Handy + Vertrag für nen euro - Rücktriit

6. Februar 2003 Thema abonnieren
 Von 
chillgrill
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Handy + Vertrag für nen euro - Rücktriit

moin,
ich hab da son handy mit vertrag für 1.- euro ersteigert, jetzt allerdings hab ich herausgefunden, das es bereits zu spät ist meinen alten vertrag zu kündigen. 2 vertäge sind für mich aber weder sinnvoll noch wirklich finanzierbar. also habe ich dem verkäufer ne mail geschrieben in der ich ihn um nachsicht gebeten habe und das es doch bitte vom vertrag absehen möge, daraufhin erhielt ich folgende mail:

Wenn sie
also diesen Vertrag nicht abschließen möchten oder können kann ich ihnen das
Angebot machen mir eine Pauschale von 15,- € auf folgenden Konto... zu überweisen.

Bitte bedenken Sie das Ebayersteigerungen verbindlich und Rechtskräftig
sind. Mit Ihrem Gebot haben sie mir ein Geschäft mit einem anderen
Potentiellen Kunden verdorben...
Bitte lesen Sie in Zukunft Auktionen für die Sie bieten genau durch und
bieten Sie erst wenn Sie sich 100 % über das Angebot im klaren sind.

meine frage jetzt ist es zwingend diese 15.- euro zu bezahlen, oder kann ich mich auf das fernabsatzgesetz berufen und vom vertrag zurück treten ohne was zu zahlen, schließlich ist der verkäufer definitiv gewerblicher natur und kosten sind im dadurch auch keine entstanden

Problem bei eBay und Co?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bdk
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich waer auch als Haendler sauer wenn mir sowas passieren wuerde.

ich betreibe einen Versandhandel und wuerde denjenigen den Arsch aufreißen, der die bestellte bzw. gebotene Ware "nicht mehr will".

Immerhin bleiben wir auf die eBay gebuehren sitzen (2x einstellen + Arbeitsaufwand).

Ich finde EUR 15,00 vollkommen angemessen dafuer, wie der VK schon sagte, man muss sich VORHER im Klaren sein, ob man kauft oder nicht.

Mfg

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#2
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo chillgrill,

Du muss die 15,-€ nicht zahlen - kannst Dich auf die Fernabsatzrichtlinien berufen und zurücktreten von dem Vertrag. Fair ist das natürlich nicht!

Hey bdk,

bei Deiner Wortwahl hier "... aufreißen" wundert es mich auch nicht, dass Du die im anderen Thread vorgestellten AGB's benutzen willst - aber mit denen kommst Du nicht weiter - vergiss es!

Gruss
MCNeubert

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#3
 Von 
garfield-zero
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

wo sind denn bitte 15Euro angemessen? Seine Verkaufsgebüjr beträgt ein paar Cent und bekommt er ohne Probleme von ebay zurück. Dafür muss der Käufer noch nicht einmal eine Verwarnung erhalten wenn der VK anklickt, dass beide Parteien überein gekommen sind, dass der Handel nicht vollzogen wird. Um in der nächsten Sekunde hat er seine Gutschrift.

Für 15Euro verkaufe ich einen Artikel über 100Euro...dann wäre es eventuell gerechtfertigt aber doch bei keinem Euro. Das sind die Leute, die so Geld scheffeln wollen und das mit Sicherheit schwarz kassieren!! Und wenn er seine Einstellgebühr zurückhaben will, überweise ihn doch die paar Cent ;-) !!!

Und wenn er das nicht will, wende das Fernabsatzgesetz an. Oder fülle den Antrag so aus, dass du keinen Vertrag bekommst.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
chillgrill
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

hi,

so ging das ganze aus:

der käufer zeigte sich weiterhin uneinsichtig und ließ sich vom fernabsatzgesetz nicht weiter beeindrucken, statt dessen antwortete er mir mit dem versuch mich bei ebay rauswerfen zu lassen.

woraufhin ich folgende mail an den ebay-kundenservice schickte:

sehr geehrte Damen und Herren,
da der Verkäufer definitiv gewerblicher Natur ist, beziehe ich mich bei meinem Rücktritt vom Kaufvertrag auf das Fernabsatzgesetz, welches mir ein 14 tägiges Rücktrittsrecht garantiert (das habe ich wahrgenommen
und dem Verkäufer rechtzeitig mitgeteilt, dies liese sich auch per Emails dokumentieren)...
Zudem habe ich dem Verkäufer angeboten ihm die entstandenen
EBaygebühren zu ersetzen bzw. den 1euro den ich geboten habe zu bezahlen, der
Verkäufer jedoch schien wenig interessiert, korospendierte nur über vorgefasste Standardtexte und forderte 15euro für die Aufhebung des Kaufvertrags, was unter anbetracht der rechtlichen Situation eine unverschämtheit ist!

die erfreuliche antwort:

vielen Dank fuer Ihre E-Mail.

Aufgrund Ihrer Darstellung haben wir die Verwarnung wieder geloescht.

Wir bedauern wirklich sehr, dass Sie eine weniger erfreuliche Erfahrung
mit einem anderen Mitglied machen mussten und hoffen, dass Sie in
Zukunft erfreulichere Erfahrungen machen.

0x Hilfreiche Antwort

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