Handyvertrag mobilcom

27. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Banana46
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Handyvertrag mobilcom

Hallo zusammen. Ich habe vor 2 Monaten meinen Vertrag schriftlich gekündigt. Mit dem Vermerk, dass ich nur noch via E-Mail angeschrieben werden möchte und nicht mehr telefonisch. Ich werde trotzdem täglich angerufen. Die Begründung ist, dass ich das angeblich extra schriftlich einreichen muss. Stimmt das ? Gruß

-- Editiert von Moderator am 27.11.2017 14:23

-- Thema wurde verschoben am 27.11.2017 14:23

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Ja, das ist im sog. Sarkasmusparagraphen geregelt. §§47 Abs. 11 ff. im Arbeitsrecht.

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#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Eine durchsichtige Schutzbehauptung ... :augenroll:
Entscheidend ist online an der richtigen Stelle die Nutzung der Daten für Marketingzwecke zu verbieten.
Kann man natürlich auch schriftlich, zusammen mit den anderen Vertragsäußerungen machen, wie Entzug der Einzugsermächtigung.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde die Bundesnetzagentur informieren und bitten, dort entsprechende Maßnahmen wegen unerlaubten Werbeaufrufen trotz ausdrücklichem Verbotes vorzunehmen.
Dann ist das ganz schnell aus und vorbei.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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