Hamas Videos / Musikvideos illegal?

27. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
lean123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)
Hamas Videos / Musikvideos illegal?

Hallo,

Ist das anschauen oder die verbreitung von Hamas Nasheeds (Musik Videos) in Deutschland illegal? Man findet diese Videos auf Youtube ohne Ende und ich wollt wissen ob man sowas theoretisch auf seine Homepage stellen darf. Ich beziehe mich nur rein auf den Inhalt des Videos, nicht auf das Copyright selbst.

EDIT: Auf der Website des Verfassungschutzes ist die Hamas nicht als Verbotene Organisation eingetragen: https://www.verfassungsschutz.de/de/arbeitsfelder/af-islamismus-und-islamistischer-terrorismus/verbotene-organisationen-islamismus Bedeutet dies irgendwas?

Ich frage dies da es in bestimten Online / Gaming Communitys eine Art Satire ist Videos/Lieder der Hamas abzuspielen. Das Ganze nennt sich "Islamic Memes" und ist komplette Ironie, also findet keine unterstützung dieser Organisationen statt. Man verarscht diese Organisationen sogesagt.

-- Editier von lean123 am 27.06.2016 16:29

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
Ist das anschauen oder die verbreitung von Hamas Nasheeds (Musik Videos) in Deutschland illegal?


Anschauen ist bei überhaupt nichts illegal.

Bei Verbreitung kommt es darauf an, was der konkrete Inhalt ist. Ich kenne solche Videos nicht. Wird dort zu Straftaten aufgerufen oder solche glorifiziert?

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#2
 Von 
lean123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Zitat:
Ist das anschauen oder die verbreitung von Hamas Nasheeds (Musik Videos) in Deutschland illegal?


Anschauen ist bei überhaupt nichts illegal.

Bei Verbreitung kommt es darauf an, was der konkrete Inhalt ist. Ich kenne solche Videos nicht. Wird dort zu Straftaten aufgerufen oder solche glorifiziert?


Naja die hamas forderte oder kämpft ja für die "vernichtung" von israel. Ich schätze mal das in den Videos genau so etwas gesungen wird. Straftaten oder sonstiges werden bildlich nicht dargestellt. Solche Musik wär das zum Beispiel: https://youtu.be/P1N5MIUPpMU?t=45

Man unterstützt mit solchen "memes" ja auch nicht die Hamas da man sie ja mehr oder weniger verarscht. Unter anderem will man damit andere Leute "verarschen".

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#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Solche Musik wär das zum Beispiel: https://youtu.be/P1N5MIUPpMU?t=45
Wenn du uns das mal übersetzen würdest dann könnte man auch sagen ob es strafbar ist oder nicht. :)

Imho kannst du aber bei seriösen Diensten wie YT schon davon ausgehen, dass es OK ist.

Stefan

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#4
 Von 
lean123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
https://youtu.be/P1N5MIUPpMU?t=45

Kann ich leider auch nicht übersetzen aber danke für die Informationen!

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#5
 Von 
lean123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Ist sowas zb. verboten? https://www.youtube.com/watch?v=LyRhn0qqQsY Das Lied hat englische Untertitel.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
Imho kannst du aber bei seriösen Diensten wie YT schon davon ausgehen, dass es OK ist.


Nein, grober und gefährlicher Fehler!
YouTube prüft Inhalte nicht pauschal, d.h. man kann dort grundsätzlich auch Illegales finden, bis es vielleicht irgendwann gemeldet wird.

Zitat:
Naja die hamas forderte oder kämpft ja für die "vernichtung" von israel. Ich schätze mal das in den Videos genau so etwas gesungen wird


Entscheidend ist im Einzelfall, was dort genau gesungen wird.
Allerdings dürfte man sich wohl vorhalten lassen, daß bedingter Vorsatz vorliegt, wenn man Werke einer bekannten Terrororganisation verbreitet, ohne den Inhalt genauer zu kennen.

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#7
 Von 
lean123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Zitat:
Imho kannst du aber bei seriösen Diensten wie YT schon davon ausgehen, dass es OK ist.


Nein, grober und gefährlicher Fehler!
YouTube prüft Inhalte nicht pauschal, d.h. man kann dort grundsätzlich auch Illegales finden, bis es vielleicht irgendwann gemeldet wird.

Zitat:
Naja die hamas forderte oder kämpft ja für die "vernichtung" von israel. Ich schätze mal das in den Videos genau so etwas gesungen wird


Entscheidend ist im Einzelfall, was dort genau gesungen wird.
Allerdings dürfte man sich wohl vorhalten lassen, daß bedingter Vorsatz vorliegt, wenn man Werke einer bekannten Terrororganisation verbreitet, ohne den Inhalt genauer zu kennen.

Ok ich werd es lieber sein lassen! Will nicht das der Verfassungschutz irgendwan vor der Tür steht!

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat:
Will nicht das der Verfassungschutz irgendwan vor der Tür steht!

Sorgen würde ich mir mehr um die "Freunde" der deutschen Dienste machen ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 731x hilfreich)

In der EU streiten sich die Organe wohl noch wie die Hamas formal eingeordnet werden soll.

Es könnte aber passieren, dass man in den nächsten 70, 80 Jahren erhebliche Probleme bei der Einreise in einige westliche Länder bekommen könnte, insb. USA, Israel und Kleinbritannien. Evt noch die anderen "Five-Eyes".
Die Qualitätssicherung beim Massenbetrieb der Geheimdienste ist bekanntlich nicht die beste. Da landet ein Domainbesitzer mit speziellen Videos schon mal schnell auf einer Blacklist und wundert sich später im besten Fall warum er kein Visum bekommt oder ohne Angabe von Gründen wieder zurückgeschickt wird und der teuer bezahlte Urlaub unstorniert verfällt.


-- Editiert von maestro1000 am 28.06.2016 21:38

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#10
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Nein, grober und gefährlicher Fehler!
YouTube prüft Inhalte nicht pauschal, d.h. man kann dort grundsätzlich auch Illegales finden, bis es vielleicht irgendwann gemeldet wird.
Richtig, YT prüft nicht alles (wie soll das auch gehen). Trotzdem wird einem ein Link zu einem YT-Video nicht schaden können (ähnlich wie wenn in der Bravo ein KiPo-Bild abgedruckt wäre, trotzdem würden dann nicht gleich alle Zeitungsverkäufer im Knast sitzen).
Ich bleibe dabei, dass ein Link in der Regel nicht gefährlich ist.

Etwas ähnliches gab es vor ein paar Jahren mal bezüglich Urheberrechtsverstößen auf RT, die Abmahnungen gegen die Nutzer (!) waren damals rechtswidrig. Und wenn das für Nutzer gilt dann sehe ich auch keine Chance einem Verlinker eine Straftat vorzuwerfen (wohlgemerkt bei YT und Co, nicht aber auf irgendwelchen Untergrundseiten, im DarkNet etc.).
Wenn dann muss YT aufgefordert werden, die Videos zu löschen.

Außerdem könnte man imho eine solche Linkliste als journalistische Arbeit ansehen ("schaut mal, was es für ... Videos es auf YT gibt"), und die Links als Belege/Zitate. Da kämme es dann aber wohl auch auf die Zusammenstellung und Kommentierung an.

Zitat:
Ok ich werd es lieber sein lassen! Will nicht das der Verfassungschutz irgendwan vor der Tür steht!
Das kann einem natürlich immer passieren, egal ob später irgendein Vorwurf stehen bleibt oder nicht; Anfangsverdacht ist wohl gegeben (so wie beispielsweise auch bei bestimmten Naziseiten, die zwar rechtlich einwandfrei sind, aber eben ein Gedankengut aufzeigen).

Stefan


-- Editiert von reckoner am 28.06.2016 23:32

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#11
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
Trotzdem wird einem ein Link zu einem YT-Video nicht schaden können


Der TE will das "auf seine Homepage stellen", also keineswegs nur verlinken, sondern einbinden. Und da wird es kritisch, zumal es im Strafrecht - im Gegensatz zum Zivilrecht - den bedingten Vorsatz gibt.

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#12
 Von 
lean123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Ok, wie gesagt ich werd es sein lassen! Topic kann geclosed werden! Nochmals Vielen Dank für die Aufklärung!

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Der TE will das "auf seine Homepage stellen", also keineswegs nur verlinken, sondern einbinden.
Du meinst jetzt, dass "einbinden" anders zu bewerten ist als "verlinken"? Sehe ich eher nicht so.

Aber egal, der TS will ja davon ablassen.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
Du meinst jetzt, dass "einbinden" anders zu bewerten ist als "verlinken"?


Klar. Das war doch schon bei (fremden) Bildern so (drauf verlinken = OK, direkt als Bild in die eigene Seite einbinden = nicht OK).

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Klar. Das war doch schon bei (fremden) Bildern so (drauf verlinken = OK, direkt als Bild in die eigene Seite einbinden = nicht OK).
Weiß ich nicht ob das bei Bildern genauso ist.

Ich weiß nicht ob man das so ohne weiteres vergleichen kann. Ein eingebundenes Bild ist schließlich sofort zu sehen, praktisch erkennt der Nutzer nicht mal auf welchem Server es liegt. Bei eingebundenen YT-Videos ist das aber anders, erstens muss man die starten und zweitens ist sehr klar, dass es fremde Videos sind. Ich sehe da keinen großen Unterschied zu reinen Links.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
Bei eingebundenen YT-Videos ist das aber anders, erstens muss man die starten und zweitens ist sehr klar, dass es fremde Videos sind.


Zumindest urheberrechtlich ist das irrelevant (sowohl das eine wie das andere). Und strafrechtlich wäre ich mir nicht so sicher, ob das nicht schon ein "Zueigenmachen" ist, das eine Mittäterschaft wenigstens bzgl. bedingtem Vorsatz begründet.

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