Handy wählt sich automatisch ins Internet ein

1. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
Delep
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Handy wählt sich automatisch ins Internet ein

Moin!

Ich habe einen Handyvertrag (20€ für eine SMS-Flatrate, eine Flatrate zu O2 sowie zum Festnetz) ohne Internet-Flatrate. Im Juni hab ich mir ein neues Handy gekauft und war des öfteren über das W-Lan im Internet.
Jetzt ist es leider so, dass die Programme mit denen ich im Internet war (z.B. Emails, Browser) weiter im Hintergrund liefen auch wenn ich nicht im Bereich des W-Lans war. Diese Programme haben sich automatisch mit dem Internet verbunden und es kamen horrende Unkosten zustande.

Ich frage mich warum das so ist und ob ich dagegen angehen kann. Bei Vertragsabschluss (ich habe extra einen Vertrag ohne Internet gewählt, weil ich dieses nicht benötigte) wurde ich auch nicht darauf hingewiesen, dass es trotzdem möglich ist, ohne weiteres (ohne weitere Einstellungen) sich ins Internet einwählen zu können.

Kann ich lediglich auf Kulanz seitens des Vertragsanbieters hoffen oder gibt es eine Grundlage aufgrund derer man dagegen angehen könnte?


Danke und beste Grüße aus dem Norden!

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2012 15:30:27
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 302x hilfreich)

So ein Handy-verhalten ist völlig normal und spielt den Providern in die Hand. Händler und Handy-Anleitungen weisen aber daruf hin. Kulanz - wohl kaum.

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" Gruss aus Offenbach"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Ja die Tücken der Smartphones ...
Es ist in der Tat schwierig bis unmöglich eine Datenverbindung via GPRS oder UMTS zu unterbinden. Zum always-on sind die Geräte schließlich da.
Hier ist es besonders tragisch, da es Eigenverschulden ist und O2 auf Wunsch Datenverkehr für SIMs deaktiviert - nur dann geht nichts mehr! Nachdem ich einmaligen, aber ungewollten Datentraffik nur mit dem Portal hatte, wurde sofort der Gesamtbetrag ausgebucht wg. automatisiertem Abruf mit einem O2-Handy und ich habe UMTS&Co. abschalten lassen für meine Telefonkarte. Seitdem ist Ruhe.

Sprech mal freundlich mit der Kundenbetreuung und hinterfrage, ob Nutz-Traffik oder O2-Portaltraffik vorliegt. In letzterem Fall sind die großzügig. Rechtsanspruch auf Kulanz besteht nicht, da die Tarifwahl deine Verantwortung ist -ebenso wie die Datennutzung.

Was verstehst du unter "horrende Unkosten"???

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#3
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Das stimmt nicht.

Es muss nicht immer gezahlt werden.
Hat der Provider(Mobilfunkanbieter) es versäumt den Kunden darüber zu informaieren, dass bei dem Handy bzw. bestimmten Funktionen des Handys hohe Kosten auf ihn zukommen können, so muss der Kunde die Rechnung nicht zahlen, auch wenn man damit argumentieren könnte, dass es in seinen Risikobereich fällt, sich mit der Bedienungsanleitung auseinanderzusetzen und die Funktion zu deaktivieren.

(LG Münster, 06 S 93/10 )

Es scheint hier, dass der Anbieter es unterlassen hat, darüber aufzuklären, dass bei Nutzung der Datenverbindung außerhalb des eigenen WLANs Kosten entstehen können. Dies hätte er wissen, bzw. den Kunden diesbezüglich darauf hinweisen können.

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-- Editiert Albarion am 02.09.2011 09:55

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#4
 Von 
galabaer
Status:
Praktikant
(691 Beiträge, 457x hilfreich)

quote:
Hat der Provider(Mobilfunkanbieter) es versäumt den Kunden darüber zu informaieren, dass bei dem Handy bzw. bestimmten Funktionen des Handys hohe Kosten auf ihn zukommen können


Und was kann der Provider dafür, dass sich der Kunde ein neues Handy zulegt und damit nicht umgehen kann?

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#5
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

@gala: Anscheinend hast Du das Urteil nicht gelesen. Dort wurde genau der selbe Fall durchgesprochen (und im Tenor ebenfalls so argumentiert) und dennoch hätte der Anbieter den Kunden drauf hinweisen müssen. Es ging hier nicht um die Funktionen, sondern viel mehr um die Aufklärungspflicht der hohen Kosten, auch wenn man damit argumentieren könnte, dass es in seinen Risikobereich fällt, sich mit der Bedienungsanleitung auseinanderzusetzen und die Funktion zu deaktivieren.

Die Firma F hat im Rahmen des Vertragsschlusses durch den zuständigen Mitarbeiter, dessen Verhalten sie sich gemäß § 278 BGB zurechnen lassen muss, vorvertragliche Nebenpflichten verletzt. Sie hätte den Beklagten vor Abschluss des Mobilfunkvertrags unter gleichzeitiger Vermietung des Smartphones "SGH i 900" mit dem dazu gehörenden Navigationsprogramm "Route 66" auf die Gefahr erheblicher Kosten durch WAP- und Internetverbindungen und die damit einhergehenden Vorzüge einer Datenflatrate hinweisen müssen.
Zwar ist im Rahmen der Privatautonomie grundsätzlich jede Partei selbst dafür verantwortlich, die eigenen Interessen wahrzunehmen und sich die für sie relevanten Informationen zu beschaffen (vgl. insoweit LG Bonn, Urteil vom 08.05.2009, Az: 10 O 395/08 ). Eine Aufklärungspflicht gemäß § 242 BGB besteht jedoch, wenn der Vertragspartner nach Treu und Glauben und den im Verkehr herrschenden Anschauungen redlicherweise Aufklärung erwarten darf – beispielsweise im Hinblick auf die Umstände, die für den Vertragsschluss von wesentlicher Bedeutung sind (Grüneberg in: Palandt, BGB, 70. Auflage 2011, § 242 Rdn. 37).
Nach diesem Maßstab konnte der Beklagte von der Mobilfunkanbieterin die Aufklärung über die Gefahren bei Nutzung des Smartphones "SGH i 900" in Kombination mit einer verbrauchsabhängigen Datenabrechnung erwarten.



Übrigens haben sowohl AG als auch LG für den Kunden geurteilt, in sofern sind die CHancen nicht gerade unrealistisch

Danke fürs Lesen - Lesen bildet!

-- Editiert Albarion am 02.09.2011 10:47

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#7
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

quote:
Im Juni hab ich mir ein neues Handy gekauft


... was sich nicht nach einem verbundenem Geschäft mit O2 anhört. Kaufe ich bei irgendeinem Händler ein Handy und nutze es mit einer vorhandenen SIM von O2 hat O2 keinerlei Aufklärungspflicht. Allerdings findet man gehäuft Warnhinweise bei Smartphones in Prospekten und in der Anleitung. Es wird daher schwierig bei unabhängigen Geschäften aus der Sache zu kommen.
Bei dem Urteil ging es um "Abschluss des Mobilfunkvertrags unter gleichzeitiger Vermietung des Smartphones". Das ist für den TE allerdings noch ein letzter Strohhalm.


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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Genau aus diesme Grunde "vermietet" O2 nicht mehr direkt Handys sondern bietet diese "seperat" an, mit der Möglichkeit diese mtl. abzubezahlen.. Damit hofft sich O2 unter anderem den Kopf aus der Schlinge ziehen zu können um o.g. Urteilen aus den Weg zu gehen.

Aber der einzige Argumentierungsgrund, den ich hier sehe, wäre die Frage "Warum wurde kein Datentarif/Flatrate mit angeboten?", hier könnte ein gewisses Mitverschulden dabei sein.

Wenn man den Namen des tarifes hätte könnte man schauen ob es nicht ggf. eine Kostenobergrenze gibt, und wenn ja, warum diese nicht gegriffen hat?

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0x Hilfreiche Antwort


#11
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Na dann warten wir mal gespannt ab,ob sich der TE zum Handykauf äußert. Bei einem O2-Shop wird man nach meiner Erfahrung darauf hingewiesen, das Datenverträge zwingend notwendig sind für aktuelle Handys. Bei einem Kauf im Supermarkt sehe ich schwarz bzw. kann man nur auf Kulanz hoffen.
Ob die "horrende Unkosten" über 50.-€ liegen?

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#12
 Von 
Delep
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Moin,

Danke erst einmal für die vielen Rückmeldungen!
Das Urteil war auch interessant zu lesen aber greift glaube ich in meinem Falle nicht, weil es tatsächlich so ist, dass das Handy nachträglich (ca. 1 Jahr nach Abschluss des Mobilfunkvertrages) erworben wurde.



Für den ersten Monat hat man den Betrag aus Kulanz verringert (ich kam bei meiner Berechnung auf knapp 10%) und dann eine Internet-Flatrate dazugebucht.
Im darauf folgenden Monat war ich in der nächsten Filiale und habe das Internet auf der SIM-Karte deaktivieren lassen (wenn das so einfach ist, warum wurde das nicht von Beginn an angeboten? Bei einem Vertrag der kein Internet hat, sollte doch zumindest gefragt werden ob man darauf gänzlich verzichten möchte oder nicht).

Zumindest hier habe ich bis jetzt eine Möglichkeit gesehen für eine Kostenrückerstattung zu argumentieren.

Ps: Es geht um das zwei-fache deiner genannten Zahl.

Beste Grüße




-- Editiert Delep am 02.09.2011 14:36

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Na dann lag meine Kristallkugel mal wieder richtig.

quote:
Bei einem Vertrag der kein Internet hat, sollte doch zumindest gefragt werden ob man darauf gänzlich verzichten möchte oder nicht.

Du kannst den Vertrag in der Online-Verwaltung einsehen und auch die Tarife auch für Daten erkennen. Da der Trend zur Datennutzung da ist und man mündiger Vertragspartner ist, ist der Vorwurf "das hätte man doch fragen müssen" nur zu 50% an O2 zu richten, zumal das Handy unabhängig vom Vertrag erworben wurde. Umgekehrt kann die Datenoption extrem wichtig sein um z.B. MMS (Lufthansa-Ticket) zu erhalten. Also einfach vorab deaktivieren würde 80% der Kunden ärgern.

In deinem Fall ist aus meiner Sicht entscheidend ob Nutztraffik (z.B. Mail) oder standby im Portal. Standby-Traffik ist nach internen Richtlinien per se ungewollt und wird ausgebucht(eigene Erfahrung)

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Übrigens haben sowohl AG als auch LG für den Kunden geurteilt, in sofern sind die CHancen nicht gerade unrealistisch

Das Urteil wurde von den Anbietern inzwischen berücksichtigt. Entsprechende Hinweise befinden sich in den vertraglichen Informationen bzw. einige bieten gewisse Handys gar nicht mehr ohne Datenflat an.



Bei einem nachträglich gekauften Handy sind die Anbieter jedoch nicht in der Pflicht - man geht schlicht von mündigen Vertragspartnern aus, die sich informieren.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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