Handwerkerrechnung trotz Nichtzuständigkeit

8. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
schmaleck@gmx.de
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)
Handwerkerrechnung trotz Nichtzuständigkeit

Hallo ,
wir hatten an der Hauptleitung unterhalb der Wasseruhr Feuchtigkeit, dazu waren Gas- und Wasserrohre sehr verrostet. Da ich beim Gas- u. Wasserwerk mal angefragt hatte, wer denn zuständig sei, haben die geantwortet, daß für alles was sich im Haus befindet, ich zuständig sei. Daraufhin riefen wir bei einer Klemptnerfirma an und beschrieben genau, was wir wollten: Beseitigung des Schadens unterhalb bzw. im Bereich der Hauptwasseruhr. Früh am nächsten Tag waren dann auch zwei Männer da, sahen in die Zuleitungsgrube, die mein Mann schon geöffnet hatte und sagten, daß sie nicht dafür zuständig seien, dafür sei das Gaswerk zuständig. OK, schön und gut; die kamen dann auch noch am selben Tag und es wurde alles ordentlich gemacht.
Am nächsten Tag war die Rechnung der Sanitärfirma da: zusammen knapp 90 Euro. d.h. eine Monteurstunde + 15 Euro Fahrkostenpauschale.
Ist sowas Rechtens für eine Minute Zeit , die nicht gearbeitet wurde, nur für die Information, die auch schon vom Chef am Telefon hätte gegeben werden können? Denn mein Mann hatte die Sachlage korrekt geschildert, hat dafür aber natürlich nur mich als Zeugin.
Ich habe dann die Fahrkostenpauschale plus 15 min Arbeitszeit bezahlt, am nächsten Tag waren Drohungen von Mahnungen und Inkassobüro in meinem Briefkasten.

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von schmaleck@gmx.de):
Ist sowas Rechtens für eine Minute Zeit , die nicht gearbeitet wurde, nur für die Information

Klar, oder wer sollte die anforderten Arbeiter sonst bezahlen?

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Würde zahlen, als Handwerkerleistung bei der Steuer absetzen, für die freundliche Nachricht danken und mitteilen, dass man in Zukunft ein anderes Unternehmen beauftragen wird. Abhaken.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Ich verstehe ehrlich gesagt den Konflikt nicht ganz.

Der Versorger sagt zutreffend: alles was im Haus ist, ist Sache des Eigentümers. Es gibt einen "Übergabepunkt", und hinter dem beginnt die Zuständigkeit des Versorgers.

Nun heißt es im EP

"unterhalb der Wasseruhr Feuchtigkeit, dazu waren Gas- und Wasserrohre sehr verrostet"

Das ist nun eindeutig innerhalb des Hauses, die Wasseruhr hängt ja vermutlich nicht am Gartenzaun.

Dann heißt es:

Früh am nächsten Tag waren dann auch zwei Männer da, sahen in die Zuleitungsgrube, die mein Mann schon geöffnet hatte und sagten, daß sie nicht dafür zuständig seien, dafür sei das Gaswerk zuständig. OK, schön und gut; die kamen dann auch noch am selben Tag und es wurde alles ordentlich gemacht.

Das passt jetzt irgendwie nicht zusammen.

Wenn man aber als Eigentümer einen Dienstleister kommen lässt, um einen Schaden zu beheben, der in den Zuständigkeitsbereich des Versorgers fällt, dann muss man das selbstverständlich bezahlen, wenn der dann sagt "Ne, da muß der Versorger ran!"

Eine Stunde Arbeitszeit mag übertrieben sein, vor allem wenn die Anfahrt extra bezahlt ist. Angefangene halbe Stunde als kleinste Einheit ist aber nicht unüblich. Man kann sich in dem beschriebenen Fall höchstens über die Arbeitszeit streiten, nicht aber über die Zahlungspflicht für den erteilten Auftrag an sich.

Einfacher ist es übrigens, als erstes den Versorger zu bitten, einen Mitarbeiter zu schicken, damit der guckt, in wessen Zuständigkeit eine Reparatur fällt. Nicht selten sitzt der Schaden ja auch auf beiden Seiten des Übergabepunktes... Die Versorger stellen dafür üblicherweise keine Rechnung. Da haben ja auch ein Interesse zu prüfen, ob auf ihrer Seite alles in Ordnung ist.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
schmaleck@gmx.de
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich habe mich irgendwie unklar ausgedrückt. Da ich ja angenommen hatte, daß ich selbst dafür zuständig sei, habe ich ja den Handwerker bestellt. Wenn die hätten reparieren dürfen, wäre ja alles in Ordnung gewesen. Natürliich bezahle ich grundsätzlich die Handwerker. Die haben aber nur gesagt, daß der Versorger zuständig sei, was mich wunderte, da man mir ja früher auf meine dortige Anfrage gesagt hatte, im Haus sei meine Sache. War es nun aber doch nicht, Die Männer vom Versorger haben alles sehr schnell erledigt. Das kostete übrigens nichts.
Da mein Mann der Handwerkerfirma sehr genau beschrieben hatte, was defekt sei, finde ich, daß er das schon am Telefon hätte sagen sollen, dann hätten seine Männer nicht kommen müssen. Nur für die Auskunft: "dafür sind wir nicht zuständig finde ich eine Stunde Arbeitszeit reeichlich übertrieben.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von schmaleck@gmx.de):
Da mein Mann der Handwerkerfirma sehr genau beschrieben hatte, was defekt sei, finde ich, daß er das schon am Telefon hätte sagen sollen, dann hätten seine Männer nicht kommen müssen.

Manche Sachen muss man halt in Augenschein nehmen um Entscheidungen zu treffen.

Ob das hier auch der Fall war, können wir hier nicht entscheiden.


Wenn man möchte, kann man das vor Gericht ausdiskutieren - Kostenrisiko ca. 500 EUR


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Start4u
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 122x hilfreich)

Wo befindet sich die Wasseruhr denn nun? Im Haus oder in einer Grube im Garten? Oder ist diese ominöse Zuleitungsgrube im Haus?

Grundsätzlich hast Du Handwerker beauftragt und musst diese nun auch bezahlen.
Hättest Du im Vorfeld nachgefragt hätte man Dir sicherlich auch die Kosten für Anfahrt und Schadensbegutachtung genannt.
Schinbar hast Du die Herren aber beauftragt ohne Dir überhaupt über einen Preis im klaren zu sein.
Selbst wenn die Reparatur doch von den Herren ausgeführt hätte werden können, Dir aber der Kostenvoranschlag zu hoch gewesen wäre hättest Du die Kosten für Anfahrt und Schadensbegutachtung übernehmen müssen.

Etwaige entstehende Kosten sollte man immer VOR Auftragsvergabe abklären. Dann gibt es auch keine bösen Überraschungen.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Ach die Thematik ist hier doch mit Sicherheit eine ganz andere.

In der Regel ist es immer so, dass der Versorger bis zum Übergabepunkt oder der Zähleinrichtung zuständig ist.
Es kommt hier also entscheidenden Frage was man dem Versorger gesagt hat.

Auf Basis dieser Aussage wurde die Entscheidung getroffen.
Offenkundig konntet Ihr als Laien dies nicht so genau einschätzen, in sofern habt Ihr eine Fachmann benötigt, welcher sich darum kümmert.

So wo ist das Problem?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
schmaleck@gmx.de
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)

Daß ich den Handwerker bestellt habe, liegt daran, daß ich beim Versorger früher mal angerufen hatte, um zu fragen, wer innen zuständig sei. Im Haus, hieß es, muß man selbst machen. Deswegen der Handwerker, der dann aber sagte, daß der Versorger zuständig sei. War er dann ja auch (interessanterweise, obwohl im Haus) und sogar kostenlos.
Daß ich den Handwerker für eine Minute "Arbeitszeit" plus einer Auskunft für eine volle Stunde + Anfahrt bezahlen soll, finde ich nicht richtig. Ich habe nämlich irgendwo gelesen, daß ein Handwerker immer nur 10 min auf eine volle Viertelstunde berechnen darf. Er hat ja auch die Anfahrtskosten und eine Viertelsunde von mir bekommen. Verlangt aber für eine volle Stunde bezahlt zu werden. Das ist es eben, was mich wurmt und was ich nicht in Ordnung finde.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von schmaleck@gmx.de):
Daß ich den Handwerker für eine Minute "Arbeitszeit" plus einer Auskunft für eine volle Stunde + Anfahrt bezahlen soll, finde ich nicht richtig.

Nun die Frage würde man seine eigene Arbeit auch als ein Minutenarbeit bezeichnen?
Die Arbeitszeit fängt ja in der Firma an, wo der Chef den Monteur einweist. In einer Minute steigt man nicht mal aus dem Auto aus bis zur Haustüre.
Zudem waren es wohl wie Eingangs erwähnt 2 Monteure!
Zitat (von schmaleck@gmx.de):
Ich habe nämlich irgendwo gelesen, daß ein Handwerker immer nur 10 min auf eine volle Viertelstunde berechnen darf.

Echt?
Wo soll es das geben, es kann man machen, jedoch kann man auch pro angefangene halbe Stunde oder Stunde berechnen, je nach dem was vereinbart wurde.
Zitat (von schmaleck@gmx.de):
Daß ich den Handwerker bestellt habe, liegt daran, daß ich beim Versorger früher mal angerufen hatte, um zu fragen, wer innen zuständig sei.

Da man sich nicht sicher war, kamen die Fachleute um das zu erklären.
Zitat (von schmaleck@gmx.de):
War er dann ja auch (interessanterweise, obwohl im Haus) und sogar kostenlos.

Nicht kostenlos, das sind die monatlichen Grundgebühren für welche der Netzbetreiber hier die Instandhaltung auch mit betreibt.

Zitat (von schmaleck@gmx.de):
Er hat ja auch die Anfahrtskosten und eine Viertelsunde von mir bekommen.

Dann kommt halt irgendwann ein Mahnbescheid ins Haus oder eine Klage auf Zahlung. Das sind zusätzlichen Kosten, aber dafür erklärt es einem der Richter dann ausführlich. Solche Aktionen ohne Verhandeln mit der Firma sind so ziemlich das dämlichste was man machen kann.
Fürs nächste Mal sollte man sich vielleicht vor Beauftragung eines Handwerkers über die Abrechnungsmodalitäten informieren.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

In solchen Fällen gibt es Möglichkeiten:
1.) an die Handwerkskammer wenden - die haben Schlichtungsstellen
2.) warten ob der Handwerker den Rest einklagt


In beiden Fällen könnte man das Problem haben das Handwerker aus der Branche aus dem näheren Umkreis nur noch gegen Vorkasse oder überhauptnicht mehr kommen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
überhauptnicht mehr kommen.

Das dürfte wohl schon jetzt der Fall sein, es waren gerade in einigen Bundesländern Abschlussprüfungen wo sich danach die Ausbilder gemeinsam treffen, solche Kunden werden dort in persönlichen Gesprächen auch genannt.
Somit wird man wohl beim Ausfall der Heizung kaum noch zeitnah einen Handwerker bekommen, denn auch von weiter weg haben die Handwerker immer noch auch die Erfindung von Alexander Graham Bell, denn es erscheint immer komisch wenn ein Kunde aus 100 km Entfernung einen kleinen Aufrag erteilen will, wo es doch in der näheren Umgebung Kollegen gibt.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13704 Beiträge, 4355x hilfreich)

Hallo,

ach hört doch auf, die Handwerker sind nicht befreundet sondern Konkurrenten, und sich oft spinnefeind (insbesondere die Entscheider, also die die die Aufträge annehmen).

Zum ursprünglichen Fall: Meiner Ansicht nach handelt es sich um ein Missverständnis. Der Versorger meinte mit "im Haus" hinter dem Übergabepunkt, der TS verstand darunter hingegen innerhalb des Gebäudes.
Da die Formulierung imho aber fachgerecht war hat der TS Pech gehabt, er hätte sich informieren müssen (da gibt es ja mehrere Möglichkeiten).

Die Rechnung erscheint mir auch noch angemessen (bei mir wäre es aber auch der letzte Auftrag für diese Firma gewesen, mit Kundenservice hat das nicht viel zu tun).

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
schmaleck@gmx.de
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)

Die Diskussion kann beendet werden. Ich habe alles bezahlt, wie ich auch früher alle meine Rechnungen pünktlich bezahlt habe.
Ich war selber den größten Teil meines Lebens selbstständig, hätte mich aber niemals getraut, meine Kunden so zu behandeln..... aber vielleicht bin ich deshalb auch nicht reich geworden, allerdings auch nicht pleite gegangen!!!
Ich wundere mich nur, daß man so gar nichts mehr in Frage stellen darf, sondern alles immer nur so hinnehmen muß.

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von schmaleck@gmx.de):
Ich wundere mich nur, daß man so gar nichts mehr in Frage stellen darf,, sondern alles immer nur so hinnehmen muß.

Man darf und man kann. Man muss dann aber auch breit sein, eventuell eintretende negative Konsequnzen zu tragen.



Zitat (von schmaleck@gmx.de):
Ich war selber den größten Teil meines Lebens selbstständig, hätte mich aber niemals getraut, meine Kunden so zu behandeln

Warum sollte ein Selbständiger denn das aus eigener Tasche bezahlen? Kann er das bei den Margen heutzutage denn überhaupt noch leisten?

Klar, man kann so was auch einkalkulieren - wenn der Markt das von den Preisen her hergibt. Nur hätte ich als Kunde persönlich auch keine Lust, die Aufträge fremder Leute mitzubezahlen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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