Handyvertag Widerrufsfrist? DRINGEND!!!

10. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Lars Päffgen
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Handyvertag Widerrufsfrist? DRINGEND!!!

Ich bin gerade einen Handyvertrag eingegangen, leider wurde ich nicht richtig über anfallende kosten informiert, vielleicht habe ich aber auch nicht genau nachgeschaut. Jedenfalls ist das jetzt gerade 3 Tage her. Kann ich den Vertrag widerrufen, ähnlich wie es bei Abo´s der Fall ist, wo ich 2-3 Wochen Zeit habe das ganze zu kündigen? In den AGB´s des Anbieters steht:

2. Vertragsdauer
2.1. Das Vertragsverhältnis beginnt, wenn das umseitige Formular ausgefüllt und unterschrieben der MCC zugeht und MCC die Annahme des Antrages schriftlich bestätigt oder die Netzkarte freischaltet. Der Kunde ist an seinen Antrag gebunden, bis er ihn schriftlich gegenüber MCC widerruft.

Habe ich die Möglichkeit dort wieder rauszukommen?

Bitte um schnelle Beantwortung.

Danke im Voraus!

Lars Päffgen

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
maître
Status:
Schüler
(316 Beiträge, 35x hilfreich)

Hallo Lars,
ein Widerrufsrecht kommt nur in Betracht, wenn der Vertrag im Fernabsatz (Internet, Mail, etc) geschlossen wurde oder bei Dir zu Hause.
Ich habe ein ähnliches Problem (bin mir nicht sicher, ob und wann das Widerrufsrecht erlischt):
Hallo zusammen,
ich habe am 02.01. in einem Internetshop ein Handy mit Vertrag bestellt und daraufhin auch die Antragsunterlagen ausgefüllt zurückgesandt.

Ich habe jetzt etwas im Internet gekuckt und gelesen, dass das Rücktrittsrecht nach §§ 312d , 355 BGB ab Aktivierung der Handykarte erlischt.
Der Status meines Vertrags ist "Vertrag eingegangen-in Bearbeitung", eine SIM-Karte ist mir genauso wenig zugegangen, wie das Handy.
Habe ich denn das Rücktrittsrecht und wann erlischt es? Wenn dies bereits mit der Freischaltung der Fall wäre, könnte ja jeder Anbieter die Karten schnellstmöglichst freischalten und sich so dem Widerrufsrecht entziehen!

Also nochmals die Frage: Wie verhält es sich mit dem Widerrufsrecht bei Handyverträgen, insbesondere im Hinblick auf § 312d III BGB ??

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
krümel
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo

wir haben das gleiche problem
bitte melde dich mal, was bei dir rausgekommen ist
bzw. wie du vorgegangen bist

ist zwar schon eine weile her das du mit dem problem konfrontiert warst aber vielleicht kannst du mir einen tip geben
danke

lg krümel

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
krümel
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

gibt es eine seite im internet auf der man sich bezüglich des widerrufsrecht schlau machen kann?

oder kann man handyverträge nicht widerrufen bzw. davon zurücktreten?
(man kann doch eigentlich von fast allem wiedr zurücktreten, wenn man z.b. einen walkman kauft kann man doch auch innerhalb von 2 wochen zum verkäufer gehen und es umtauschen bzw. ganz zurückgeben und bekommt sein geld wieder)

wenn es geht, welche fristen gelten dann?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
arne_r
Status:
Schüler
(165 Beiträge, 37x hilfreich)

Moin Krümel,

es gibt kein allgemeines Umtausch oder Rückgaberecht. Wenn der Verkäufer Deinen Walkman zturücknimmt, dann nur aus Kulanz. Ausgenommen sind nur Dinge die Du per Internet/Telefon etc. kaufst, da Du die Ware ja vorher nicht in Augenschein nehmen konntest (Fernabsatzregelungen im BGB).

-----------------
"Arne"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
maître
Status:
Schüler
(316 Beiträge, 35x hilfreich)

Hallo,
wie oben erwähnt, wurde in meinem Fall sowohl der Handykaufvertrag, als auch der Telefondienstevertrag per Fernabsatz geschlossen.
Ich haben den Widerruf nach §§ 312d , 355 BGB innerhalb der 2-Wochen-Frist gegenüber dem dem Händler und gegenüber dem Netzbetreiber erklärt.
In beiden Fällen wurde der Widerruf relativ zügig bestätigt, also es gab keine Probleme bei der Rückabwicklung. Ich weiss noch von einem weiteren Fall, in dem es so gelaufen ist. Allerdings war in beiden Fällen die Karte noch nicht freigeschaltet (Problem: s. o.).
So denn die Voraussetzungen vorliegen, würde ich in jedem Fall probieren zu widerrufen. Wie oben erwähnt, gilt das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen m.E. auch für Handyverträge.
Nähere Informationen hierzu sind ganz einfach in Google mit Eingabe des Begriffes "Fernabsatzgesetz" zu finden.

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