Hanseatische Inkasso Treuhand GmbH

8. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
gosselin
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 19x hilfreich)
Hanseatische Inkasso Treuhand GmbH

Hi Leute,

meine Freundin hat gestern einen Brief von der HIT GmbH bekommen wo sie ca. 58 € Forderungen bis zum 11.08.2007 bezahlen soll. Sie hatte sich im April 2007 ein T-Shirt für 9,90 € bei H&M gekauft und mit Karte gezahlt. Der Betrag wurde versucht abzubuchen, aber das Konto war net gedeckt. Daraufhin rief meine Freundin bei H&M an und sagte, wie es nun weitergehen soll. Die sagten ihr, dass sie es in ein paar Tagen noch mal probieren werden. Bis zu gestrigen Zeitpunkt ist nix weiter passiert. Jetzt kommt das Schreiben von der HIT GmbH.
Zum Glück hab ich schnell viele Beiträge hier gefunden, die eine Lösung für unser Problem haben.

Sie hat heute die Hauptforderung + die Rücklastgebühren direkt an H&M überwiesen. Wir werden jetzt nicht auf das Schreiben der HIT antworten und abwarten, ob die sich noch mal melden.
Dem Schreiben lag keine "gültige Vollmacht" bei.

Wenn ich jetzt alles richtig verstanden habe, wird sich die HIT per 2. Schreiben melden und dann sollen wir die "gültige Vollmacht" nach §174 BGB anfordern????
Was passiert danach????

Mit besten Dank
gosselin

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Sie hat heute die Hauptforderung + die Rücklastgebühren direkt an H&M überwiesen.
____________________________
Genau so hätte ich es auch gemacht.
Ich würde das 2 HIT Schreiben abwarten und dann , ohne auf das 1 HIT Schreiben einzugehen - folgendes Fax bzw Email schicken :

Sehr geehrter Inkassomandatar,
Sehr geehrter Call Agent,
Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück und stelle Ihnen - sollten Sie anderer Meinung sein - den Rechtsweg anheim. Der geplanten Kontaktaufnahme per Telefon widerspreche ich hiermit ausdrücklich !

Die wahrscheinlich kommenden 2 bis 3 Bausteinmahnbriefe herabregnen lassen - falls gerichtlicher Mahnbescheid (wenig wahrscheinlich) fristgemäs Widerspruch komplett und begründungslos
Das Einfordern der Gläubigervollmacht (174) würde ich in diesem Fall nicht mehr favorisieren.
Du kannst aber - falls Du Sadist bist - erst noch die Vollmacht einfordern - und danach die Forderung wie oben beschrieben zurückweisen

lg

7x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
gosselin
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 19x hilfreich)

Danke!

Ja dann werd ich mal das zweite Schreiben abwarten und dann wie du beschrieben hast, das Fax/Mail an die liebe HIT GmbH schicken.

Ich danke dir schon mal im Voraus und meld mich noch mal, wenn zum Mahnbescheid kommen sollte.

MfG
gosselin


3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
gosselin
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 19x hilfreich)

Heute hat meine Freundin folgende Email erhalten:

Sehr geehrte Frau ****,
in der vorbezeichneten Angelegenheit beziehen wir uns auf die bisherige Korrespondenz.
Unstreitig haben Sie Ware mittels Lastschriftverfahren gekauft. Die Lastschriften wurden
jedoch nicht eingelöst, so dass unserer Mandantin Rücklastschriftgebühren in angegebener
Höhe entstanden sind.
Weiterhin hat Ihre Hausbank für die Adressauskunft einen Nettobetrag in Höhe von
EUR 20,00 in Rechnung gestellt.
Der Verzug ist zum einem aufgrund § 242 BGB eingetreten. Demnach ist eine Mahnung
entbehrlich, wenn der Schuldner, wie er weiß, eine falsche oder fehlerhafte Leistung erbracht
hat, die geschuldete Leistung aber nicht bewirkt.
Weiterhin ist eine Mahnung entbehrlich, wenn der Schuldner die Leistung vor oder nach
Fälligkeit ernsthaft und endgültig verweigert. Eine Verweigerung ist aufgrund der zweimaligen
fruchtlosen Lastschriftvorlage zu unterstellen.
Die Verzugszinsen sind gemäß § 288 BGB ebenfalls zu erstatten. Der Gläubiger kann Zinsen
aus anderen Rechtsgründen geltend machen. Andere Gründe sind zum einen Anlagezinsen
als auch insbesondere Kreditzinsen.
/2
Die Kosten unserer Inanspruchnahme rechtfertigen sich aufgrund des eindeutig vorliegenden
Zahlungsverzuges.
Wir möchten Sie daher bitten, den Gesamtbetrag in Höhe von 38,46 EUR bis zum 01.09.2007
auf eines unserer unten genannten Konten zu überweisen.
Bei fruchtlosem Fristablauf wird unser Auftraggeber gerichtlich gegen Sie vorgehen.
Mit freundlichen Grüßen



was würdet ihr jetzt machen? brauche ne dringende antwort.

gosselin

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
gosselin
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 19x hilfreich)

Wollte noch hinzufügen, dass die Mail von der HIT abgeschickt wurde!!!

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)


Das Inkassobüro hat also Deine an H & M überwiesene Zahlung bereits abgezoge
Es wurde die Hauptforderung von 9,90 plus Rücklastschriftgebühren von ca 9 € überwiesen.
Das ist gut
Wie oben empfohlen retournieren.
BZW den Zusatz :
Ich betrachte die Angelegenheit mit Zahlung der HF von 9,90 plus Rücklastschriftgebühr von ...hiermit als erledigt
Sollten Sie anderer Meinung sein...etc
nicht zu freundlich formulieren
Nicht einknicken :)

lg

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
gosselin
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 19x hilfreich)

Hätte vielleicht noch erwähnen sollen, dass meine Freundin vor dieser Mail schon mal ein Schreiben bekommen hat, wo sie die Zahlung abgezogen haben und bitten die Restforderung zu überweisen. Daraufhin hab ich dann eine Mail wie du oben beschrieben hast an das IB geschickt. Danach kamen dann ein Schreiben mit Mahnungen von Pfändung usw. und zwei Tage später dann diese Mail.

Wenn ich dich richtig verstanden habe soll ich jetzt noch mal eine Mail schreiben:

Sehr geehrter Inkassomandatar,
Sehr geehrter Call Agent,
Ich betrachte die Angelegenheit mit Zahlung der HF von 9,90 € plus Rücklastschriftgebühr von 9,-€ hiermit als erledigt. Ihre Forderungen weise ich nochmals vollumfänglich zurück und stelle Ihnen - sollten Sie anderer Meinung sein - den Rechtsweg anheim. Der geplanten Kontaktaufnahme per Telefon widerspreche ich hiermit ausdrücklich!

Wäre das so OK? Und dann sollte, wenn das IB es will ein Mahnbescheid kommen, dem ich fristgemäß, komplett und begründungslos widerspreche?

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

HF plus Rücklastschrift ist beglichen und
es geht lediglich um die Inkassogebühren !
Ja -
So würde ich es machen und zwar per Fax: +49 (0) 40 / 29 25 28 oder/und
Email: info@hit-inkasso.de
2 oder 3 Bausteinbriefe vom IB bzw vom Hausadvokat könnten u.U noch kommen
Poste dann wieder

lg


-- Editiert von thehellion am 29.08.2007 16:43:30

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
SilentDeath
Status:
Schüler
(243 Beiträge, 34x hilfreich)

Nein es geht eben nicht nur um Inkassokosten. Folgendes passiert bei einer Rücklastschift. Der Gläubiger in diesem Fall H&M bekommt die Meldung, dass das Geld nicht abgebucht werden konnte. Aber keine weiteren Daten wie Adresse usw. Dann muss H&M bei der Bank eine Adressauskunft beantragen mit der Kontonummer und BLZ. Und dort sind nochmal Kosten von 20,- € entstanden. Und die müsst Ihr auch zahlen da dies nunmal verzugsschaden ist. Ich wäre in Zukunft vorsichtig mit Kartenzahlung. Denn wenn man es genau nimmt ist das Betrug was da deine Freundin gemacht hat.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Trotz allem: Ich kann beim besten Willen nicht verstehen, wenn man mit der Zahlung von € 9,90
4 Monate wartet!

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
gosselin
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 19x hilfreich)

Man hat nicht 4 Monate gewartet. Die wurden versucht abzubuchen und das Konto war nicht gedeckt. Dann wurde nie wieder versucht abzubuchen. Es kam nie eine Mahnung seiten H&M´s sonst noch irgendwas. Nein es wird gleich ein Inkassobüro beauftragt.

@SilentDeath
Ich glaub ich höre nicht richtig. Halt mal schön den Ball flach!!! Betrug, das ich nicht lache.

-- Editiert von gosselin am 05.09.2007 15:50:11

10x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Neu_hier123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hey gosselin,

letztendlich hat alles nichts genützt und du musstest den vollen von der HIT geforderten Betrag zahlen oder?


Ich habe eine ähnliche Situation. Bin aber leider schon 2 Tage über Zahlungstermin (bis 03.10. sollte es überwiesen worden sein - 1. Schreiben von der HIT)

Würde mich über eine schnelle Antwort super freuen!


Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Hallo,
damit wir Dir weiterhelfen können würden wir ein paar mehr Informationen benötigen.

Von wem ist die Forderung, wann ist diese enstanden.
Ist diese Tituliert?
Gibt es eine Forderungsaufdtellung?
Wenn ja diese am bestenanonymisiert scannen oder abfotografieren und mittels eines Free Hosters wie

http://www.fotos-hochladen.net/

hier zur Verfügung stellen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

@Neu_hier123
Dass sich gosselin noch für den Beitrag aus dem Jahr 2007 interessiert, wage ich zu bezweifeln.

Rechtsberatung darf hier nicht erteilt werden.

-- Editiert von cruncc1 am 05.10.2017 20:56

0x Hilfreiche Antwort

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