Handwerker Rechnung ohne Vertrag

11. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
t1200
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 6x hilfreich)
Handwerker Rechnung ohne Vertrag

Ich habe eine Frage. Ich erhielt einige Angeboten für Renovierung meine Wohnung per eine Online website. Der Handwerker von verschiedene Firma waren in meiner Wohnung. Ich habe eine laut Leistung unf Preis ausgewählt.
Der handwerker hat mir gefragt, ob ich Farben selbst kaufen oder er macht das. Ich habe akzeptierte, dass diese Firma selbst Farben kaufen.
Erster Tag kam diese Firma und bevor die Arbeit angefangen hat, fragt für viele Geld für Material oder Farben die gekauft hat und eine Rechnung zu mir gegeban und fragt etweder sofort bar oder per Terminal ID, dass sie mitgenommen haben, bezahlte.
Ich habe für Material bezahlt. nächstem Tag kam wieder diese Handwerker, aber ich habe gesehen, dass was sie gemacht werden, ist nicht was ich suchte! Deshalb fragte ich die Arbeit stoppen! Weil es nicht was ich suchte, waren. deshalb haben sie die Wohnung verlassen und sagten, dass sie neues Angebot zu mir senden. Bis diese Stufe es war keinen Schriftliche n Vertrag, nur mündlich und die Angeboten.
Sie haben denn eine sehr höher Preis Angebot zu mir gesendet! Ich habe abgesagt und danach Sie haben gesagt, dass Sie kommen vorbei alle ihre Sache mitnehmen.
Wenn Sie kommen, fragten Sie eine höher Zahlung für Ihren einen Tag vor Arbeit! Ich habe gesagt, dass ich nicht bezahlen, weil es war nicht was ich gefragt!
Sie haben dann meine Wohnung verlassen aber später eine Rechnung wieder per Email gesendet und fragt für Zahlung!
Meine Frage ist was ist meinen Recht hier? Muss ich eine Rechnung, die keinen Vertrag hat bezahlen und war auch schon nicht die Arbeit, ich suchte??
Wie ist die Vertragverbindung zwischen Handwerker und eine Person?

Danke!
Viele Grüße,
Tina

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von tina110):
Ich erhielt einige Angeboten für Renovierung meine Wohnung per eine Online website.

Angebot

und

Zitat (von tina110):
Ich habe eine laut Leistung unf Preis ausgewählt.

Annahme ...

Da ist er doch, der Vertrag.



Zitat (von tina110):
Ich habe gesagt, dass ich nicht bezahlen, weil es war nicht was ich gefragt!

Wenn der Handwerker was falsch verstanden hat, kommt es darauf an, warum er es falsch verstanden hat.

Was genau hat man denn angefragt und was genau wurde gemacht?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
t1200
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 6x hilfreich)

diese Handwerker haben zu viele Angeboten gesendet und ich habe viele abgesagt und es war diese Verkauf nur für Material nicht für Arbeit.
Ich verstehe nicht was Anhanme bedeutet hier. Viele Handwerker haben für Angebotstellung gekommen und wieder weg. Weil ich nicht ausgewählt.

Was ich verstehe von Ihnen, Ich muss für was ich nicht gefragt habe bezahlen! Wie kann diese Handwerker nachweisen? wenn sie haben nichts von mir?
nur bezahlte Rechnung für gekaufte Material! nicht anderes!


-- Editiert von tina110 am 11.02.2018 18:41

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von tina110):
Ich verstehe nicht was Anhanme bedeutet hier.

Annahme = Zustimmung zu dem vereinbarten.
Es wurde ein Auftrag erteilt.



Zitat (von tina110):
wenn sie haben nichts von mir?
nur bezahlte Rechnung für gekaufte Material! nicht anderes!

Die werden ja wohl die Anfrage vom Portal haben, das Angebot, die Kommunikation.
Die bezahlte Rechnung für das gekaufte Material ist auch ein Indiz.
Also durchaus etwas mehr wie "nichts".



Zitat (von tina110):
Was ich verstehe von Ihnen, Ich muss für was ich nicht gefragt habe bezahlen!

Eventuell.
Es kommt halt darauf an, was genau man denn angefragt hat, was beauftrag wurde und was wollten die machen.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
t1200
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 6x hilfreich)

Welche Gericht ist verantwortlich für Klage gegen Handwerker. Muss man nur durch einen Rechtsanwalt eine Klage erheben oder eine Privat Person kann auch machen?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Das man offenbar weder genügend juristische Kenntnisse noch ausreichende Sprachkenntnisse hat, wäre ein Anwalt die beste Lösung.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von tina110):
Welche Gericht ist verantwortlich für Klage gegen Handwerker. Muss man nur durch einen Rechtsanwalt eine Klage erheben oder eine Privat Person kann auch machen?

Na die Klage vom Handwerker kann schon auch kommen,
Alles was man lesen kann ist nicht verständlich, ja ein Anwalt vor Ort kann vielleicht was daraus machen, zumindest mal beraten.

1x Hilfreiche Antwort

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