Hallo zusammen,
ich hab folgende Frage und hoffe mir kann jemand weiter helfen.
Mein Verlobter und ich bilden eine BG, beziehen somit jeweils 328 Euro Hartz4.
Ich habe noch einen Nebenjob in Höhe von 245 Euro monatlich.
Von diesem Nebenjob darf ich ja 129 Euro behalten.
Nun ist es so, das ich 3 mal die Woche je 47km (einfache Fahrt) fahren muss um zu meinem Nebenjob zu kommen.
Im Antrag steht das eine einfache Fahrt mit 0,20 Euro pro Kilometer berechnet wird.
Demnach würden ja 112,80 Euro Fahrtkosten entstehen.
Werden diese dann auch vom Nebeneinkommen abgezogen (Wie werden die Fahrtkosten berücksichtigt)?
Vielen Dank schonmal im Voraus.
Jenny
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Hartz4 und Nebenverdienst - Anrechnung Fahrtkosten
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
@Pinhead:
Da mich selber das ganze ebenfalls betrifft (ich erhalte monatlich von meinem Arbeitgeber einen festen Betrag für Fahrtkosten), bin ich tatsächlich auch sehr gespannt, wie die Jobcenter das künftig handhaben werden, weil
1. zweckbestimmte Einnahmen, die anrechnungsfrei bleiben, gibt es nur noch, wenn diese aufgrund öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen, sprich von einer anderen Behörde gezahlt werden,
2. eine Erhöhung des Grundfreibetrages um eben die Fahrtkosten kommt bei Dir nicht in Frage, weil Du unter 400,- € verdienst,
3. bleibt also nur noch die Möglichkeit der Anrechngsfreiheit gemäß § 11a Abs. 5 SGB II:
quote:
(5) Zuwendungen, die ein anderer erbringt, ohne hierzu eine rechtliche oder sittliche Pflicht zu haben, sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen, soweit
1. ihre Berücksichtigung für die Leistungsberechtigten grob unbillig wäre oder
2. sie die Lage der Leistungsberechtigten nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären.
Der dürfte m.E. durchaus greifen. Allerdings ist diese Regelung erst seit dem 01.04.2011 in Kraft und es gibt logischerweise noch keine Rechtsprechung dazu.
Gruß,
Axel
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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"
Hallo Axel,
vielen Dank für die Info.
Demnach muss ich von meinem Nebenverdienst 116 Euro an die Arge abgeben?
Die Fahrtkosten muss ich ja selber tragen, das wird nicht vom Arbeitgeber bezahlt.
Im Endeffekt mache ich ja nen Minus bei der ganzen Geschichte, da es nichtmal die Fahrtkosten deckt.
Ist für mich alles sehr unlogisch geregelt.
Gibt es sonst noch Freibeträge für Versicherung o.ä. das mit eingerechnet werden kann?
Gruß Jenny
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Hallo Jenny,
der Axel hat hier etwas durcheinander gebracht und meinte, du kriegst vom Chef einen Fahrkostenzuschuss.
Ansonsten hat er recht: Bis 400,- Einkommen im Monat kann man nicht mehr absetzen beim ALG als die Pauschale von 100,-!!!
"(2) Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die erwerbstätig sind, ist anstelle der Beträge nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 5 ein Betrag von insgesamt 100 Euro monatlich abzusetzen. Beträgt das monatliche Einkommen mehr als 400 Euro, gilt Satz 1 nicht, wenn die oder der erwerbsfähige Leistungsberechtigte nachweist, dass die Summe der Beträge nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 5 den Betrag von 100 Euro übersteigt." § 11b SGB II
Es war nicht die Idee des Gesetzgebers, bei einem Minijob große Fahrkosten abzusetzen - rein ökologisch wäre es schon Unsinn, wenn für 400,- (als Minijob schon sozial gesponsortem) erwirtschaftetem Einkommen noch
A) 160,- nicht anrechenbares Einkommen per ALG zugeschossen wird (was es derzeit wird)
und dann auch noch
B) Fahrkosten über Irrsinns-Entfernungen per ALG II subventioniert werden, die ein Privatmensch nie bezahlen würde für ein paar Stunden Arbeit.
Damit würde dann für ein doppelt subventioniertes Gehalt (von dem keinerlei Sozialabgaben vom Arbeitenden geleistet werden) auch noch Spritverbrauch und CO²-Ausstoß subventioniert werden,
was ökologisch keiner wollen kann.
Gruß aus Berlin, Gerd
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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."
@Pinhead:
Jep, ich hatte tatsächlich angenommen, die Fahrtkosten würden vom AG gezahlt. Sorry, für das Missverständnis.
Gruß,
Axel
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