Hardware Rückforderung Insolvenz (Mobilfunk)

5. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
dexter99
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)
Hardware Rückforderung Insolvenz (Mobilfunk)

Hallo!
Folgender Fall!
Im Juli 2014 wurde Privatinsolvenz eröffnet! Der Treuhänder hat die 2 bestehenden Mobilfunkverträge des Insolventen nicht beachtet und auch nicht gekündigt! Daraufhin hat der Insolvente den Mobilfunkanbieter im August 2014 um Auflösung wegen Zahlungsungfähigkeit gebeten. Dem wurde entsprochen, die Anschlüsse deaktiviert und die Rechnungen ab sofort nicht mehr eingefordert! Kurze Zeit später kam eine Hardware Rückforderung mit bitte der Rücksendung der Geräte. Die 2 Telefone waren allerdings nicht mehr vorhanden. Beide defekt und entsorgt! Beide Handys wurden durch einen Hardware Zuschlag von 10 Euro Monatlich abgezahlt (ca. 20 Monate). Nun ist es so das der Anbieter die Neupreise der Geräte fordert und sich auf Gespräche nicht eingelassen hat. Inzwischen ist Inkasso eingeschlatet! Ist das so in Ordnung vom Anbieter oder kann der Insolvente das noch was tun? Bei fast 900 Euro neuen Schulden ist das nun eine Aussichtlose Situation für den Schuldner!

Insolvent und jetzt?

Insolvent und jetzt?

Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Verstehe ich das richtig?
Ich nehme mal an, dass die Geräte über 24 Monate hin finanziert wurden und davon bereits 20 Monate abgezahlt wurde. Nun verlangt der Anbieter, dass dennoch der Neupreis noch einmal zu zahlen ist?

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Der Anbieter kann maximal die restlichen Zahlungen für die Geräte verlangen, wenn wirklich die 10 Euro pro Monat als Ratenzahlung ausgewiesen war bzw. vertraglich vereinbart.

Es kommt auf die Verträge an. Möglicherweise sind durch die Auflösung der Verträge solche Ansprüche ganz hinfällig geworden.

-----------------
"Morgenstund ist ungesund."

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
dexter99
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für die Antworten!
Ich habe mich jetzt nochmal Kundig gemacht und es handelt sich wohl um 1&1 Allnet Flat Plus Handyverträge welche einen Grundpreis von 29.99 Euro hatten. Durch die zubuchung des Handys wurden dann 39,99 Euro im Monat draus. Ausgewiesen als Hardwarezuschlag! Die Angst des Schuldners ist nun das er durch die neuen Schulden seine Insolvenz gefährdet! Wenn man denkt man hat es aus den Schulden geschafft kommt eben 1&1!

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

quote:
Die 2 Telefone waren allerdings nicht mehr vorhanden. Beide defekt und entsorgt!

Welche jedoch Vertragsbestandteil waren(?)!
quote:
Nun ist es so das der Anbieter die Neupreise der Geräte fordert und sich auf Gespräche nicht eingelassen hat.


Was auch korrekt ist, da der Vertrag seitens des Insolventen nicht eingehalten wurde und nicht um gedreht. Die Hardwaregeräte gehörten Ihm nicht.
Mit 1&1 hat das jetzige Dilemma nichts zu tun.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

quote:
Der Treuhänder hat die 2 bestehenden Mobilfunkverträge des Insolventen nicht beachtet und auch nicht gekündigt


Was so auch richtig ist. Der TH müsste nur aktiv werden, wenn er die Verträge mit Wirkung für und gegen die Insolvenzmasse fortbestehen lassen wollte. Dann würde er die Erfüllungswahl erklären. Bei einer Verbraucherinsolvenz hat der TH aber nichts von privaten Mobilfunkverträgen des Schuldners, daher wird auch keine Erfüllungswahl erklärt.

Letzten Endes führt dies dazu, dass sich das bestehende Vertragsverhältnis mit der Insolvenzeröffnung sozusagen in ein Abwicklungsverhältnis wandelt. Evtl. Forderungen kann der Mobilfunkanbieter dann als Insolvenzforderungen geltend machen. Allerdings kann er natürlich die Herausgabe in seinem Eigentum stehender Gegenstände verlangen.

quote:
Daraufhin hat der Insolvente den Mobilfunkanbieter im August 2014 um Auflösung wegen Zahlungsungfähigkeit gebeten


Das könnte evtl. nicht der richtige Weg gewesen sein. Evtl. hat der Schuldner hier tatsächlich durch die eigene Aktivität Neuverbindlichkeiten begründet. Das müsste man aber im einzelnen untersuchen und wäre ein Fall für eine Rechtsberatung.

quote:
Kurze Zeit später kam eine Hardware Rückforderung mit bitte der Rücksendung der Geräte.


Das ist soweit noch o.k., siehe oben.

quote:
Nun ist es so das der Anbieter die Neupreise der Geräte fordert und sich auf Gespräche nicht eingelassen hat.


Ob der Anbieter überhaupt Zahlungsforderungen an den Schuldner stellen kann, hängt davon ab, ob der Schuldner durch sein Verhalten Neuverbindlichkeiten begründet hat. Wäre z.B. der Schuldner nichts selbst aktiv geworden im Hinblick auf die Auflösung oder hätte der IV sogar ausdrücklich die Erfüllungsablehnung erklärt, hätte man es definitiv nur mit Insolvenzforderungen zu tun. Aufgrund der geschliderten Umstände muss man aber nochmal genau hingucken, wie es abgelaufen ist und das ist wie gesagt Rechtsberatung.

Im Hinblick auf die Forderung des Neupreises habe ich allerdings bedenken, zumindest wenn es der Neupreis zu Vertragsbeginn ist. Über den aktuellen Neupreis könnte man sich ja noch Gedanken machen.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
dexter99
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich werde das erstmal so weiter geben und Rechtsberatung anraten. Kann noch jemand was sagen wie es aussieht wegen der Insolvenz, ist da durch die unerwarteten neuen Schulden ein Problem zu sehen? Vor allem wenn der Treuhänder oder die alten Gläubiger davon erfahren?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Krypton
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 448x hilfreich)

Guten Morgen und frohes Neues!

quote:
ist da durch die unerwarteten neuen Schulden ein Problem zu sehen? Vor allem wenn der Treuhänder oder die alten Gläubiger davon erfahren?


Nein, kein Problem. Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass die Begründung neuer Schulden automatisch einen Versagungsgrund darstellt. Dies ist erst dann der Fall, wenn die Befriedigung der Insolvenzgläubiger gefährdet wird - und das sehe ich hier nicht.

Gruß
Krypton

-----------------
"Ich sage das, was ist - nicht das, was man vielleicht gerne hätte."

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
dexter99
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)

Der Schuldner ist Mittellos und erhält laut seiner Aussage ALG2 seit einiger Zeit. Er zahlt nichts an die Gläubiger während der Insolvenz.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.765 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen