Hallo zusammen,
wir haben uns unsere Terrasse, Balkon und Badezimmer neu fliesen lassen. Die Arbeiten sind zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt worden.
Heute haben wir die Rechnung erhalten und fast einen Schlag bekommen. Der Preis laut Auftragsbestätigung lag bei knapp 17.500 EUR, berechnet wurden jetzt 21.100 EUR.
Da teilweise Arbeiten im Lohnnachweis nach Aufwand berechnet wurden (diese wurden in der Auftragsbestätigung geschätzt), haben wir unseren Fliesenleger gebeten uns Bescheid zu geben, wenn die Kosten die Auftragsbestätigung überschreiten, da unser Budget auf den erstgenannten Betrag ausgerichtet ist.
Nun aber meine Frage. Habe ich eine Möglichkeit die Rechnung anzufechten, hat er keine Pflicht über die Kosten uns zu benachrichtigen, bevor sie entstehen.
Über Antworten würde ich mich freuen.
Handwerksrechnung ca 20% teurer als Auftragsbestätigung
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
--- editiert vom Admin
nun, wir haben mehrmals während der Arbeiten gefragt, ob wir noch in dem ursprünglichen Auftragsrahmen liegen. Immer kam die Antwort, dass wir gut liegen (fragt sich nur für wen?).
Wir haben immer wieder darauf hingewiesen, dass er uns informieren soll, sobald wir das genannte Budget nicht mehr einhalten können um eventuell abstriche in der auszuführenden Arbeit zu machen.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Der Auftrag wurde nach VOB vereinbart. Es gab pauschale Preispositionen und Kosten gem. Stundennachweis. Diese wurden dann geschätzt.
Aufgrund dieser Regelung habe ich ja gesagt, dass wenn wir quasi unser Konto ausgenutzt haben, der Fliesenleger uns informieren soll, damit wir entscheiden können, was wir machen.
P.S. Die 20 % beziehen sich natürlich nicht auf ein Angebot, sondern auf die Auftragsbestätigung.
--- editiert vom Admin
Die Rechnung ist - wenn ich es richtig verstehe - durch Lohnkosten höher ausgefallen.
Fraglich ist hier, ob im voraus eine feste Anzahl von Arbeitsstd. zur Ausführung fest vereinbart wurde.
Wenn Sie den Ausführenden gebeten haben, Sie vorher zu informieren, wenn die Kosten höher werden, müssten Sie dies im Zweifel beweisen.
Bei solcher Art von Ausführungen ist es ratsam immer ca. 20% Mehrkosten einzuplanen, da die aufgewendeten Arbeitszeiten den größten Teil an Kosten ausmachen. Wenn im Vorfeld kein fester Preis vereinbart wurde, ist ein Abschätzen da sehr schwierig.
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"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"
Erst einmal danke für die vielen Beiträge.
Die Frage ist, ob es sich wirklich um einen Kostenvoranschlag handelt (das steht nirgendwo).
Wir haben eine Auftragsbestätigung und dort wird dieser Preis genannt.
Ist das nicht schon eine eher verbindliche Bestätigung zu den genannten Kosten die arbeiten zu verrichten?
So, nun möchte ich auch mitteilen, wie es ausgegangen ist.
Ich habe von einem befreundeten Handwerker die Rechnung prüfen lassen und Positionen die ihm zu hoch erschienen gekürzt.
So kam insgesamt über 500 EUR zusammen. Dieses habe ich dann dem Fliesenleger geschrieben und die Zahlung angewiesen. Der Fliesenleger hat die Kürzung schriftlich bestätigt und akzeptiert.
So habe ich zwar immer noch einen hohen Preis zahlen müssen, aber ich habe wieder eine Menge gelernt und weiß wie ich in Zukunft an solche Dinge rangehen werde.
Und jetzt?
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