Handelt es sich um gewerbliche Zwischenmiete?

1. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
pouljonnson
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Handelt es sich um gewerbliche Zwischenmiete?

Hallo in die Runde,

zu folgendem Sachverhalt, freue ich mich über eure Beurteilung:

A will als Privatperson von B Wohnraum anmieten, um diesen später an C,D,F unterzuvermieten. Er selbst zieht nicht ein und will später seine Pflegedienstleisungen platzieren. A wird den Mietpreis 1:1 an C,D,F weitergeben, verdient also an der Untervermietung nicht.

Handelt es sich hierbei trotzdem um eine gewerbliche Zwischenmiete? Kann man hierbei einen "normalen" Mietvertrag aufsetzen und wie könnte eine entsprechende Klausel lauten, die besagt, dass A die Miete 1:1 an C,D,F weitergeben muss?

Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus!

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat:
A will als Privatperson von B Wohnraum anmieten, um diesen später an C,D,F unterzuvermieten. Er selbst zieht nicht ein.


Und damit ist der Vermieter einverstanden? Im Allgemeinen wird nur Wohnraum vermietet. Parallelen zur Untervermietung an Touristen. Das müssen weder die Nachbarn und auch die Stadt dulden.

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#2
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6444 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
und will später seine Pflegedienstleisungen platzieren

Und welches Gewerbe betreibt A jetzt ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#3
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Ich male mal den Teufel an die Wand:
Der Hauptmieter möchte später gern seine Pflegedienstleistungen gegenüber "seinen" Wohnraum-Untermietern erbringen.
Allerdings kann er seine Untermieter nicht dazu zwingen seine Pflegedienstleistungen auch tatsächlich in Anspruch zu nehmen. Er bekommt seine Untermieter aber auch nicht mehr los, weil der Kündigungsschutz für Wohnraum auch für das Untermietverhältnis gilt.
Dann hat sich der Hauptmieter/Pflegedienstleister durch sein Konstrukt nichts als unbezahlten zusätzlichen Verwaltungsaufwand eingehandelt (er ist ja Ansprech-/Vertragspartner seiner Mieter) und obendrein haftet er gegenüber dem Hauptvermieter noch für alle Verpflichtungen aus seinem Anmietungsvertrag (auch wenn seine Untermieter ihre Verpflichtungen vielleicht nicht erfüllen).

Ohne Erwerbsabsicht (Gewinnerzielungsabsicht) liegt i.A. kein Gewerbliches Zwischenmietverhältnis vor.
Ob man was mit dieser Antwort anfangen kann, hängt aber davon ab, in welchem Kontext man danach fragt.

Also bitte mal wirklich genau beschreiben, was hier tatsächlich geplant ist - z.B. auch Dauerwohnen der Untermieter oder befristet/ständig wechselnde Untermieter mit anderem Hauptwohnsitz.


Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#4
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6444 Beiträge, 2318x hilfreich)

Für Pflegedienstleistungen wird man wohl auch eine besondere Zulassung benötigen.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#5
 Von 
pouljonnson
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Lolle):
Also bitte mal wirklich genau beschreiben, was hier tatsächlich geplant ist - z.B. auch Dauerwohnen der Untermieter oder befristet/ständig wechselnde Untermieter mit anderem Hauptwohnsitz.


Vielen Dank schon einmal für die Antwort.

Geplant ist eine "Senioren-WG", also Dauerwohnen der Untermieter.

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#6
 Von 
pouljonnson
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Und welches Gewerbe betreibt A jetzt ?


A betreibt einen Pflegedienst. Er würde den Wohnraum jedoch als Privatperson anmieten und dann wie auch bei "normalen" Patienten seine Pflegedienstleistung anbieten. Jedoch getrennt vom Untermietverhältnis.

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#7
 Von 
pouljonnson
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ver):

an Touristen. Das müssen weder die Nachbarn und auch die Stadt dulden.


Wieso sollten Stadt und Nachbarn hier Mitspracherecht haben, an wen der Eigentümer seine Wohnung vermietet?

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#8
 Von 
pouljonnson
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ver):

an Touristen. Das müssen weder die Nachbarn und auch die Stadt dulden.


Wieso sollten Stadt und Nachbarn hier Mitspracherecht haben, an wen der Eigentümer seine Wohnung vermietet?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von pouljonnson):

Zitat:
Zitat (von Ver):
an Touristen. Das müssen weder die Nachbarn und auch die Stadt dulden.

Wieso sollten Stadt und Nachbarn hier Mitspracherecht haben, an wen der Eigentümer seine Wohnung vermietet?


Weil die Vermietung an Touristen nicht Wohnzwecke sind. Gegen gewerbliche Nutzung können die Nachbarn und die Stadt etwas haben. Dazu gab es 2014 oder 2015 ein BGH Urteil.

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#10
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6444 Beiträge, 2318x hilfreich)

Liest sich jetzt wie ein Miniseniorenheim.
Dafür gibt es das Heimgesetz.
Deutlich gewerbliche Vermietung durch den Eigentümer und Heimgesetz im Verhältnis Mieter zu Bewohner.
Hinweis. Die Heimgesetzgebung ist oder wird Ländersache, also nicht mehr bundesweit einheitlich.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#11
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

So eine Seniorenwohnstätte kann durchaus für Probleme sorgen, je nach "Zustand" der Senioren. Wir haben derzeit solche Probleme mit einem Nachbargebäude, wo demente Senioren unterbracht sind und unsere Mieter reihenweise die Miete mindern, weil sie sich von dem manchmal stundenlangen Geschrei der Senioren belästigt fühlen. Diese Mietminderung wird natürlich an den Eigentümer des an die Pflegeeinrichtung vermieteten Objekts weitergegeben und darf der dann dieser wiederum überbraten.

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#12
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Meiner Ansicht nach liegt hier trotzdem gewerbliche Nutzung von Wohnraum vor, auch wenn die "Untervermietung" an die Senioren an sich, nicht das Gewerbe darstellen.

Und dadurch müssten sich recht komplizierte Probleme ergeben.

Zusätzlich zu den von Lolle vorgebrachten Einwurf, dass der Dienstleistungsvertrag(?) recht problemlos gekündigt werden kann,
sieht das bei Wohnraum etwas anders aus.

B müsste A fristlos kündigen können, da A Wohnraum zu Gewerbezwecken nutzt und/oder ohne Erlaubnis untervermietet.
Weiß B von der geplanten Nutzung, handelt es sich um einen Gewerbemietvertrag, für den die normalen Kündigungsfristen nicht gelten.

Bedeutet B kann A recht einfach und schnell aus dem Mietvertrag schmeißen, dann kommt aber das große Problem,
was macht A dann mit seinen Senioren, denen er nicht so ohne weiteres kündigen kann?

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