Handeln mit Cannabis und Zubereitung.

23. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
DerComputer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Handeln mit Cannabis und Zubereitung.

Hallo,
4 freunde von mir und ich wurden vor 2 Wochen kontrolliert. Die Polizei hat bei uns nichts gefunden außer Papes und Zigaretten. Nachdem sie mit der Kontrolle fertig waren sollten wir von dem Spielplatz bitte verschwinden. Nach paar Minuten kamen die Polizisten wieder und meinten wir haben euer Grass gefunden und ihr kriegt alle eine anzeige. Nach 1 Woche kam ein Brief wegen Handeln mit Cannabis und Zubereitung. (11 Gramm).
Ich bin 16 jahre alt und wollte fragen was das für Konsequenzen uns und für mich hat! Die haben das Cannabis nicht bei uns gefunden sondern nachdem wir weg gegangen sind haben die das im Gebüsch gefunden.
mfg

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von DerComputer):
was das für Konsequenzen uns und für mich hat!

Kommt darauf an was genau in dem Brief drin stand.

Erst mal ein Ermittlungsverfahren, dann je nach Beweislage eine Einstellung des Verfahrens oder ein Strafe.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DerComputer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Die haben uns kontrolliert und nachdem wir gegangen sind meinten die haben was im Gebüsch gefunden und wir kriegen ne anzeige. und in der anzeige steht drin beschuldigter als cannabis Handel und Zubereitung.

-- Editiert von DerComputer am 23.03.2017 12:59

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Irgendwie müssen die ja auf den Vorwurf des Handels kommen... Und da sollte man erst mal rausfinden, wie. Das geht nur über Akteneinsicht...

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