Hallo Usergemeinde,
ich habe eine Frage: für den Abschluss eines Handyvertrages mit Überlassung eines Endgeräts über einen Anbieter auf ebay wird vom Händler eine Kopie des Lichtbildausweises gefordert. Dies halte ich zwecks Legitimation schonmal für reichlich fragwürdig, da eine wirklich statthafte Legitimation eigentlich eher über das Postidentverfahren laufen sollte. Nehmen wir mal an, dass eine Person dieser Forderung nachkommt, jedoch auf der Kopie Lichtbild, sowie die Daten der Körpergröße und Augenfarbe schwärzt, da das nach Ansicht der Person keine für einen Handyvertrag erforderlichen Daten darstellt. Nun wird der Abschluss des Vertrages seitens des Händlers an die Ausweiskopie ohne jegliche Schwärzung bedingt. Ist dies statthaft?
Gem. § 95 Abs. 4 S. 2 TKG
hat zwar der Telekommunikationsanbieter eine Ermächtigung zum Kopieren des Ausweises, allerdings müsste er die Kopie danach selber erstellen und wäre zugleich zur Vernichtung nach Feststellung der für den Vertrag
erforderlichen Daten angehalten. Zudem umfassen diese erforderlichen Bestandsdaten nach § 95 Abs. 1 TKG
sicherlich nicht Lichtbild, Körpergröße und Augenfarbe.
Oder wie seht ihr das?
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Handyvertrag - Kopie Lichtbildausweis zulässig?
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
quote:<hr size=1 noshade>Nun wird der Abschluss des Vertrages seitens des Händlers an die Ausweiskopie ohne jegliche Schwärzung bedingt. Ist dies statthaft? <hr size=1 noshade>
Wir haben in Deutschland Vertragsfreiheit.
Wenn der Händler nur einen Vertrag abschließen will, wenn eine vollständige Kopie vorliegt, kann man nichts machen.
Genauso gut kann der Händler sagen, er schließt nur einen Vertrag, wenn ich bei Sonnenaufgang im Bikini auf dem Marktplatz Tango tanze.
Man kann das akzeptieren, oder geht halt zu einem anderen Anbieter.
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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."
http://www.datenschutzbeauftragter-info.de/urteil-einscannen-und-speichern-von-personalausweisen-unzulaessig/
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Habe ich gar nicht bestritten, dass das Kopieren unzulässig ist.
Aber das ändert nichts daran, dass man den Händler nicht dazu zwingen kann, einen Kunden anzunehmen, den der Händler als Kunden nicht haben will.
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quote:<hr size=1 noshade> für den Abschluss eines Handyvertrages mit Überlassung eines Endgeräts über einen Anbieter auf ebay wird vom Händler eine Kopie des Lichtbildausweises gefordert. <hr size=1 noshade>
Wenn ein Händler eine allgemeine Vertragsbestimmung verwendet, wonach der Vertragspartner eine Ausweiskopie zuzusenden / zu überlassen haben soll, dann ist diese AGB unwirksam. Der Vertrag bleibt dann ohne diese unwirksame AGB wirksam, § 306 Absatz 1 BGB .
quote:<hr size=1 noshade>Wenn der Händler nur einen Vertrag abschließen will, wenn eine vollständige Kopie vorliegt, kann man nichts machen. <hr size=1 noshade>
Bei eBay stellt bereits die Händler-Offerte ein verbindliches Angebot dar, sodaß der Vertrag durch die im Höchstgebot liegende Annahme-Erklärung wirksam wird ( eben ohne Einbeziehung unwirksamer "Ausweiskopie-Zusendungs"-Klauseln).
Der Händler darf aber nach wie vor die Überlassung von Endgerät/SIM-Karte davon abhängig machen, daß der Käufer sich der mit der Übergabe beauftragten Person per Vorzeigen eines Ausweisdokuments ausweist.
RK
Der Antwort von RrKOrtmann
ist zuzustimmen, wenn - ja wenn - duch den Kauf bei ebay schon ein wirksamer Mobilfunkvertrag zustande kommt. Dann kann der Verkäufer natürlich nicht nachträglich kommen und sagen, "wenn ich keine Ausweiskopie bekomme, schmeiße ich dich wieder raus".
Jetzt kommt das "Aber":
Wenn ich mir die Angebote zu Mobilfunkverträgen bei ebay so anschaue, dann sind die meisten Angebote so gestaltet, dass man mit dem Kauf noch keinen gültigen Mobilfunkvertrag kauft, sondern "nur" die Vermittlungsdienstleistung zwischen dem Käufer, einem Handyladen und dem Netzbetreiber.
Es liegt bei ebay also - zumindest bei den Angeboten, die ich mir angeschaut habe - gerade kein verbindliches Angebot auf ein Mobilfunkvertrag vor (dass nur noch angenommen werden braucht), sondern "nur" das verbindliche Angebot, den Wunsch des Kunden nach Vertrag+Handy an Mobilfunkprovider weiterzuleiten.
Der eigentliche Mobilfunkvertrag wird erst später zwischen dem Kunden und dem Netzbetreiber außerhalb von Ebay geschlossen (nachdem die Ausweiskopie vorliegt).
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quote:
Es liegt bei ebay also ... "nur" das verbindliche Angebot, den Wunsch des Kunden nach Vertrag+Handy an Mobilfunkprovider weiterzuleiten.
Jedenfalls der Vertrag über die Vermittlung eines Mobilfunkvertrags ( und vermutlich sogar auch der Vertrag über die Lieferung eines Handys ) kommt mit dem eBay-Anbieter schon per Höchstgebot verbindlich zustande. Der Handykaufvertrag kommt wohl unter der aufschiebenden Bedingung zustande, daß der Mobilfunkanbieter zunächst den Vertrag mit dem vermittelten Kunden geschlossen haben muß.
RK
quote:<hr size=1 noshade>Jedenfalls der Vertrag über die Vermittlung eines Mobilfunkvertrags <hr size=1 noshade>
quote:<hr size=1 noshade>kommt mit dem eBay-Anbieter schon per Höchstgebot verbindlich zustande. <hr size=1 noshade>
Genau das meinte ich.
quote:<hr size=1 noshade>und vermutlich sogar auch der Vertrag über die Lieferung eines Handys <hr size=1 noshade>
Und genau das denke ich eben nicht.
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