Halten/Parken vor einer Hofeinfahrt

8. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1352 Beiträge, 510x hilfreich)
Halten/Parken vor einer Hofeinfahrt

Wir wohnen mitten in der Stadt am Rande einer Fußgängerzone im Verkehrsberuhigten Bereich.
Da (kostenlose) Parkplätze knapp sind und die ausreichend vorhandenen (kostenpflichtigen) Parkplätze in der unzumutbaren Laufnähe von 1-5 Minuten vorhanden sind stellen sich immer wieder nette Autofahrer vor die durchaus sichtbare Einfahrt des Hauses.

Gut sichtbar stehen dort einige Autos der Anwohner/Angestellten, die gerne ohne Behinderung mit den Fahrzeugen entweder den Hof verlassen oder ihn befahren wollen, um das Auto dort abzustellen.

Heute musste ich mir von einem dieser "in der Einfahrtparker" anhören, dass sogar 2 Polizisten es erlaubt haben dort zu Halten/Parken, da er ja jeder Zeit wegfahren kann, solange er im Auto sitzen bleibt. Ist das wirklich so? Darf ich vor Einfahrten, in Halteverboten, auf Behindertenplätzen parken (also Motor aus) wie ich lustig bin, solange ich jederzeit wegfahren könnte, da ich ja im Auto sitze.

Ehrlich gesagt ist es mir langsam zu blöde, immer höflich fragen zu müssen, nur weil ich grade mal zur Arbeit möchte, einkaufen will oder zu einem Termin fahren muss bzw. nach diesen Dinge wieder auf unseren Parkplatz kommen möchte

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Auf dem Behindertenparkplatz darf man in keinem Fall ohne die entsprechende Bewilligung parken, auch nicht, wenn man im Auto sitzen bleibt. Nicht mal halten darf man genau genommen. Ab 3 Minuten rasselt das Stadtsäckel.

Der Zugang oder genauer gesagt, das Benutzen muss für einen Schwerbehinderten mit Merkzeichen AG und dem blauen Parkausweis jederzeit möglich sein.

-- Editiert von fb367463-2 am 08.08.2017 20:13

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1352 Beiträge, 510x hilfreich)

Das war aber auch nicht meine Frage ;-) Das man das auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen nicht darf ist mir klar.

Die Frage ist, darf man so vor einer Hofeinfahrt stehen, dass die Bewohner die ihre Parkplätze dort haben nicht mehr ungehindert raus bzw. rein kommen; nur mit der Begründung "man könne ja jederzeitwegfahren, weil man ja im Auto sitzt"

Das leider auch verschlossene Autos an dieser Stelle stehen und vom Fahrer weit und breit nichts zu sehen ist, ist eine andere Sache und noch ärgerlicher.

6x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6442 Beiträge, 2318x hilfreich)

§ 12 StVO
Halten und Parken
(1) Das Halten ist unzulässig
1. an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,
2. im Bereich von sAnlage 2 Nummer 74) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,
5. vor Bordsteinabsenkungen.


Was ist denn unter "Hofeinfahrt" zu verstehen ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16553 Beiträge, 9319x hilfreich)

Das Problem wird folgendes sein:
Parken ist zwar verboten, aber Halten nicht. Und so lange jemand im Auto sitzt, wird das noch als Halten gewertet. (Offiziell wird aus dem Halten zwar nach 3 Minuten ein Parken, aber das ist in der Praxis kaum relevant. Denn sobald ein Streifenwagen um die Ecke biegen sollte, um eine Verwarnung wegen 'Halten über 3 Minuten' zu verteilen, wird das Fahrzeug schnell wegfahren. Ebenso wird kein Abschleppunternehmen kommen, wenn der Fahrer vor Ort ist. Denn das haltende Auto wird schnell wegfahren, wenn der Abschlepper anrückt.)

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120341 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Das Problem wird folgendes sein:

Korrekt.

Solange ein Fahrer im Auto sitzt, ist die Polizei in der Regel tolerant.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1352 Beiträge, 510x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Was ist denn unter "Hofeinfahrt" zu verstehen ?


Naja, im Prinzip ist die Straße eine Einbahnstrasse, die mit dem Zeichen 325.1 gekennzeichnet und schließt sich an eine Fußgängerzone an. (allerdings gibt es eben eine kleine einmündende Straße, daher fahren da doch einige Autos).
Das ganze ist mit Kopfsteinpflaster durchgehend gelegt. Rechts und links stehen Häuser, die eben zum Teil Höfe neben dem Haus haben, die u.a. eben mit Garagen und/oder Parkplätzen ausgerüstet sind.

Wenn man davor parken will bleibt einem aufgrund der Enge der gsamten Straße nur die Möglichkeit sich schräg zu den zur Straße zu stellen und somit genau auf das Tor zu gucken. Man nimmt also durchaus wahr, dass es sich um eine Einfahrt handelt und das dort Autos stehen.

Zitat (von drkabo):
Und so lange jemand im Auto sitzt, wird das noch als Halten gewertet. (Offiziell wird aus dem Halten zwar nach 3 Minuten ein Parken, aber das ist in der Praxis kaum relevant.


Und genau da liegt dann eben auch das Problem. Die Straße ist eng, Einbahnstraße und um wieder an diesen Platz zu kommen muss man einmal komplett um die kleine Innenstadt fahren. Das ist natürlich umständlich. Selbst wenn der Fahrer sitzen bleibt und man höflich darum bittet, dass der Fahrer doch sein Fahrzeug wegbewegen möchte, weil man selbst zur Arbeit fahren möchte, kann es passieren, dass sich nichts bewegt und man nur die Antwort bekommt "einen Moment noch, xx ist doch nur mal schnell in der Apotheke, auf der Bank, beim Gemüsehändler. Diese 5 oder 10 Minuten haben sie ja sicher Zeit. Ich kann doch nicht um die halbe Stadt fahren."

Aber gut. Dann werden wir das eben weiter ertragen. Allerdings wären eben um die Ecken durchaus 2 große, aber eben kostenpflichte, Parkplätze.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Ich würde bei der Stadt nachfragen, ob ich mir sowas in die Einfahrt machen darf.



-- Editiert von spatenklopper am 09.08.2017 09:40

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Halten und im Auto sitzen bleiben ist nach meiner Auffassung noch zulässig. Allerdings muss man dann unverzüglich wegfahren, wenn jemand aus der Hofeinfahrt raus oder dort hinein will. Man darf also in so einem Fall die Einfahrt nicht weitere 5-10 Minuten blockieren.

Eigentlich erwarte ich sogar, dass der Fahrer ohne Aufforderung selbst erkennt, dass er im Weg steht und Platz machen muss.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Sollte der Fahrer nicht unverzüglich den Weg freimachen könnte man über eine Anzeige wegen Nötigung nachdenken. Das allein wird das Problem jedoch nicht beseitigen, es wird sich vermutlich nicht immer um die selben Fahrer/Fahrzeuge handeln?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120341 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Ich würde bei der Stadt nachfragen, ob ich mir sowas in die Einfahrt machen darf.

Wenn die Einfahrt Privateigentum ist, braucht man nicht zu fragen.



Zitat (von ratlose mama):
Diese 5 oder 10 Minuten haben sie ja sicher Zeit.

Verneinen und erklären das das einen Staftatbestand namens Nötigung darstellt und Fahrzeug mit Kennzeichen und Fahrer fotografieren.
Dann auch entsprechend anzeigen.

Im Wiederholungsfalle kann man den Halter abmahnen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Ich würde bei der Stadt nachfragen, ob ich mir sowas in die Einfahrt machen darf.



-- Editiert von spatenklopper am 09.08.2017 09:40


Sehr cool! An die hatte ich gar nicht mehr gedacht..

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Damit man die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung fordern kann, ist ein Wiederholungsfall nicht erforderlich. Für so etwas nimmt ein Anwalt einen mittleren 3-stelligen Betrag, den der Blockierer zu zahlen hat.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von ratlose mama):
Ehrlich gesagt ist es mir langsam zu blöde, immer höflich fragen zu müssen, nur weil ich grade mal zur Arbeit möchte, einkaufen will oder zu einem Termin fahren muss bzw. nach diesen Dinge wieder auf unseren Parkplatz kommen möchte

Eine Schranke oder ein Tor würde doch sicherlich Abhilfe schaffen, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von Seb_Weniger):
Eine Schranke oder ein Tor würde doch sicherlich Abhilfe schaffen, oder?
Signatur:


Würde ich als zweiten Schritt sehen, die Kosten dafür kann man sich ja erstmal über die strafbewährten Unterlassungserklärungen reinholen. :devil:

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