Hallo,
es ist ja erlaubt auf einem "Behindertenparkplatz" zu halten, für 3 min.
solange man sich nicht vom Fahrzeug entfehrnt.
Wie ist allerdings das Entfehrnen geregelt,
zb.:
Wenn ich vom Kiosk davor etwas kaufe und das Auto von mir 10m entfehrt ist, gilt es dann noch als Halten?
Ich habe nämlich in genau dieser Situation einen Verstoß mit Zahlungsaufforderung erhalten.
Ich sehe es nich ein, diesem nach zu kommen, da es für mich als Halten gilt, aber die Polizei Hostesse sah das anders.
Mach es Sinn Einspruch dagegen einzulegen?
MfG
Danke
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"Halten" auf Behindertenparkplatz
7. August 2010
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Frage vom 7. August 2010 | 18:09
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 2x hilfreich)
"Halten" auf Behindertenparkplatz
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#1
Antwort vom 7. August 2010 | 19:15
Von
Status: Lehrling (1570 Beiträge, 463x hilfreich)
Die Rechtssprechung ist Einfach.
Wer länger als 3 Minuten hält oder sein Auto verlässt, der Parkt.
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#2
Antwort vom 7. August 2010 | 19:20
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 2x hilfreich)
ja aber ich war nicht länger als 3 min weg und ich habe das Auto nicht verlassen, ich bin nur ausgestiegen.
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#3
Antwort vom 7. August 2010 | 19:26
Von
Status: Lehrling (1570 Beiträge, 463x hilfreich)
Du bist ausgestiegen, also hast du dein Auto verlassen.
Ich bin mir noch nicht sicher, ob man überhaupt auf einen Behindertenparkplatz halten darf, ohne entsprechen Ausweiß.
Das muß ich bei Bedarf einmal Reschaschieren.
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