Handytarif über Telefon abgeschlossen

12. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
WaldmannM
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Handytarif über Telefon abgeschlossen

Hallo,

gibt es hier Erfahrungen über Handyverträge die Telefonisch abgeschlossen wurden und dabei Probleme auftraten?
Ich habe im April einen Tarifwechsel bei Mobilcom-Debitel telefonisch abgeschlossen. Diese Verträge werden auf Band aufgenommen. Auf dieser "Voice" ist klar zu vernehmen dass ich eine SMS-Flatrate bekomme. Ich habe dann sämtliche Briefe per Post erhalten (mitunter Widerrufsbelehrung usw.) und auch ein Tarifdatenblatt. Auf diesem stand nichts von einer SMS-Flat und es hätte mir natürlich auffallen müssen. Jenes ist aber nicht geschehen und da ich die Anzahl und dauer meiner Telefonate geprüft hatte, habe ich es leider nicht für nötig gehalten meine Rechnungen zu Prüfen. Nach ein paar Monaten ist es mir dann doch aufgefallen das ich pro SMS 0,29€ zahle. Ich habe den Kundenservice problemlos erreicht, dieser hat aber 2 Monate gebraucht um mir zu erklären das ich es innerhalb der 14 Tage widerrufen hätte müssen und Mobilcom-Debitel mir trotz falscher Aussagen am Telefon nichts schuldet.
Meine Frage ist wie folgt. Was ist mein Vertrag und auf was kann ich mich beziehen? Mir wurde ein kostenloser Tarifwechsel angeboten, welchen ich auch angenommen habe. Telefonisch und per Email wurde mir versichert das der Tarifwechsel keine weitere 24-Monatige Tariflaufzeit auslöst sondern meine Tariflaufzeit ab April gilt. Auf dem Tarifdatenblatt steht aber das ab ab dem eintritt dieses Tarifes eine 24-Monatige Tariflaufzeit beginnt. Auf Emails oder aufgenommenen Sprachnachrichten kann ich mich ja aber anscheinend nicht beziehen und beim Kundenservice bekommt man keine genaue Antwort.

Falls ähnliches schon einmal aufgetreten ist, würde ich mich sehr freuen wenn Sie mir Ihre Erfahrungen oder Ihr Wissen darüber mitteilen.

Vielen Dank!

WaldmannM

-- Editiert von Moderator am 13.01.2016 11:18

-- Thema wurde verschoben am 13.01.2016 11:18

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17378 Beiträge, 6471x hilfreich)

:forum:

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Email wurde mir versichert das der Tarifwechsel keine weitere 24-Monatige Tariflaufzeit auslöst


Genauen Wortlaut der E-Mail von Mobilcom?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Eigentlich sind nur die Dinge verlässlich, die in Textform(Mail, Papier) vorliegen. Mit einer Widerrufsbelehrung hat man auch den Hinweis auf einen Neuvertrag mit 24 Monaten MVLZ. Wird etwas anderes bestätigt als gewünscht und kann man das ursprüngliche Angebot nicht nachweisen wird es schweirig.
Daher bitte auszugsweise posten was von MD per Mail kam und welchen Tarif Du jetzt hast.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#4
 Von 
WaldmannM
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Tut mir leid, welches Forum wäre richtig?
Es wurde von Mobilcom-Debitel eine Notiz in ihrem Programm gemacht das ich mich auf die Email berufen kann, aber ich glaube wenn ich kündigen möchte werden sie diese Notiz mit Sicherheit nicht mehr "finden".

Email:
Sie haben sich für eine 24-monatige Verlängerung Ihres Mobilfunkvertrages ab dem 21.03.2015 unter Einbeziehung der derzeitig gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Tarif- und Preislisten entschieden.

Nach Ablauf der 24 Monate verlängert sich Ihr Vertrag jeweils um weitere 12 Monate, wenn nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit gekündigt wird.

Gern bestätige ich Ihnen folgende Bestellung:

Ihr bisheriger Tarif

Call S


Ihr zukünftiger Tarif

Flat light Treue Plus Telekom

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Richtig - alles was nicht belegbar ist kann man meist vergessen. Man kann es natürlich mal vorsichtig probieren ...
Jedenfalls ist eine "interne Notiz" nichts wert um das zu beweisen: "wurde mir versichert das der Tarifwechsel keine weitere 24-Monatige Tariflaufzeit auslöst". Die Mail besagt das Gegenteil! Auch alle Umstände weisen auf einen Neuabschluss hin.
Wieder ein Beispiel warum man keine Verträge am Telefon abschliesst. Zumindest sollte man die Unterlagen genau prüfen und kurzfristig reagieren!

Vermutlich warst Du zuerst bei Arbeitsrecht oder sonstwo unpassend gelandet und daher -- Thema wurde verschoben am 13.01.2016 11:18. Vertragsrecht ist jetzt ok.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#6
 Von 
luser2413
Status:
Schüler
(155 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von WaldmannM):
Auf dieser "Voice" ist klar zu vernehmen dass ich eine SMS-Flatrate bekomme.


Bedeutet dies, dass Sie den Beweis in Händen halten? War der Gesprächspartner mit der Aufzeichnung einverstanden?

Der Vertrag wurde, so wie ich Sie verstanden habe, fernmündlich geschlossen, daher ist auch nur das gesprochene Wort ausschlaggebend.

Wenn Sie beweisen können, dass der Vertrag zu anderen Konditionen geschlossen wurde, müssen Sie die Kosten für SMS natürlich nicht tragen und die abweichende Vertragslaufzeit nicht akzeptieren. Wenn der Anbieter dies nicht akzeptiert kann er den Rechtsweg bestreiten, an dessen Ende er verlieren wird, sofern Sie die passende "Voice" parat haben.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
WaldmannM
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Eine Vertragsverlängerung ab dem 21.3.15 hat ja statt gefunden. Nur der Tarifwechsel ab dem 5.1.16 sollte nicht nochmal eine Vertragsverlängerung herbeiführen.


Mobilcom hat zugegeben das die "Voice" aufgezeichnet hat dass ich eine SMS-Flat bekomme. Der Mitarbeiter hat sich auch bei mir entschuldigt aber das Argument von ihnen ist immer noch das mir auffallen hätte müssen dass das Tarifdatenblatt nicht mit dem mündlichen Vertrag übereinstimmt. Die Voice kann ich ja verlangen.

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#8
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von WaldmannM):
aber das Argument von ihnen ist immer noch das mir auffallen hätte müssen dass das Tarifdatenblatt nicht mit dem mündlichen Vertrag übereinstimmt.

Das ist aber kein Argument. Vertrag ist Vertrag und mündliche Absprachen gehen vor AGB (zu denen das Tarifdatenblatt gehört). Wenn denen das nicht gefällt, dann müssen sie den Vertrag anfechten. Dafür dürfte es aber jetzt wohl schon zu spät sein.

Noch kurz hierzu:
Zitat (von luser2413):
Der Vertrag wurde, so wie ich Sie verstanden habe, fernmündlich geschlossen, daher ist auch nur das gesprochene Wort ausschlaggebend.

Das ist immer ausschlaggebend. Mündliche Absprachen sind genau so Vertragsbestandteil wie alles Schriftliche. Nur die Beweisbarkeit ist oftmals etwas mau. Scheint hier aber nicht das Problem zu sein.

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#9
 Von 
WaldmannM
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Also greift das Argument mit der Widerrufsbelehrung nur wenn ich mich doch noch anders entscheiden möchte und nicht wenn Mobilcom-Debitel einen mündlichen Vertrag mit mir macht und diesen nicht einhält auf Grund eines Fehlers?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
WaldmannM
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein die Beweise sind auch nicht das Problem. Es wird von Mobilcom-Debitel abgestritten das dieses aufgenommene Telefonat der Vertrag und die Unterschrift sind. Laut Mobilcom-Debitel ist meine Unterschrift die ausgeblieben Widerrufung innerhalb der 14 Tage nach der Erhaltung der Widerrufsbelehrung. Anscheinend belügen die Mitarbeiter mich da, aber was außer einem Rechtsstreit soll ich in der Situation bitte machen?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Andere Frage: Hast du denn schriftlich, dass die sagen "Richtig, es wurde am Telefon etwas anderes besprochen, aber das gilt nicht"? Wenn ja würde ich hier nämlich mal das B-Wort in den Mund nehmen und ggf. auch mal androhen, die verantwortlichen Mitarbeiter wegen Betrugs anzuzeigen.
Vielleicht bewegt sich dann etwas. Wenn der Anbieter bestätigt, dass es eine Abweichung zwischen mündlichem Vertrag und endgültigem Angebot gab, haben sie dir ja den Inhalt bestätigt und auch bestätigt, dass dich da jemand angelogen hat.

-- Editiert von mepeisen am 14.01.2016 16:58

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von WaldmannM):
Laut Mobilcom-Debitel ist meine Unterschrift die ausgeblieben Widerrufung innerhalb der 14 Tage nach der Erhaltung der Widerrufsbelehrung.

Das ist ja lustig. Eine Widerrufsfrist die vor Vertragsabschluss zu laufen beginnt und mit Vertragsabschluss beendet ist. Da würde ich dann doch mal nach der Rechtsgrundlage fragen. Und auch gleich deutlich machen, dass es die nicht gibt. Oder sie gleich auslachen.

Zitat (von WaldmannM):
Anscheinend belügen die Mitarbeiter mich da, aber was außer einem Rechtsstreit soll ich in der Situation bitte machen?

Du schickst ein Einwurfeinschreiben und forderst darin zur Erfüllung des Vertrages auf. Zusätzlich erklärst Du dann, dass Du zukünftig jede Rechnung um die Gebühren für SMS kürzen wirst und entziehst die Einzugsermächtigung bis Debitel explizit erklärt, keine SMS Gebühren bei Dir berechnen zu wollen.

In Zukunft buchst Du dann jede Rechnung zurück und überweist den unstrittigen Betrag. Wenn sie Dir darauf die SIM-Karte sperren, setzt Du einmalig eine Frist von 7 Tagen (nach Datum) für die Enstperrung und kündigst danach den Vertrag fristlos wegen Leistungsverweigerung.

Da kommen dann sicher böse Inkassoschreiben und vielleicht auch ein Mahnbescheid, ich bezweifle aber arg, dass die damit vor Gericht gehen - zumindest wenn Du tatsächlich nachweisen kannst, dass Dir kostenlose SMS versprochen wurden.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
WaldmannM
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Also vielen herzlichen Dank für alle Antworten. Ich habe mich erneut mit Mobilcom-Debitel in Verbindung gesetzt. Für die SMS'n zahle ich ja sowieso nichts mehr weil der Tarif umgestellt wurde. Der Herr vom Kundendienst hat mir erklärt dass das Telefonat nicht meine Unterschrift ist und ich viel zu lange gebraucht habe (3-4 Monate) um den Fehler zu bemerken. Sie haben mir ja alle Unterlagen zugeschickt. Ich habe die Pflicht meine Rechnungen zu kontrollieren und falls ich dieses nicht mache, habe ich keinen Anspruch mehr auf eine Erstattung der Kosten. Die "Voice" ist Firmenintern und wird mir nicht geschickt.
Ich schätze damit muss ich einsehen das Mobilcom-Debitel gewonnen hat. Der Herr vom Kundendienst war auch sehr überzeugt dass ich einen Rechtsstreit nicht gewinnen könne.

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