Hallo zusammen. Ich habe vor 2 Monaten meinen Vertrag schriftlich gekündigt. Mit dem Vermerk, dass ich nur noch via E-Mail angeschrieben werden möchte und nicht mehr telefonisch. Ich werde trotzdem täglich angerufen. Die Begründung ist, dass ich das angeblich extra schriftlich einreichen muss. Stimmt das ? Gruß
-- Editiert von Moderator am 27.11.2017 14:23
-- Thema wurde verschoben am 27.11.2017 14:23
Handyvertrag mobilcom
27. November 2017
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Frage vom 27. November 2017 | 13:00
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Handyvertrag mobilcom
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#1
Antwort vom 27. November 2017 | 13:54
Von
Status: Student (2181 Beiträge, 1248x hilfreich)
Ja, das ist im sog. Sarkasmusparagraphen geregelt. §§47 Abs. 11 ff. im Arbeitsrecht.
#2
Antwort vom 27. November 2017 | 19:56
Von
Status: Richter (8429 Beiträge, 3449x hilfreich)
Eine durchsichtige Schutzbehauptung ...
Entscheidend ist online an der richtigen Stelle die Nutzung der Daten für Marketingzwecke zu verbieten.
Kann man natürlich auch schriftlich, zusammen mit den anderen Vertragsäußerungen machen, wie Entzug der Einzugsermächtigung.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 27. November 2017 | 20:50
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Ich würde die Bundesnetzagentur informieren und bitten, dort entsprechende Maßnahmen wegen unerlaubten Werbeaufrufen trotz ausdrücklichem Verbotes vorzunehmen.
Dann ist das ganz schnell aus und vorbei.
Und jetzt?
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