Handyvertrag

5. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Straberrykiss.
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Handyvertrag

Ich hab eine frage. Eine bekannte hat mir vor einigen Monaten ein Handy mit vertrag geschenkt, den SIE weiterhin bezahlen wollte. Sie sagte es gäbe bei dem Vertrag keine begrenzung zum Thema SMS & telefonieren. Also alles frei. So wie sie sagte. Ich hab dies natürlich genutzt. & nach 3 Monaten sagte sie mir Ich hätte Ihr 1000€ Schulden gemacht. Somit kam raus, das der Vertrag doch begrenzt war. Jetzt will Sie das ich alles zurückzahle, dies kann ich aber nicht da Ich im ersten Ausbildungsjahr bin. Zudem bin Ich noch nicht 18 sondern 17.Jetzt will sie eine Zivilrechtliche Klage einreichen. Muss ich das bezahlen oder nicht?

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8 Antworten
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#1
 Von 
guest-12321.01.2012 00:20:09
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 107x hilfreich)

Und was genau hat das mit Strafrecht zu tun?

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#2
 Von 
Straberrykiss.
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich wusste nicht wo ich die frage genau stellen soll?!

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Das ist reines Zivilrecht.
Entweder beantragt deine Bekannte erst einen Mahnbescheid, wenn du diesen Widerspricht und deine Bekannte das streitige Verfahren beantragt, kommt es zu einer mündlichen Verhandlung vor Gericht, oder deine Bekannte reicht gleich Klage gegen dich ein, dann kommt es gleich zu einer mündlichen Verhandlung vor Gericht.

Wenn du Verurteilst wirst, zahlst du die 1000 EUR und noch die Gerichts und Anwaltskosten.

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Kannst Du irgendwie beweisen, dass sie gesagt hat "alles frei" ? (Wobei "alles frei" gibt es m.E. sowiso nicht. Selbst bei den sog. allnet-Flats mit dazugebuchter SMS-Flat wären z.B. Auslandsgespräche extra zu zahlen)

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#5
 Von 
guest-12321.01.2012 00:20:09
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 107x hilfreich)

Interessante Diskussion.

Der TE fragt, ob seine Bekannte einen (zivilrechtlichen) Anspruch gegen ihn auf Erstattung der 1.000 € hat.

Daraufhin wird ihm erst mal ungefragt der Ablauf eines gerichtlichen Mahnverfahrens bzw. eines Zivilprozesses erklärt. Hilft dem TE nicht wirklich weiter.

Der nächste macht sich dann Gedanken über die Beweisbarkeit der Zusage, dass im Tarif alles inclusive sei.

Das naheliegende Problem der fehlenden Geschäftsfähigkeit des TE (dieser ist 17!) spricht allerdings niemand an.

Ganz zu schweigen von der Frage, woraus die Bekannte eigentlich einen Anspruch gegen den TE auf Erstattung besagter 1.000 € haben soll (Vertragliche Ansprüche? GOA? Bereicherungsrecht?).

Vielleicht versucht er sein Glück mal besser bei den Zivilrechtlern.

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Das naheliegende Problem der fehlenden Geschäftsfähigkeit des TE (dieser ist 17!) spricht allerdings niemand an. <hr size=1 noshade>


Vielleicht deswegen (noch!) nicht, weil man auch auf die Idee kommen könnte, das ganze als Schädigung iSd. § 823 BGB zu sehen und es dabei nicht auf das Alter ankommt, jedenfalls sobald der Schädiger min. 7 Jahre alt ist. Und für Abs. 3 (unter 18) ist die Frage "des Wissens um die Kosten" ebenfalls von Bedeutung.

Daher kann man durchaus erst mal die Antwort auf diese Frage abwarten, bevor man weiter rechtlich ausführt, dann auch in die Richtung der "beschränkten" Geschäftsfähigkeit ("fehlen" würde sie, wäre der TE noch nicht 7). Nicht zuletzt auch deswegen, weil man ebenfalls diskutieren könnte, ob ein Fall des § 107 BGB vorliegt, denn wenn alle Kosten im Rahmen einer Schenkung -vertraglich- vom Schenker zu übernehmen waren/wären, wäre es eine "Willenserklärung, durch die er lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt" und somit keine Einwilligung des gesetzlichen Vertreters bräuchte.

quote:<hr size=1 noshade>Vielleicht versucht er sein Glück mal besser bei den Zivilrechtlern. <hr size=1 noshade>


Das allerdings ist eine gute Idee.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

-- Editiert !!Streetworker!! am 05.01.2012 16:25

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Straberrykiss.
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure Hilfe... Ich kann das Forum 'Zivilrecht' leider nicht finden?!
ich bin neu sorry.

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12321.01.2012 00:20:09
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 107x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

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