Hallo

2. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Dr34mer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo

Hallo,

Ich bin mir nicht sicher ob das Unterforum das richtige ist, wenn nicht dann hier schon mal Entschuldigung.
Ich hab eine Frage mein Bruder hat mit seiner damaligen Freundin in einem Fitnesscenter einen Vertrag gemacht. 12 Monate usw. Mein Bruder hat damals gemeint er zahlt ihr das. Nun ist bei dem Vertrag folgendes: Ihre Daten Name usw unterschrieben hat auch sie und die Kontodaten von meinem Bruder (keine Unterschrift von ihm).
Jetzt ist die Beziehung beendigt und der Vertrag läuft natürlich noch. Kann mein Bruder die Kontodaten ändern? Wie siehts da rechtlich aus?


Dankeschön

lg

Andi Mayr

-----------------
""

Böse Bank?

Böse Bank?

Ein erfahrener Anwalt im Bankrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Bankrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nervin
Status:
Schüler
(287 Beiträge, 178x hilfreich)

Guten Tag,

im vorliegendem Fall liegen 2 Vertragsverhältnisse vor:

1. Fitnesstudio // Freundin
Das Fitnesstudio wird von der Freundin die Beiträge verlangen. Von welchem Konto diese Beträge kommen, ist nebensächlich. Falls das Konto erlischt, wird sich das Fitnesstudio an die Freundin halten (ggf. Mahnungen, Inkasso, Klage). Der Bruder kann die in diesem Vertrag angegebene Kontoverbindung nicht ändern, da dies nur der Vertragspartner des Fitnesstudion - hier die Freundin - tun kann.

2. Freundin // Bruder
Offenbar hat der Bruder der Freundin zugesagt, dass er die Beiträge bezahlt. Bei dieser Vereinbarung kommt es darauf an, was gemeint war. Hat der Bruder zugesagt, die Beiträge für einen bestimmten Zeitraum zu zahlen? Oder nur einzelne Male?

Der Bruder sollte die Freundin auffordern, die Beiträge zukünftig selbst zu zahlen und gegenüber dem Fitnesstudio eine andere Bankverbindung anzugeben.

Viele Grüße

Nervin




-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dr34mer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Also die Sache ist die. Das zwischen den beiden wegen den ca 300 € im Jahr ist jetz kurz vor einem Rechtsstreit und ich würde mich gern für ihn davor ein wenig informieren. Mein Bruder hat damals zu ihr gemeint er übernimmst solang sie Arbeitslos ist ( ihr wurde die Ausbildung gekündigt usw). Die Freundin will auch selbst nach Aufforderung den Beitrag nicht zahlen. Bleibt uns irgendeine Möglichkeit? Ich mein, mein Bruder hat ja auch nirgends mit einer Unterschrift bestätigt das sie seine Kontonummer angeben darf wenn mans so sieht?

Danke schon mal für die Auskunft.

Andi

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Gegenüber dem Fitnessstudio würde ich per Einschreiben erklären, das ich der Kontoinhber bin, keine Einwilligung zur Abbuchung von meinem Konto vorliegt und das ich Abbuchungen jedweder Art ab sofort untersage.


Abbuchungen des Studios würde ab sofort stornieren.




-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
rawed
Status:
Beginner
(138 Beiträge, 61x hilfreich)

Klassische Zeugenfrage:

Kann die Freundin beweisen, dass er das zugesagt hat? Dann besteht ein mündlicher Vertrag zur Übernahme der Kosten des Fitnessvertrags.
Wird vor Gericht wohl eine Auslegungsfrage werden.

1. Warum sollte die Freundin ein Fitnessvertrag ohne Einkommen abschließen?

2. Wieso hat dein Bruder über eine bestimmte Zeit hinweg zugelassen, dass das Geld von seinem Konto abgebucht worden ist und geht erst jetzt dagegen vor? Das spricht, so würde ich das als Richter sehen, nicht gerade für die Glaubwürdigkeit deines Bruders, dass das Geld ohne seine Zustimmung von Seiten des Fitnessstudios abgebucht wird.

3. Wenn er zugesagt hat und ihm dies nachgewiesen werden kann, dass er die Kosten des Vertrages übernimmt, solange dieser existiert, so kann er dagegen nichts unternehmen. Hierbei kommen eventuelle Konditionen wie "Ich zahle so lange wir zusammen sind" etc. wovon ich hier nichts gelesen habe.

4. Tipp für die Zukunft: Solche Vereinbarungen immer schriftlich treffen und an Bedingungen knüpfen, dann kann man solche Unannehmlichkeiten vermeiden.

Gruß

David

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.052 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen