Mein Schwager hat ein Riesenproblem.
Ein Nachbar will auf seinem Grundstück genau auf der Grenze eine Halle bauen. Er grenzt zu meinem Schwager Franz F. bzw. dessen Privatforstweg an, unmittelbar dahinter ist sein kleines Waldgrundstück.
Der Nachbar kam zum Unterschreiben des Bauplans. Der Schwager klärte vorher mit der Forstbehörde bzw. dessen Amtsleiter ab, daß ein Abstand zum Grundstück bzw. dem Forstweg von mindestens 5 Metern eingehalten wird und der Beamte sicherte das bei mehreren Gesprächen allerdings nur mündlich zu.
Um Nachbarschaftsstreitigkeiten zu vermeiden, unterschrieb der Schwager Franz F. den Plan des Nachbarn. Er dachte, daß alles paßt.
Die Baubehörde beteiligte die Forstbehörde. Aber trotz der Zusage erhebt die Forstbehörde nun plötzlich keine Einwendungen gegen den Bau der Halle unmittelbar auf die Grundstücksgrenze.
Der Amtsleiter hat's einfach versemmelt. O.K.!
Der positive Baubescheid ist draußen und der Schwager hat mit seiner Unterschrift auf sämtliche nachbarschützende Rechte verzichtet. Pech gehabt und saublöd gelaufen.
Das Hauptproblem ist das Dach der Halle. Es steht ca. 1,50 m über und befindet sich quasi auf bzw. über dem Forstweg und damit dem Grundstück von Franz F.
Die öffentlich-rechtliche Sache ist gelaufen. Mit seiner Unterschrift kann er sich selbst gegen eine rechtswidrige Baugenehmigung nicht mehr wehren, da die Verfahrensvorschriften nicht drittschützend sind.
Aber wie sieht's jetzt mit Privatrecht aus? Muß Franz F. dulden, daß das Dach auf sein Grundstück übersteht?
Grundsätzlich würde er das Bauvorhaben hinnehmen. Aber er muß mit seinen Maschinen zu seinem Waldgrundstück gelangen. Das wäre bei Bau der Halle in der geplanten Form kaum möglich, da das Waldgrundstück hinter der Forststraße stark ansteigt. Zur Verbreiterung der Forststraße müßte er den Hang abtragen, was faktisch unmöglich ist.
Er will also nun vermeiden, daß zumindest das Dach der Halle nicht auf sein Grundstück bzw. den Forstweg übersteht.
Ein persönliches Gespräch mit dem Nachbarn hat im übrigen nichts gebracht. Der will sein Bauvorhaben in der geplanten Form über die Bühne bringen. Tja, wenn man mal einem einem Gefallen tut!
Wie sieht's rechtlich aus? Kann er was machen?
Halle auf der Grundstücksgrenze
Verbaut?
Verbaut?
Was hat er denn genau unterschrieben?
Wenn er nur unterschrieben hat, dass die Halle auf die grenze gebaut werden darf, dann hat er damit kein Einverständnis dafür gegeben, dass das Dach um 1,5m aus sein Grundstück ragt.
Das Vorhaben wird in Bayern durchgeführt. Es gilt die Bayerische Bauordnung (BayBO).
Der Schwager hat als Nachbar gemäß Art. 71 Abs. 1 Satz 2 BayBO den Lageplan und die Bauzeichnungen unterschrieben.
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Tja, in den Bauzeichnungen wird sicher auch eingezeichnet gewesen sein, dass das Dach überragt. Und dann ist es wirklich saublöd gelaufen, er hat es unterschrieben. Allenfalls geht noch was unter arglistiger Täuschung, aber dafür braucht er eine sehr guten Anwalt und es besteht ein erhebliches Risiko, dass er ausser Kosten nichts erreicht.
Denkbar wären noch Vorschriften, dass auf Fahrstraßen eine lichte Höhe eingehalten werden muss. Ob eine solche Vorschrift gilt und ob diese auch für Privatwege gilt weiß ich nicht.
Ach ich les grade: auch gegen einen positiven Baubescheid kann Rechtsmittel eingelegt werden. Möglicherweise bestehen auch hier Chancen, wenn die Behörden etwas versemmelt haben und eigene Bauvorschriften nicht eingehalten werden. Aber auch hier gilt: Nimm Dir einen Anwalt und lass Dich beraten.
lg R.M.
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