Harz 4 abmelden???

3. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Schwarzbert
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Harz 4 abmelden???

Hallo zusammen.

Ich hab hier mal ne Frage wegen Harz 4:

Eine Bekannte von mir lebt alleinerziehend mit ihrem Kind in einer Wohnung und bezieht Harz 4.
Nun will sie mit ihrem Freund zusammenziehen, der Vollverdiener ist. Sie weiß von einem ähnlichen Fall, wo der Freund weniger verdient, daß sie danach keinen Anspruch mehr auf die Leistungen hat und sie gestrichen werden.

Kann sie sich da nicht einfach beim Arbeitsamt abmelden?
Denn die Sachbearbeiterin, will alles durchrechnen, obwohl es offensichtlich ist, daß sie nix mehr bekommt.
Also Lohnzetteln von ihm vom letzten halben Jahr und was weiß ich was allem.

Das ist doch ein Witz oder? Vielleicht ist der Sachbearbeiterin ja auch nur langweilig.

Also kann sie sich einfach abmelden zu nem bestimmten Monat? Und falls ja, hat das irgendwelchen negativen Auswirkungen, wenn sie doch noch irgendwann mal wieder Harz 4 beantragen müsste?

Vielen Dank schon mal für die Antworten.

Gruß
Schwarzbert



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"Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und tragen der allgemeinen Belustigung bei..."

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

Für mich auch nicht wirklich nachvollziehbar, aber dennoch gängige Praxis bei den ARGE'n ist tatsächlich, dass allein die ARGE entscheiden will, ob noch ein Leistungsanspruch besteht, oder nicht. Und dafür werden entsprechende Unterlagen benötigt. Eine Rechtsgrundlage gibt es dafür meines Erachtens aber nicht, wenn die Leistungsempfängerin, schriftlich und nachweisbar (Einschreiben), mitteilt, dass sich Ihre persönliche Situation ab dem xxxxx dahingehend ändert, dass Sie dann nicht mehr hilfebedürftig ist und somit keine weiteren Leistungen mehr beansprucht.

Außerdem, was sollte bei einer Weigerung, die geforderten Unterlagen vorzulegen, denn schon passieren? Die ARGE wird die Leistungseinstellung zunächst androhen und dann auch vollziehen. Und damit wäre das erreicht, was erreicht werden soll. Auf einen eventuellen zukünftigen Leistungsanspruch dürfte das ganze keinen Einfluss haben.

Gruß,

Axel

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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

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#2
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 611x hilfreich)

Die Bekannte kann sich vom Leistungsbezug abmelden und hat dann auch keinerlei Verpflichtungen mehr gegenüber der Arge.
Das sollte schriftlich erfolgen, dann gibt es keine Diskussion mit einer SBin.

-- Editiert von nataly am 03.01.2008 22:43:16

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Schwarzbert
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank, das hilft der Bekannten doch schon mal sehr weiter.

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