Handy Tarifoptionen - Wann beginnt Widerrufsfrist?

1. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
speedyll
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)
Handy Tarifoptionen - Wann beginnt Widerrufsfrist?

Hallo,

folgender Fall:

Firma E. vermittelt online Handyverträge von diversen Providern. Person A. schließt online einen Vertrag mit 2 SIM-Karten ab, der laut Tarifbeschreibung eine Tarifoption für Klingeltöne und ähnliches (Flatrate) der Firma J. enthält. Im Antragsformular steht zu der Tarifoption als Fußnote "... 1 Monat gratis. Innerhalb des Testmonats kündbar. Alle Informationen gehen nach Aktivierung zu.". Sonst sind keinerlei Tarifoptionen oder weitere Informationen (vor allem zum Preis und Widerrufsrecht der Tarifoption) in dem Antrag angegeben.

Nach rund 2 Wochen kommen die SIM-Karten bei A. an und wurden aktiviert. Es gab noch für jede Karte einen Gutschein zur Rückerstattung der Anschlußgebühren, bei dem man eine Nummer anrufen muss, was dann auch direkt gemacht wurde. Am nächsten Tag wurden die SIM-Karten in die Schublade gelegt und A. ist erst mal in Urlaub gefahren ohne dass irgend eine weitere Mail oder SMS auf diesen Karten ankam.

Ein paar Wochen später legt A. die SIM-Karte wieder ein und es kommt eine SMS der Firma J. an, in der geschrieben steht, dass die Tarifoption jetzt aktiviert ist. Anschließend ruft A. seine E-Mails ab und erhält eine E-Mail vom Tag der Aktivierung.
Wegen Urlaub war es A. nicht möglich seine Mails früher abzurufen. Daher konnte von der ominösen Tarifoption sowie der Leistungsbeschreibung und Widerrufsrecht erst Kenntnis genommen werden, als der "Testmonat" schon abgelaufen war. Die Tarifoption ist durch die unterbliebene Kündigung so automatisch in ein 24 Monate dauerndes kostenpflichtiges Abo verlängert worden. Eine zusätzliche Mitteilung über Aktivierung per Brief ist nicht erfolgt.

Erste Frage ist jetzt: Wann beginnt denn die Laufzeit der Widerrufsfrist? Nachdem der Anbieter die Mail rausgeschickt hat oder zum Zeitpunkt der Kenntnisnahme durch den Kunden? Die Mail könnte ja auch im Spam-Ordner verloren gehen. A. hat sofort nach Kenntnisnahme der Widerrufsfrist (ca. 5 Wochen nach Aktivierung) schriftlich den Widerruf erklärt. Firma J. weigert sich aber diese anzuerkennen und verweist auf das 24-Monats-Abo.

Zusätzlich wurden 3 weitere Tarifoptionen aktiviert (mit Kündigungsfrist von 1 Monat, 3 Monaten und 6 Monaten nach SIM-Karten Aktivierung), die mit keinem Wort im Mobilfunkantrag standen und denen auch nicht per Unterschrift zugestimmt wurde. Auch von diesen Optionen kam erst mehrere Tage nach Aktivierung der SIM-Karten eine Mail in dieser darauf hingewiesen wurden, aber durch den Urlaub natürlich erst gelesen wurden, als eine der Tarifoptionen schon in ein Dauerabo übergegangen ist.

Zweite Frage: Ist es rechtlich überhaupt zulässig, dass kostenpflichtige Tarifoptionen ohne Einverständnis und Unterschrift (wie gesagt es steht kein Wort davon im Mobilfunkantrag) des Kunden einfach so aktiviert werden? So nach dem Motto: "Wir aktivieren das einfach mal und hoffen der Kunde akzeptiert das stillschweigend"...


Vielen Dank!

Schöne Grüße
speedy

-- Editiert am 01.02.2010 21:52

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16 Antworten
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#1
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

Die Widerrufsfrist mit dem Erhalt der Widerrufsbelehrung zu laufen.

Ich würde prüfen, ob der Vertrag nicht untergeschoben wurde und somit unwirksam sein könnte. Also zB nur im Kleingedruckten irgendwelche vertragsrelevanten Klauseln standen, wie dass sich der Vertrag nach x Wochen automatisch kostenpflichtig wird.
Da du geschrieben hast, es hätte nur in der Fussnote gestanden, ist wohl davon auszugehen.
Den Kunden wird ein (unwirksamer) Vertrag untergeschoben, in der Hoffnung, dass sie sich nicht wehren.

quote:


Ist es rechtlich überhaupt zulässig, dass kostenpflichtige Tarifoptionen ohne Einverständnis und Unterschrift (wie gesagt es steht kein Wort davon im Mobilfunkantrag) des Kunden einfach so aktiviert werden?


Ohne Unterschrift ja, ohne Zustimmung nein. Und ebenso nicht mit Zustimmung, wenn der Kunde nicht über vertragsrelavante Klauseln wie eben automatische kostenpflichtige Verlängerung nach der gratis Testzeit ausreichend aufgeklärt wird.
Dieses reicht i.d.R. nicht aus, wenn dieses nur in den AGB und der Fussnote versteckt ist, besonders nicht, wenn ansonsten ein kostenloses Angebot suggeriert wird.

Also, widerspreche dem Vertrag, wenn sich der Anbieter darauf nicht einlässt, wende dich zB an die Verbraucherzentrale, die dann auch wettbewerbsrechtlich gegen die Abzocke vorgehen können und dir weitere Tipps geben, welche das beste Vorgehen deinerseits wäre...

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#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Seba hat bereits einige zutreffende Kommentare gegeben.

Im Falle von E. aus M wird das J-Abo "geschenkt", d.h. das bei Vertragsschluß im Gegensatz zu den Vertragsoptionen weder Anbieteradresse, noch Vertragsbedingungen bekannt sind und kein Widerruf erfolgen kann. E. schiebt selbst bei Ablehnung des "Geschenkes" des J-Testabo dieses den Kunden unter. Widerrufsfrist beginnt mit Zugang der Belehrung in Textform.
Eine wirksame Vereinbarung ist damit nicht gegeben und Ablauf eines Widerrufsrechtes wäre aus meiner Sicht anfechtbar.

Schlechter sieht es mit den 3 Tarifoptionen (von T. aus S) aus. Diese sind m. Kenntnis nach meist ausführlich beschrieben und Bestandteil des Vertragsabschlußes. War das eine Vertragsbestellung aus einer Auktion? Dann Nr. angeben, damit wir dort nachsehen können.

Meine Glaskugel vermutet das hier:
"Alle Optionstestings können innerhalb der kostenlosen Testphase beendet werden. Eine Beendigung muss dem Anbieter T. aus S vor Ablauf der Testphase mitgeteilt werden. Sollten Sie die Optionen in der Testphase nicht beenden, fallen die jeweiligen Optionspreise für die Vertragsmindestlaufzeit von 24 Monaten an."

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
speedyll
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

Ja, der Beitrag von Mr.Cool trifft ziemlich gut zu.

Leider war das ganze keine Auktion, sondern der Vertrag wurde direkt auf der Seite von E. gemacht. Die Beschreibung wurde natürlich nur kurz überflogen und eher auf die Grundgebühr und Mindestumsatz geachtet, was schließlich das einzige war wofür konkrete Kosten angegeben waren.
Das ganze Problem mit den 3 anderen Tarifoptionen ist ja eigentlich, dass im Vorfeld (weder auf der Bestelltbestätigung von E., noch im Mobilfunkantrag der Firma T.) irgendwas von Optionstesting erwähnt wurde. Erst mehrere Tage nachdem die SIM-Karten da waren, kam mal eine unscheinbare E-Mail, die aber wegen Urlaub usw. leider erst dann gelesen wurde, als es wohl schon zu spät war.

Auf dem Mobilfunkantrag steht eben nur als Tarif "2x E2 XYZ; Taktung 60/60;Tarifoption(en): J. ... Paket *". Das Paket von J. natürlich ohne Tarifbeschreibung, Widerrufsbelehrung usw...
Selbst wenn man beim Provider T. auf die Internetseite oder in das den SIM-Karten beiliegende Tarifheft schaut, steht dort in der Tarifbeschreibung zu XYZ kein Wort von automatisch hinzu gebuchten Tarifoptionen oder einem Optionstesting.

Schöne Grüße
speedy

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Unter Vertragsrecht hat sich bereits ein anderes Opfer beklagt.
Soweit ich mich entsinne, werden alle Vertragsbestandteile in der Onlineverwaltung angezeigt und du hast dich verpflichtet online Rechnungen zu erhalten und diese zu prüfen.
Du steckst in einem fast ausweglosem Dilemma - streitest du die Et-"Sonder-"Konditionen ab, dann fallen die höheren Preise von T an. Diese sind u.U. noch höher als die Et-Konditionen + Option. Und die Optionstestings sind keine Fußnoten, sondern ganz normale Tarifbeschreibungen und Tarifbestandteil des "Et-Discountpaketes"
Alle Angebote mit tollen Hardwarezuwendungen sind Lockangebote, die selten besser ausfallen als normale Käufe.

Tipp: prüfe genau was per Vertragsformular vereinbart ist. Wenn kein Zusammenhang zwischen Webangebot und dem Papierauftrag besteht, dann ist der Umfang abstreitbar. Schau auch in die Et-online-Verwaltung was dort beschreiben ist!
Ja-Paket bekommst du bestimmt los, beschreibe uns noch wie die Terminsituation bei den Optionen aussieht.

Ich würde argumentieren zu dem hier
"Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monat. Die Leistungen werden Ihnen im ersten Monat kostenlos zur Verfügung gestellt und es wird Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zum Ende des ersten Monats durch schriftliche Mitteilung an Fox Mobile eingeräumt.", das du keine Adresse der Firma erhalten hast. Hast du doch nicht, gelle? Ohne Belehrung mit Kontaktdaten geht da nix.



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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

-- Editiert am 02.02.2010 14:11

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)
2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
speedyll
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

Ja durchaus, bis das der von mir geschilderte Fall eben keine Auktion war und das J. Paket nicht im Vertrag gestrichen wurde (Fußnote im Antrag: Angebot nur gültig ink. Flex Flat Paket. ...)

Das ganze betrifft übrigens nicht mich sondern meine technisch etwas unbedarfte Mutter ;)

Zur Terminsituation:

25.11.2009: Vertragsabschluss online

02.12.2009: Eingangsbestätigung von E. über unterzeichnete Vertragsunterlagen

07.12.2009: Eingang und Aktivierung SIM-Karten

Anschließend Urlaub, Weihnachten usw. (Nichtnutzung des Computers und Internet)

20.01.2009: Eingang der J. Bestätigungs-SMS und Kenntnisnahme der E-Mail (J. und Optionstesting von T.), Erstregistrierung beim Onlineservice von T. und Einsicht der Rechnung und Vertragsübersicht.

21.01.2009: Widerruf des J. Pakets per Fax mit Hinweis auf Kenntnisnahme der Widerrufsbelehrung etc.
Kündigung/Widerruf sämtlicher Tarifoptionen bei T. per E-Mail (bislang keine Reaktion)

30.01.2009: Eingang Ablehnungsschreiben von J. bzw. Fox.

Folgendes steht in der E. Online Verwaltung:

Bestellpositionen:
1 Angebot: Konfiguriertes Angebot
, T. o2 Power Spar,
2 T. o2 Power Spar (Kombi-Karte Pos 2)
3 J. Flex Flat Paket
4 J. Fex Flat Paket

Als Content-Pakete stehen auch lediglich die J. Pakete drin. Eben wieder nichts von Optionstesting. Bis auf die unscheinbare E-Mail die laut Zeitstempel in der Mail erst nach der SIM Aktivierung verschickt wurde gab es sonst bei den Vertragsunterlagen auch keine Infos oder einen schriftlichen Hinweis in Papierform darüber.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Das könnte knifflig werden, da insbesondere diese Handy-Pakete eine oberfaule Sache sind.
Nach meinem Verständnis muss nach Widerrufsrecht der Auftragnehmer dem Kunden eine Widerrufsbelehrung erteilen und es muss dazu auch die Art und Weise des Widerrufs beschrieben sein. Dazu gehört auch Postadresse oder Fax oder ... oder.... Diese muss der Kunde aber nachweislich erhalten haben und er muss die Chance zum Widerruf haben. Ohne Adresse geht das nicht! Somit gilt hier
1. die Widerrufsbelehrung wurde von Fox nicht (nachweisbar?) übermittelt
bzw. die Frist beginnt nach meiner Interpretation mit Kenntnisnahme???
2. ein Widerruf war nicht möglich, da keine ladungsfähige Adresse bei Vertragsabschluss vorlag
3. ein "Geschenk" ohne Vertragsunterlagen (AGB, Preisliste etc.) keine Grundlage für einen wirksamen Vertragsabschluß darstellt und eine einseitige Benachteiligung des Verbrauchers besteht.

Soweit meine völlig laienhafte Meinung zu dem Ja..a-Paket :grins:
Ein Einschreiben an Jamba in bestimmtem Stil sollte den Fall klären.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

So, nun zur Et....-Mogelpackung in eigenem Beitrag, damit das keine Missverständnisse gibt:
Handelt es sich um dieses Angebot ?
http://www.eteleon.de/shop/vertrag/TalE2powersparDUO/Talkline-o2-Power-Spar-Duo
Dann sind Rechnungschecker und directspar noch kündbar. Was ist mit der Handy-Internetflat? Taucht die irgendwo auf?
Aus Et....-Shop:
Sie nehmen 1 Monat kostenlos an folgenden Optionstestings teil:
- Handy-Internet-Flatrate

Sie nehmen 3 Monate kostenlos an folgenden Optionstestings teil:
- Talkline directSpar Option
- Rechnungschecker

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
speedyll
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

Ja genau das Angebot ist es. Wie gesagt wurden sämtliche Tarifoptionen in ner "bösen" Mail an Talkline gekündigt, eine Antwort steht aber noch aus.

Die Internetflat taucht als "Try&Buy" im Talkline Serviceportal auf, was natürlich die teuerste von den Tarifoptionen ist. Sind immerhin ja rund 2x10 EUR im Monat die dann in den Sand gesetzt werden, weil Internet über Handy eh von meiner Mutter nicht benutzt wird.

Da hat meine Mutter wohl beim Abschluss großzügig überlesen, dass die Optionen wohl nur für eine begrenzte Zeit kostenlos sind. Dessen ungeachtet sollten die Optionen aber meiner Meinung nach doch wohl im schriftlichen Antrag (auf den bezieht sich der Vertrag dann ja) erwähnt werden. Da Eteleon ja nur als Vermittler auftritt, wird der eigentliche Vertrag ja nur mit Talkline geschlossen.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Diese Darstellung kann ich übrigens nicht nachvollziehen:

quote:
Zusätzlich wurden 3 weitere Tarifoptionen aktiviert (mit Kündigungsfrist von 1 Monat, 3 Monaten und 6 Monaten nach SIM-Karten Aktivierung), die mit keinem Wort im Mobilfunkantrag standen und denen auch nicht per Unterschrift zugestimmt wurde.


Mit dem Vertragsabschluß wurde ein Tarif "ET außerirdisch" bestellt, der die beschriebenen Optiontestings Saturn, Mars und Venus beinhaltet. Es muß nicht jede Einzelposition aufgeführt sein. Entscheidend ist die Gesamtbeschreibung des Tarifes.

Der "Gegenwert" zu den teuren Optionstestings ist die monatliche Reduzierung der Grundgebühr. Hebelt man also den ET-außerirdischen-Vertrag aus, wird man vermutlich an den Stalk-unterirdisch-Tarif zum doppelten Grundpreis verwiesen werden. Daher eine Zwickmühle. :crazy:

Ist dir bereits aufgefallen, das "Täglich nur 1 Minute Mindestnutzung je Karte" anfällt?

Vielleicht hat noch jemand anders eine Idee? Bei der Monatssumme würde sich ein Weg zum Anwalt lohnen oder zum Verbraucherschutz.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

-- Editiert am 02.02.2010 18:09

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12313.09.2012 15:30:27
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 302x hilfreich)

Was gab es denn bei der Aktion für eine Zugabe? Riesen-Flatscreen-TV ???

Wer sich mit solchen Firmen einlässt, der muss verdammt viel als "Lockstoff" geboten bekommen.
Sollte eigentlich schon als Wucher gelten!
2 x 4,95 + 2 x 30 x 0,49 + 2 x 10.- = ca. 50.- / Monat für so einen Schrottvertrag?

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" "

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

quote:
Was gab es denn bei der Aktion für eine Zugabe? Riesen-Flatscreen-TV ???

Wer sich mit solchen Firmen einlässt, der muss verdammt viel als "Lockstoff" geboten bekommen.


Naja, die Abzocke solche Anbieter die mit Zugaben wie Playstation 3, Flatscreen ect. werben, ist ja eigentlich bekannt.
Natürlich versuchen sie jeden Nutzlos-Mist wie Klingelton-Abos ect., mal versteckt, mal transparent in ihren Vertrag mit einzubauen, dass der Kunde hinterher dreimal so viel zahlt, als hätte er sich die Zugabe gekauft und woanders einen Handyvertrag abgeschlossen.

Über Getmobile berichtete das bereits ja auch schon SternTV:
SternTV berichtet über die dubiosen Praktiken von Getmobile

Das Video gibt es leider scheinbar nirgendwo mehr online...

-- Editiert am 02.02.2010 22:57

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12313.09.2012 15:30:27
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 302x hilfreich)

Eteleon sinkt immer mehr auf Getmobile-Niveau. Schade, das es nicht so transparente Preisangaben geben muss wie bei Lebensmitteln (1l = 0,63€). Würde man die Anbieter zwingen Mindestkosten pro Monat auszuweisen, dann würde dieser Markt endlich austrocknen. 1200.- für 2 Jahre - so einen Vertrag würde ich nur für 2 TV zu je 42" machen ... wenn ich die Fallen bemerkt hätte. Dumm gelaufen für die Mutter.

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" "

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Hallo Speedy,
bin auch fast Opfer des dubiosen Preismodells geworden. Mußte 3x kündigen, bevor ich eine Reaktion von Deb./Talkl. bekam. Jetzt scheine ich das dank der Tipps hier im Forum halbwegs unter Kontrolle zu haben. Der "Service" ist bei dem Stuttgarter laden grottenschlecht. Onlinesupport gleich Null.
Bei mir war es so, das die Jamba-Unterlagen zugesandt werden sollten(Vertrag unten letzte Zeile). Da kam tatsächlich auch eine Mail und angeblich werden nur Rufnummern von E. an Fox gegeben, was schon wegen der Mailadresse kaum stimmen kann. Vorher keinerlei Info zu dem J-Paket.
Kontrolliere die Angaben auf der E.Webseite und Talkline-Shop. Die Preisangaben sind teils unterschiedlich. Bei deinem Tarif sehe ich bei E mind. 1 Min/Tag Mindestnutzung und bei T. steht Mindestumsatz 9,99€. Was gilt jetzt für dich bzw. Mutter?





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"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
speedyll
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

Bei meiner Mutter gilt die Mindestnutzung von 1 Min. am Tag, also 0,19 EUR am Wochenende und Feiertag und 0,39 EUR unter der Woche. Das is ja auch nicht das Problem, weil die Mindestnutzung in die monatlichen Gesamtkosten eingerechnet wurden. Nur eben die Pakete ;)

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Das Jamba-Paket bekommst du insbesondere dann einfach weg, wenn im Vertrag und Webangebot keine Details waren und die eigentlichen Unterlagen per Mail kommen sollten und diese nicht ankam .... also auch keine Widerrufsbelehrung dazu.

Das Optionstesting, das nicht mehr kündbar ist, ist eine andere Sache :zoff:
Folgende Möglichkeiten:
a) über Kulanz und Hotline einen Ausweg suchen
b) anfechten mit Argumentationen wie Verletzung des Transparenzgebots und Irrtum wegen unterschiedl. Angaben bei E. und T.


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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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