieferung aussteht.
Jedenfalls sollte es möglich sein, Meinungen die euch nicht passen ohne Beleidigungen zu diskutieren.



Zitat (von Akkarin):
Auto und TV hat Banane schon richtig gestellt.

Richtig gestellt? Er hat auch nur bestätigt, das das Auto und der TV nicht unpfändbar sind.



Zitat (von charlyt4):
Jeder halbwegs vernüftige Vermieter wird bei einem Hartz4 Empfänger kein Gerichtsverfahren anstreben.

Witzig, das von jemandem zu lesen der kurz zuvor pauschale Aussagen für schwachsinnig hielt.

Warum sollte man das nicht machen? Bist Du auch so einer von denen die glauben "einmal ALG 2 immer ALG 2"? So ein Titel läuft ja immerhin mindestens 30 Jahre.

Jeder vernünftige Vermieter wird da eine Analyse / Risikoabwägung machen.



Zitat (von charlyt4):
Was ist denn das für ein Sachverständiger?

Nö der der Unterschied zwischen Sachbeschädigung und normlem Mietgebrauch bestimmt, der den Abzug "neu-für-alt" beurteilt, ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12327.11.2017 09:42:06
Status:
Schüler
(479 Beiträge, 64x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Jeder halbwegs vernüftige Vermieter wird bei einem Hartz4 Empfänger kein Gerichtsverfahren anstreben.



Jeder hanbweg schlaue Vermieter wurde umgehend gerade bei Harz4 klagen, damit das Jobcenter umgehend die Mietrückstände, sofern rechtmäßig, auszugleichen. Sofern es sich heraustellt, dass die vom Jobcenter bereits geleistete Leistung (KDU) zweckentfremdet wurde (nicht bezahlte eingehaltene Miete) - wird ganz schnell ein Leistungsbetrug daraus und ggf. Leistungsversagung. (soviel zu schlimstenfalls). Und ja die 30 jahre Titel wird dazu führen, dass man ggf. lebenlang "unter brücke bleibt". schufaeintrag und keine Mietschuldenfreiheit, stumme telefon (ja auch die Vermieter telefonieren miteinander gerne, bevor ein Mietinteressent überhaupt auf die warteliste darf).

Also viel Glück beim "einbehalten".



Zitat (von charlyt4):
Was ist denn das für ein Sachverständiger?



Für die nicht so gut sachverständige: das nennt sich Gutachter, vom Richter beauftragt dürfen gerne auch mehrere.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
@Akkarin
Ich weis nicht wo ihr eure soziale Kompetenz und Diskussionskuktur erworben habt


Hallo Harry,
danke der Nachfrage, muss wohl Ende des 20.sten Jahrhunderts irgendwo in Deutschland passiert sein.
Aber was für eine Diskussionskultur hättest du denn gerne? Diese hier?

Da kommt ein ein armer Tor in dieses Forum, der Stress mit seinem Vermieter hat und bittet um Hilfe.
Nach dem Lesen der ersten Antworten weiß der Fragesteller, ..
Zitat (von wirdwerden):
das gibt mit Sicherheit ein Gerichtsverfahren

Dieses Verfahren wird mindestens
Zitat (von Harry van Sell):
800-1500 EUR
kosten und
Zitat (von Harry van Sell):
wenn ein Sachverständiger ins Spiel kommt,..1000-3000 EUR .


Ausserdem wird morgen der Gerichtsvollzieher kommen und
Zitat (von Harry van Sell):

alles was Pfändbar ist und eine Verwertbarkeit verspricht wird mit genommen um die Schulden zu begleichen.


Zu guter Letzt gibt's obendrein noch ein
Zitat (von Anitari):
Mahnverfahren und (einen) negativer Schufareintrag.


Wäre ich der Fragesteller würde ich mich jetzt wohl verkriechen und ängstlich warten, dass der Gerichtsvollzieher kommt und mich in den Schuldturm schmeißt.

Hm, was stimmt hier nicht?
Keiner hat dem Fragesteller geholfen, keiner hat notwendige Rückfragen gestellt, aber es wurde eine Drohkulisse aufgebaut, die für einen unbedarften Fragesteller zu einer unüberwindliche Hürde werden kann.
Das widerspricht meiner sozialen Vorstellung von einem Hilfeforum.

Und jetzt du.

Gruß
Ak

-- Editiert von Akkarin am 22.05.2017 00:25

-- Editiert von Akkarin am 22.05.2017 00:26

Signatur:

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2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Ihr müsst das alles mit dem Jobcenter besprechen. Die Frage wär bei Sozialrecht echt besser aufgehoben.
Warum könnt Ihr die letzte Miete nicht zahlen? Läuft der jetzige Mietvertrag bis Ende August und der neue ab Anfang August? Wenn Ihr umzieht, müsst Ihr das eh absprechen mit dem Jobcenter.
Wegen Sachbeschädigung zeigt Euch sicher niemand an. Dafür gibts ja die Kaution, wenn was hin ist, dann wird die einbehalten. Da würd ich mir keine Sorgen machen.
Aber Ihr könnt natürlich nicht ausziehen und einplanen: die letzte Miete zahlen wir nicht. Da müsstet Ihr schon schauen, ob Ihr vom Jobcenter ein Darlehen bekommt oder mit dem Ex-Vermieter Ratenzahlung vereinbart oder oder.

-- Editiert von Yogi1 am 22.05.2017 02:48

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Hm, was stimmt hier nicht?
Keiner hat dem Fragesteller geholfen, keiner hat notwendige Rückfragen gestellt, aber es wurde eine Drohkulisse aufgebaut,

Weil in einem Forum um Rechtsfragen keine Anstiftung zu Straftaten getätigt werden, §263 StGB :
Zitat:
Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Wer vorsätzlich Schulden macht, kann keine Hilfe erwarten wie er die Umgehen könnte, denn das ist Anstiftung zur Straftat.


Zitat (von mina37):
Sofern es sich heraustellt, dass die vom Jobcenter bereits geleistete Leistung (KDU) zweckentfremdet wurde (nicht bezahlte eingehaltene Miete) - wird ganz schnell ein Leistungsbetrug daraus und ggf. Leistungsversagung. (soviel zu schlimstenfalls).

Das Jobcenter leitet unabhängig von den finanziellen Folgen ein Verfahren in die Wege, das sind wie man im Netz lesen kann schon kleinere Summen der Anlass für §263 StGB .
Zitat (von mina37):
Und ja die 30 jahre Titel wird dazu führen

Dazu lassen sich die Schulden beim Staat nicht mal mit der Insolvenz aus der Welt schaffen.
Zitat (von mina37):
stumme telefon (ja auch die Vermieter telefonieren miteinander gerne, bevor ein Mietinteressent überhaupt auf die warteliste darf).

Nicht nur das, auch wenn der Mietvertrag schon bestehen würde, Vermieter dürfen immer Telefonieren, mit Flatrate sogar ohne Kosten, manch Mietvertrag wurde schon durch eine falsche Selbstauskunft des Mieter wieder aufgelöst.
Der Datenaustausch dürfte sogar mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gibt in seinem § 28, 1 in Übereinstimmung sein, denn es dient der Wahrung von berechtigten Interessen.

Zitat (von Yogi1):
Ihr müsst das alles mit dem Jobcenter besprechen.

Zitat (von Yogi1):
Da müsstet Ihr schon schauen, ob Ihr vom Jobcenter ein Darlehen bekommt

Genau das kann man als Ratschlag sehen, und bis zum Auszug besteht noch Zeit die Schäden zu Regulieren.
Vor kurzem hatte man auch noch 1500€ für Karten zur Verfügung:
http://www.123recht.net/Schwere-Frage-Original-Ware-aber-schwer-nachweislich-um-Inhalt-gekuerzt-Privatverkaeufer-__f517014.html

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#13
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Wer vorsätzlich Schulden macht, kann keine Hilfe erwarten wie er die Umgehen könnte, denn das ist Anstiftung zur Straftat.


Wie macht man denn fahrlässig Schulden?
Und wie man vorsätzliche gemachte Schulden umgeht, ist hier regelmäßig Thema im Inkassoforum ( s. paypal und Sportwetten).

Aber mal was anderes: was sagt deine Glaskugel zu den Lottozahlen für nächsten Samstag? Wer gewinnt das Pokalfinale und wie wird das Wetter?
Hat zwar nichts mit dem Thread zu tun, hilft dem TE aber auch nicht weniger, als das bisher geschriebene.

Ausnahme: der Tip mit dem JobCenter zu reden.
Alternativ kann man auch mit dem VM versuchen zu reden bezüglich einer Ratenvereinbarung für den letzen Monat.
Und die Schäden sollte man einfach ansprechen und sich dann eine sinnvolle Regulierung überlegen.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#14
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Wie macht man denn fahrlässig Schulden?

Keine Ahnung, das Wort in dem Zusammenhang wurde nicht erwähnt.
Die Begrifflichkeit Vorsatz wurde genannt, gut das man auch den Unterschied zu Sportwettanbieter und Vermieter nicht kennt.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Fahrlässig ist ein mogliches Gegenteil von vorsätzlich.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

0x Hilfreiche Antwort


#17
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Akkarin, hast du mal gelesen was du schreibst? Pauschale *******! Andere mögen theoretisch falsch liegen, aber praktisch hast du keine Ahnung!


Was genau ist dein Problem Flo?

Signatur:

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#18
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Wer vorsätzlich Schulden macht, kann keine Hilfe erwarten wie er die Umgehen könnte, denn das ist Anstiftung zur Straftat.


Interessant! Ich habe mich schon mal diesbezüglich schuldig gemacht und davon erfahre ich erst jetzt. Beim Hausbau habe ich -mit Vorsatz - bei einer Bank Schulden gemacht. :)

Es wurde von 0815Frager sicher anders gemeint....

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von thecollector111):
Könnte man uns Wertgegenstände, wie Auto oder Fernseher weg nehmen, um die Schulden zu begleichen, oder wie würde das ablaufen.


Der Vermieter müsste bei zum Beispiel einem guten Flat-TV noch nicht einmal ein Mahnverfahren anstrengen. Es reicht, wenn er vor dem Auszug sein Vermieterpfandrecht geltend macht. Aber auch er muss wie ein GV für einen Fernseher die Austauschpfändung vorsehen.

https://www.haufe.de/immobilien/verwalterpraxis/vermieterpfandrecht-was-sie-darueber-wissen-muessen_idesk_PI9865_HI2801434.html

Die Idee, die letzte Miete einfach nicht zu zahlen, ist sicher nicht die Beste.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von Banane123):
Beim Hausbau habe ich -mit Vorsatz - bei einer Bank Schulden gemacht.

Na auch wenn ich mich nicht deutlich ausgedrückt hatte, ein Kredit ist was anderes, sofern man nicht den Vorsatz fasst den nicht zurück zu zahlen. Gut beim Haus würde die Bank trotzdem nichts verlieren.
Aber der Aspekt ist schon interessant, vergleichbar mit dem Kredit, würde sich der Mieter eine Leistung erschleichen, welche wo er weis, das kann er gar nicht bezahlen, könnte sogar in Richtung Betrug gehen. Somit kann so was unter Umständen in den Bereich des StGB gehen.
Zitat (von Sir Berry):
Aber auch er muss wie ein GV für einen Fernseher die Austauschpfändung vorsehen.

Na ein Röhren TV mit 37 cm reicht aus, solche findet man doch funktionsfähig an Wertstoffhöfen.
Zitat (von Sir Berry):
Die Idee, die letzte Miete einfach nicht zu zahlen, ist sicher nicht die Beste.

Das stimmt auf jeden Fall, wenn er es macht, dann muss er halt mit den Folgen leben, seine Zukunft.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Na auch wenn ich mich nicht deutlich ausgedrückt hatte, ein Kredit ist was anderes, sofern man nicht den Vorsatz fasst den nicht zurück zu zahlen. Gut beim Haus würde die Bank trotzdem nichts verlieren.
Aber der Aspekt ist schon interessant, vergleichbar mit dem Kredit, würde sich der Mieter eine Leistung erschleichen, welche wo er weis, das kann er gar nicht bezahlen, könnte sogar in Richtung Betrug gehen. Somit kann so was unter Umständen in den Bereich des StGB gehen.


Ich habe Dich schon richtig verstanden.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von thecollector111):
Zitat (von thecollector111):
Hallo,
wir beziehen zur Zeit Harzt 4 und haben sehr viel Ärger mit unseren Vermietern. Nun haben wir eine neue Wohnung gefunden, in die wir ab August einziehen könnten.


Ich gehe recht in der Annahme, dass die jetzige Wohnung fristgerecht, soll heißen bis spätestens zum 30.04.2017 (mag jetzt nicht den Anfang Mai suchen) gekündigt wurde? Wenn nicht, dann schaffen Sie sich ein gewaltiges finanzielles Problem mit dem Umzug.

Zitat:
Dementsprechend könnten wir jedoch die letzte Miete nicht bezahlen, mit der Kaution rechnen wir schon gar nicht mehr, bei dem Stress den wir hier haben.


Das verstehe ich nicht. Erst einmal zahlen Sie ja nicht die Miete, sondern Sie bekommen das Geld für die Miete vom Amt und haben dieses weiter zu leiten !

Zitat:
Jetzt ist meine Frage, ob unsere jetzigen Vermieter uns anzeigen könnten & was schlimmsten Falls die Konsequenzen wären, denn wir könnten die ausstehende Miete ja wirklich nicht bezahlen und wissen nicht was wir sonst machen sollen.


Ich würde da weniger vor dem anzeigenden Vermieter beängstigt sein und mich mehr um das JC sorgen, wenn die nämlich spitz kriegen, dass zweckgebundene Gelder nicht zweckentsprechend verwandt wurden, finden die das gewiss nicht lustig und die Chance von dieser Seite erheblichen Ärger einzufahren - der duruchaus vermeidbar wäre, durch Zahlung der Miete - ist relativ hoch.

Zitat:
Desweiteren wird uns von den Vermietern vorgeworfen, dass wir einige Dinge in der Wohnung kaputt gemacht hätten, die jedoch definitiv vorher schon kaputt gewesen sind, wir es aber nicht nachweisen können und auch Lackreste, die wir selbst verschuldet haben aber leider nicht mehr weg bekommen.


Nun da können Sie ja erst einmal abwarten, was die VMin vorwirft und dann zum Gericht gehen, sich einen Beratungsschein organisieren und die Sache einem Anwalt zur Prüfung übergeben.

Zitat:
Deshalb rechnen wir wie gesagt gar nicht mit der Kaution.


Das ist doch schon mal was.

Zitat:
Aber auch hier die Frage, was passiert, wenn die Vermieter uns wegen Sachbeschädigung (oder ähnlichem) anzeigen würde, was haben wir zu befürchten.


Die Frage ist, ob sie es macht, die nächste wäre, ob es greift, auch hier würde ich ruhig Blut bewahren, wahrscheinlich ist die VMin genauso froh SIe los zu werden wie umgekehrt.

Zitat:
Könnte man uns Wertgegenstände, wie Auto oder Fernseher weg nehmen, um die Schulden zu begleichen, oder wie würde das ablaufen.


Ich verweise hierzu auf den Post von HvS #3 ... Banane hat es dann wiederholt. Kommt immer drauf an, ob das Zeug noch verwertbar ist, ich denke mal eher nicht, aber beurteilen kann man das von meinem Sofa aus kaum.

@HvS
Ich bin angenehm überrascht.

0x Hilfreiche Antwort

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