Hallo zusammen Pflichtteil bei Enkeln.

3. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb471779-3
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Hallo zusammen Pflichtteil bei Enkeln.

Hallo zusammen. Ich habe ne kurze Frage uns zwar
Ist es so wir sind 4 Enkelkinder.
Davon hat einer mir seinen Vollmacht über sein Pflichtteil geben so das er mir zu steht.
Wie wirkt sich das auf mich aus?
Das andere Enkelkind wird das Erbe nicht antreten.
So sind wir nur noch zwei Pflichterbe.
Wie wird sich das alles auf mich aus?
Wie hoch ist der Prozent Satz für mich 1/12?
Und der Pflichtteil der mir überlassen wurde kommt der noch oben drauf? Oder wie läuft das?
Liebe Grüße.

-- Editier von fb471779-3 am 03.08.2017 21:53

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Die Fragestellung ist völlig unklar.

Geht es um den Pflichtteil oder den gesetzlichen Erbteil?
Wer ist verstorben?
War der/die Verstorbene verheiratet?
Wieviele Kinder hatte der/die Verstorbene?
Welche dieser Kinder sind verstorben?
Von welchen der Kinder stammen die Enkel ab?

Gab es ein Testament?
Wer wurde darin als Erbe eingesetzt?

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb471779-3
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Es geht um den Pflichtteil.
Mein Opa ist verstorben. Im Testament steht das der allein Erbe mein Oma ist und meine Familie Enderbt wird.
Ja der verstorben war verheiratet.
3 Kinder hat der Verstorbene.
Davon sind zwei verstorben einmal meine Mama und meine Tante meine Tante hat ein Kind dass das Erbe nicht antreten möchte.
Meine Mama hat 3 Kinder meine Bruder hat mir sein Pflichtteil überlassen.
Meine Schwester wird sein Pflichtteil antreten.
Und mein Onkel da steht im Testerment das wenn mein Oma noch leben sollte und er das Erbe antreten sollte im auch nur der Pflichtteil zustehen sollte.
Da meine Oma Altsheimer hat ist er jetzt der gesetzliche Vertreter meiner Oma.

-- Editiert von fb471779-3 am 03.08.2017 22:23

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Dein Onkel hat einen Pflichtteilsanspruch in Höhe von 1/12. Das Kind Deiner Tante hat ebenfalls einen Pflichtteilsanspruch in Höhe von 1/12. Du und Deine beiden Geschwister haben je ein Pflichtteilsanspruch in Höhe von 1/36.

Ein Pflichtteilsanspruch, der nicht eingefordert wird, verfällt.

Da Dein Bruder Dir seinen Pflichtteilsanspruch überlassen will, erhöht sich Dein Anspruch auf insgesamt 1/18.

2x Hilfreiche Antwort

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