Halbtagsstelle von heute auf morgen ohne Vertrag ?

3. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Daja1007
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Halbtagsstelle von heute auf morgen ohne Vertrag ?

Hallo zusammen,

heute morgen wurde ich zu meinem Cehf ins Büro gerufen und mir wurde mittgeteilt, dass aus wirtschaftlichen Gründen an allen Ecken eingespart werden muss, besonders am Personal.
Ergo: er möchte mit mir einen Änderungsvertrag machen in dem ich dann eine Halbtagsstelle haben würde. Darauf hin sagte er: heute bleiben Sie noch den ganzen Tag, ab morgen dann nur noch von 8-12 Uhr.
Das kann och nicht rechtens sein oder?
Von einem auf den anderen Tag einfach entscheiden das ich ne Halbtagsstelle habe.

Ich habe keinen neuen Vertrag oder sonst was erhalten alles nur mündlich.
Ich werde morgen erstmal auf mein Kündigungsrecht von 4 Wochen zum Monatsende beharren und dann soll er mir erstmal einen neuen Vertrag anbieten bzw. mal die Änderungen aufzeigen.

So fängt das neue Jahr ja super an ;(

LG Daja
vielleicht weiss ja jemand etwas Rat ;)

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Das kann och nicht rechtens sein oder?


Vermutlich ist das Vorgehen des AG nicht rechtens.
Seit wann arbeiten Sie dort und wieviel AN beschäftigt der AG?


quote:
Ich habe keinen neuen Vertrag oder sonst was erhalten alles nur mündlich.



Deshalb sollten Sie auch morgen über die 4h hinaus nschweislich Ihre Arbeitskraft anbieten, damit Sie den AG in Annahmeverzug setzen.
Gefährlich wäre es trotz fehlender Unterschrift sozusagen einvernehmlich verkürzt zu arbeiten.


quote:
Ich werde morgen erstmal auf mein Kündigungsrecht von 4 Wochen zum Monatsende beharren und dann soll er mir erstmal einen neuen Vertrag anbieten bzw. mal die Änderungen aufzeigen.


Das ganze könnte man dann als Änderungskündigung zusammenfassen. Was das ist und wie man darauf reagieren kann und sollte, können Sie hier nachlesen:

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung_Aenderungskuendigung.html

Die besten Karten haben Sie, wenn sie länger als 6Monate im dem Betrieb arbeiten und mehr als 10AN in Vollzeit beschäftigt sind - also das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet.

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Sie haben eine gültigen Arbeitsvertrag! Wahrscheinlich schriftlich?
Die mündliche Ansage des Chefs hat darauf keine Wirkung.
Sie machen das richtig, der Arbeitgeber soll erstmal schriftlich mitteilen, was er sich vorstellt und Sie haben im Fall einer mutmasslichen Änderungskündigung Zeit, sich das weitere Vorgehen zu überlegen.
Wenn der AG Sie ab morgen nur halbtags beschäftigt, ist er im Annahmeverzug, d.h. kurzgesagt, er muss weiter zahlen, was vertraglich vereinbart ist. Im Arbeitsvertrag steht nicht zufällig etwas über "mündliche Nebenabreden"?


-- Editiert am 03.01.2011 22:52

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#3
 Von 
Daja1007
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schon einmal für die Antworten

ich Arbeite seit 2005 dort und es sind 6 AN beschäftigt.
Schade wenn ein scheinbar so gutes Arbeitsverhältniss so enden muss...

Mein derzeitiger Arbeitsvertrag ist unbefristet und umfasst eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende. Über nebenareden ist nichts geschrieben.

Werde trotzdem eine Arbeitsrechtschutzversicherung informieren, sicher ist sicher.

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Sie haben eine Arbeitsrechtsschutzversicherung?

Ansonsten gilt trotzdem der Vertrag.

Jeder Arbeitsrichter wird den Arbeitgeber fragen: Was steht im Vertrag?
Das ist Grundlage der Gerichtsverhandlung. Wenn es soweit kommt.


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#5
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Mein derzeitiger Arbeitsvertrag ist unbefristet und umfasst eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende.


Meines Erachtens dürfte die Kündigungsfrist jetzt 2 Monate zum Ende des Monats sein. Einzelvertraglich kann eine kürzere als die gesetzliche Kündigungsfrist nicht wirksam vereinbart werden. Die Ausnahme wäre ein Tarifvertrag, wenn diese Andwendung findet.

http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html


quote:
ich Arbeite seit 2005 dort und es sind 6 AN beschäftigt.


Kleinbetrieb ist natürlich schlecht, da der AG jederzeit ohne Angabe von Gründen fristgemäss kündigen kann.
Die 2 Monate Kü-frist müssten auch bei der Änderungskündigung eingehalten werden.

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