Guten Morgen ...
Ich habe auch mal wieder eine Frage.
kurze Info um was es geht.
Ich beziehe Hartz4.bekomme 300 euro Miete vom Amt.
Meine Wohnung hat Schimmel ,und ich habe nun eine Mietminderung gemacht von 40 Prozent ab Februar.
Meine Fragen.
1.Muss ich das der Arge melden
2.Muss ich der Arge sagen das ich das Geld ersteinmal zurücklege sicherheitshalber,und sagen das sie voll weiter zahlen sollen.
3.Was pasiert von Seiten der Arge,Berrechnen die alles Neu.
Einen Termin beim Mieterbund ist schon anberaumt,so das ich alles auch schriftlich habe.
Natürlich wurde der Vermieter informiert mit Frist bevor ich die Mietminderung angesetzt und und durchgesetzt habe..
Ich würde michh wieder über viele Infos freuen
Ganz liebe Grüsse von eurem Kaktussss
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Hartz 4 und Mietminderung ???
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
@Kaktusbilly:
Zu 1.:
Unbedingt, auf jeden Fall und sofort.
Zu 2.:
Darauf wird sich die ARGE nicht einlassen, sondern die berücksichtigten Kosten der Unterkunft ebenfalls, entsprechend Deiner Minderung, senken. Es werden immer max. die tatsächlichen Kosten übernommen und die sind derzeit dann nunmal geringer. Sollte später festgestellt werden, dass die Minderung unberechtigt oder zu hoch war, wird die ARGE die Nachzahlung an den Vermieter zu leisten haben.
Zu 3.:
Siehe zu 2.
Wichtig: Die Nichtmitteilung an die ARGE erfüllt den Tatbestand des Betruges. Also allerhöchste Vorsicht.
40% Minderung scheinen auf den ersten Blick sehr viel. Wer hat Dir diesen Satz denn gesagt? In welchen Räumen und in welchem Ausmass befindet sich der Schimmel?
quote:
Einen Termin beim Mieterbund ist schon anberaumt,so das ich alles auch schriftlich habe.
Schimmel und Mietminderung sind zwei sehr heikle Themenbereiche. Ich würde mich da nicht auf den Mietbund verlassen, der häufig sehr einseitig und nicht immer fundiert argumentiert. Meines Erachtens solltest Du Dir lieber einen Beratungshilfeschein besorgen und einen Fachanwalt für Mietrecht aufsuchen, um Dich beraten zu lassen. Problematisch wird das nur, wenn Du Mitglied im Mieterbund bist. Dann wird nämlich voraussichtlich keine Beratungshilfe gewährt.
Gruß,
Axel
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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"
Zu aller erst einmal Danke @Axel für deine schnellen Infos.
Zu deinen Fragen..
Zu aller erst einmal wie ich auf 40 Prozent komme.
1.Im Bad besteht Schimmel ,schwarzer, Dann kommt dazu das ein grosses Loch in der Wand ist wo eigentlich ein Lüfter rein sollte,
-Das Bad kann eigentlich gar nicht genutzt werden.
-Zu hohe Wärme kosten entstehen sowieso.
2.Im WZ,ist ein Fenster nicht richtig verputzt,die mittelleiste ist fehlerhaft und da zieht es wie Hecht durch,
-dan ist im Küchenbereich an der Decke auch Schimmel,
Der Schimmel ist nicht nur Gesundheitsgefährdend es stinkt auch langsam mufflig hier.
Dazu kommt die zugluft aus Bad und WZ.
Zu guter letzt ist normalerweise die ganze Wohnung nicht nutzbar und so dermassen im Wert herabgesetzt das ich eben 40 Prozent angesetzt habe.
Ich habe auch deswegen die 40 Prozent angesetzt damit sich was tut.
Zur info noch.Alles wurde schriftlich eingereicht beim Vermieter mit Frist.
LG Kaktusss
-- Editiert am 06.02.2010 11:09
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@Kaktusbilly
möglicherweise könntest Du Schmerzensgeldanspruch (Gesundheit) gegenüber Deinem VM geltend machen. Ein RA kennt sich damit aus.
Buch "Deliktsrecht II mit der hemmer-Methode"
ISBN 978-3-89634-866-1 - ausgabe Januar 2009
m.W. darf Schmerzensgeld nicht als Einkommen beim ALG2 angerechnet werden.
Dir ist aber bekannt, was auf Dich zukommen kann, z.B. dass bei mehr als zwei Monatsmieten "Rückstand" ein VM fristlos kündigen kann. Dem ist zu widersprechen.
Dann wird ein VM möglicherweise Räumungsklage erheben.
Ein Mieter darf keine Nachteile durch Mietminderung haben. Allerdings halten sich nicht alle Amtsrichter danach. Ich rate zu einem RA für Mietrecht, der FÜR Mieter eintritt !
Gruß
Eulchen
PS.: Magst Du uns auf dem Laufenden halten? Danke
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@eulchen:
quote:
m.W. darf Schmerzensgeld nicht als Einkommen beim ALG2 angerechnet werden.
Das ist korrekt.
quote:
Dir ist aber bekannt, was auf Dich zukommen kann, z.B. dass bei mehr als zwei Monatsmieten "Rückstand" ein VM fristlos kündigen kann.
Eine angekündigte Mietminderung dürfte m.E. aber keinen Mietrückstand im rechtlichen Sinne darstellen und somit auch keine fristlose Kündigung rechtfertigen.
Gruß,
Axel
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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"
zu aller erst einmal wieder vielen Dank für die lieben und netten Antworten,,@all
zu denn Punkten.
1.Die Mietminderung wahr angekündigt schriftlich mit Frist.
2.Ich bin Mitglied im Mieterverein und überlasse jetzt denn Mietverein alles(termin ist dort der 10.2.2010)
3.Das mit der Arge werde ich am Montag sofort melden.
es stimmt das eine mietminderung nicht zum übel oder last des mieters gelegt werden darf.Also wie @Axel schreibt,der Vermieter darf nicht kündigen.
Ich denke mal meine Frage zur Arge wurde hier super beantwortet,alles andere würde hier in das Forum nicht reinpassen.
ganz lieben Dank euch allen,,einen wunderschönen Sonntag euch noch und seid immer schön artig,denn Weinachten steht auch bald wieder vor der Tür.fggg
Euer Kaktussss
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@Axel
@kaktussss
quote:
es stimmt das eine mietminderung nicht zum übel oder last des mieters gelegt werden darf.Also wie @Axel schreibt,der Vermieter darf nicht kündigen.[/qoute]
Jeder Mieter hat (zunächst) ein Recht auf Mietminderung UND/ABER dann hat wegen "Mietrückstands" (in Anführungszeichen gesetzt !) ein Vermieter das Recht auf fristlose Kündigung.
JEDER HAT sozusagen ERSTMAL ***recht***.
Es ist so, dass ein VM kündigen darf, sogar fristlos (eben wegen Mietrückstands). Im Mietvertrag steht der (monatliche) zu bezahlende Betrag.
Ein Mieter kann sich gegen die (fristlose) Kündigung wehren (schriftlich).
Danach allerdings kann (und wird wahrscheinlicherweise) ein VM (eben wegen diesem "Mietrückstand) eine Räumungsklage einleiten.
. . .klingt erstmal paradox: einerseits und andererseits:
Falls es zu einer (Räumungs-)Klage kommt, entscheidet ein Richter, ob die Mietminderung 'rechtmäßig' ist - auch der Höhe nach. Für die Höhe der Mietminderung gibt es viele Entscheidungen; ein Richter sollte (zwar) objektiv entscheiden - je nach "Unbewohnbarkeit" bzw. Mängel der Mietsache.
Es gibt aber leider Richter, die möglicherweise befangen sind - "unbewusst" ? oder bewusst, weil sie z.B. selbst Vermieter sind" oder von irgendwem unter Druck gesetzt werden, z.B. durch (bei Hartz IV) oder vom kommunalen Vermieter (im Mietrecht). Richter müssen zwar unabhängig sein, doch nicht alle sind es tatsächlich. Wie viele Menschen ist auch ein Richter oft nur subjektiv (...) In solchen Fällen bleibt folgerichtig das RECHT auf der Strecke (egal, ob Miet- oder Sozial- oder sonstiges Recht.)
(In meinem Umfeld hat eine Staatsanwaltschaft mit folgendem Betreff SELBST und GENAU SO den Tatbestand "Rechtsbeugung" benannt und ein Ermittlungsverfahren (aufgrund der SACHlage) eingeleitet gegen einen Richter an einem AG (Amtsgericht) - zunächst; doch der Richter war nach einigen Wochen dann versetzt. (Und Strafverfahren wegen Rechtsbeugung gegen Richter gibt es nicht (jedenfalls nicht bei "solchen Lappalien".)
Jedenfalls ist es wichtig:
NUR ein RA, der FÜR Mieter 'denkt' oder eine/r, die/der tatsächlich objektiv so das Mietrecht anwendet, sollte beauftragt werden, weil diese/r entsprechend dem mietrechtlichen Sachverhalt für seinen Mandanten 'anständig" handelt. (Ich hatte einen RA, der mich vor Jahren "vertreten" hat - heute arbeitet er für diese "Gegenseite"; er ist ein Fähnchen im Wind. In der GLEICHEN Sachlage sind seine Schriftsätze entsprechend so verfasst - je nachdem, ob er von Mietern oder Vermieter mandandiert ist...
Gruß
Eulchen
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