Handyvertrag äuft aber Handy noch nicht gekommen

7. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
Bruder Tack
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 17x hilfreich)
Handyvertrag äuft aber Handy noch nicht gekommen

Hallo!

Ich habe Ende Februar einen Handyvertrag online abgeschlossen bei einem Händler, doch das zugehörige Telefon ist noch gar nicht gekommen!

Jetzt habe ich die erste Rechnung des Mobilfunkanbieters bekommen.
Ich will aber nicht dafür zahlen weil ich weder Handy noch sonst irgendwas tatsächlich erhalten habe. Auch keine Simkarte!

Der Mobilfunkanbieter sagt ich soll mich an den Händler wenden!

Wie ist die Rechtslage? Kann ein Vertrag überhaupt zustandekommen bzw in Kraft bleiben wenn die Lieferung der einen Seite letztendlich gar nicht erfolgt ist?

Vielen Dank



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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Grundsätzlich ja, insbesondere dann wenn kein fester Termin für die Aktivierung vereinbart ist. Mach dem Händler Dampf und widerrufe doch - dann muss auch die Rechnung erstattet werden.

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#2
 Von 
Bruder Tack
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 17x hilfreich)

Naja, das Handy ist ja nicht gekommen - das kann ich also problemlos widerrufen.

Der Vertrag wurde vom Händler aktiviert am 25.02 und hat so gesehen schon die 14 Tage hinter sich.


Allerdings habe ich die notwendige Technik mit der Simkarte auch nicht bekommen.

Was gilt denn jetzt?

Das Beschriebene entspricht ja dem Handel zwishen Händler und mir. Der Mobilfunkbetetreiber, dessen Vertrag vermittelt wurde, steht ja auf dem Standpunkt das der Vertrag eben am 25.02. aktiviert wurde - vom Händler.
Natürlich gehe ich davon aus das nach einem Onlinevertragsabschluss die Ware auch unverzüglich geliefert wird.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Einfach wegen Nicht-Erfüllung gegnüber dem Rechnungssteller (Mobilfunkanbieter) auf 0€ mindern, also die Zahlung verweigern. Den Mobilfunkanbieter auf den Händler verweisen und die Ansprüche gegenüber den Händler an den Mobilfunkanbieter abtreten.
Dann abwarten.

Ggf. eine Fristzsetzung zur Erfüllung des Vertrages an den Händler schicken. Ankündigen, dass man bei Nicht-Erfüllen fristlos kündigt und wegen Nicht-Erfüllen sowiweso momentan nichts zahlt.

Das wären die ersten Möglichkeiten meiner Meinung nach.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#4
 Von 
Bruder Tack
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 17x hilfreich)

Danke!

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#5
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Naja, eine leichte Verzögerung sollte doch mal hingenommen werden, denn das ist doch bestimmt ein entsprechend gutes Angebot und Druck kann man immer noch machen. Auch noch widerrufen.

quote:
Einfach wegen Nicht-Erfüllung gegnüber dem Rechnungssteller (Mobilfunkanbieter) auf 0€ mindern

Halte ich für gefährlich, da der Provider mit Sicherheit seine Vertragsverpflichtung erfüllt. Eher wäre ein Regreß gegen den Händler anzuwenden.


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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Da sollte man nochmal klären, ob der Händler als Mittler auftritt und der Vertrag (Zusenden des Handys und der SIM) vom Mobilfunkanbieter vorgenommen würde oder ob der Händler die Erfüllung dieses Teuils des Vertrages vornehmen müsste. Sprich: Wer hätte das handy und die SIM zusenden müssen. Dem gegenüber macht man das auch geltend.

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