Handwerker fordert Geld - Verjährung?

16. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
Sally 12
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 19x hilfreich)
Handwerker fordert Geld - Verjährung?

Ich weiß nicht ob ich in dieser Ruprik richtig bin:
Im November 2005 erhielt ich von einem Handwerker eine Abschlußrechnung. Diese Rechnung habe ich zu 50 % sofort beglichen. Die anderen 50 % sollten bezahlt werden wenn die der Abschlußrechnung als Anhang angefügte Mängelliste abgearbeitet ist. Darauf wurde schriftlich hingewiesen. Die Mängel waren bereist nach einem halben Jahr erledigt. Vom Handwerker ist aber keine Aufforderung zur Zahlung der Restsumme gekommen. Diese Woche spricht mich der Handwerker nun an, ich solle doch bitte die Restsumme aus der Rechnung vom November 2005 überweisen. Als Begründung führte er aus, er hätte einfach die Zeit zugewartet ob noch weitere Mängel kommen. Frage: ist diese Restzahlung denn am 31.12.2008 verjährt und kann ich mich darauf berufen oder muss ich den Restbetrag zahlen.

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16 Antworten
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#1
 Von 
TimeTrial
Status:
Praktikant
(900 Beiträge, 298x hilfreich)

Selbst wenn die Verjährung erst in 2006 begonnen hätte, wäre der Anspruch ja zum 31.12.2009 verjährt. Es wäre ggfs. zu prüfen, ob noch verjährungsunterbrechende Handlungen vorgenommen wurden, ansonsten ist es Essig mit dem Anspruch.

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#2
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Pech für den Handwerker.
Ist, auch wenn verjährt, ein Frechheit seine Rechnung nicht zu bezahlen.

K.

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"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sally 12
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 19x hilfreich)

Was sind denn "verjährungsunterbrechende Handlungen" ?

Die Meinung von mustermann kann ich nicht teilen. Der Handwerker hat gewusst dass er noch Geld zu bekommen hat wenn die Mängel beseitigt sind. Er hätte nur einmal sich rühren können und schon wäre die Rechnung bezahlt geworden. Es liegt doch nicht an mir, Zahlungsfristen zu überprüfen bzw. zu überwachen. Und der Handwerker hatte ja genügend Zeit sich zu melden.

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

verjährungsunterbrechende Handlungen

Mahnbescheid
Klage
Anerkenntnis

Den "Fehler" eines anderen auszunutzen ist schändlich. Wenn der Handwerker gewusst hat das er es vergessen hat, hätte er es nicht vergessen.

K.

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"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)

quote:
Die Meinung von mustermann kann ich nicht teilen. Der Handwerker hat gewusst dass er noch Geld zu bekommen hat wenn die Mängel beseitigt sind. Er hätte nur einmal sich rühren können und schon wäre die Rechnung bezahlt geworden


Sehe ich auch so. Der Handwerker wird dem Kunden auch nicht sagen, dass er noch Geld zurück bekommt, wenn er überzahlt hat und sich deswegen nicht selbst meldet.

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

quote:
Der Handwerker wird dem Kunden auch nicht sagen


Ja dann haben hätten sich zwei getroffen. Aber wenn ich die Antworten so lese ist das jetzt so üblich.

In meiner Welt wird zurückgegeben und auch bezahlt wie vereinbart.

K.

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"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Die anderen 50 % sollten bezahlt werden wenn die der Abschlußrechnung als Anhang angefügte Mängelliste abgearbeitet ist. Darauf wurde schriftlich hingewiesen. Die Mängel waren bereist nach einem halben Jahr erledigt.


Das ist doch eindeutig oder nicht? Warum muss der Handwerker nochmal extra fordern? Nach der Mängelbeseitigung hätte anstandslos und unaufgefordert gezahlt werden können/müssen.

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"gruß azrael"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Spielt keine Rolle, ist trotzdem verjährt.

In "anstandslos" ist "Anstand", der ist nicht weit verbreitet.

K.

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"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"

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#9
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)

@Mustermann

Es hat mit Anstand nichts zu tun, wenn eine eigentlich zu erbringende Leistung verjährt ist und die Leistung deshalb nicht mehr erbracht wird. Ich vermute, dass du, wenn du aus Versehen vor 15 Jahren Einkünfte vergessen hast zu versteuern, dies nicht mehr nachholen würdest, allein zur Wahrung des Anstands.

Eine Verjährung für Ansprüche wie sie hier zur Debatte stehen, gibt es u. a. auch deshalb, weil man sonst irgendwann in seinem Papierkram untergeht. Ich jedenfalls bewahre zwar vieles, aber längst nicht alles aus vergangenen Zeiten auf. Da kann es durchaus passieren, dass irgendwann Ansprüche anderer nicht mehr überprüft werden können. Bevor ich etwas bezahle, überprüfe ich aber i. d. R., ob die Rg. oder der Anspruch tatsächlich korrekt sind.

Das hat auch nichts mit Anstand zu tun...

quote:
In meiner Welt wird zurückgegeben und auch bezahlt wie vereinbart


Es würde mich wundern, wenn du in einer anderen Welt leben würdest.

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2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Sally 12
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 19x hilfreich)

Dem Beitrag von Fridolin501 ist nichts mehr anzufügen. Ich bin zwar auch kurz erschrocken als ich die Unterlagen überprüft habe aber es gibt nun mal Gesetze bzw. in diesem Fall Fristen. Ich habe den Handwerker nochmals angesprochen und er hat mit gesagt, er habe die ganze Zeit gewusst dass er aus der Rechnung von mir noch Geld zu bekommen hat. Und das über einen Zeitraum von 4 1/2 Jahren. Also ich glaube der hat wie ich die Sache wohl vergraben und jetzt ist ihm eingefallen er bekomme da noch was.

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2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12326.04.2010 16:39:28
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 28x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)

Dann wirst du also auch, wie in meinem o. g. Beispiel, verjährte Steuern nachzahlen? Glaubst du denn auch, dass das Finanzamt das auch tun wird, wenn du vergessen hast, etwas steuerminderndes geltend zu machen und das nach Verjährung noch tust?

Irgndwo muss hier eine fließende Grenze vom Anstand zur Einfalt existieren.

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2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12326.04.2010 16:39:28
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 28x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)

quote:
Frage: ist diese Restzahlung denn am 31.12.2008 verjährt und kann ich mich darauf berufen oder muss ich den Restbetrag zahlen.



Das war die Ausgangsfrage, die mit einem klaren nein auf den letzten Teil der Frage beantwortet werden kann. Die Forderung war am 01.01.2010 verjährt, muss also nicht mehr bezahlt werden. Anstand hin oder her. Selbstverständlich KANN man jede Forderung auch später noch bezahlen, wenn man möchte...

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#15
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Ich kann mich den vielen Kommentaren nur anschließen! Da geht der Handwerker hin und beseitigt noch alle Mängel anstandslos (davon Träumen die meisten Auftraggeber nur) und darüber hinaus lässt er dir noch ewig Zeit deine Rechnung zu begleichen. Und du reitest auf der Verjährung rum! Die Forderung ist Verjährt - du kannst dich freuen, und der Handwerker bereuen, das er für dich einen Finger krum gemacht hat. Du bist zwar im Recht aber hoffentlich erfährst du noch gerechtigkeit!

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)

quote:
Da geht der Handwerker hin und beseitigt noch alle Mängel anstandslos (davon Träumen die meisten Auftraggeber nur)

Das ist wohl das, was man als Auftraggeber erwarten kann.

quote:
Und du reitest auf der Verjährung rum!

Wozu gibt es wohl eine Verjährung?

Ohne irgendjemandem im Forum zu nahe treten zu wollen bezweifle ich, dass alle sich so ehrenwert verhalten, wie sie schreiben.

Selbstvertändlich freue ich mich, wenn eine Forderung gegen mich wegen Verjährung nicht mehr existiert.

Der/die TE hat (jedenfalls ist das hier mit keinem Wort ersichtlich) die Forderung jedenfalls nicht vorsätzlich nicht bezahlt, insofern ist ihm/ihr kein Vorwurf zu machen.

Im Übrigen ist es eine Art ausgleichende Gerechtigkeit, wenn ein Handwerker, der an anderer Stelle gern auch mal doppelt oder Arbeiten abrechnet, die er gar nicht erledigt hat, seine berechtigte Forderung verschläft.



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