Halbbruder kinderlos verstorben - nur ein Halbgeschwister vorhanden - wer erbt 2. Hälfte?

6. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
stararchi
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Halbbruder kinderlos verstorben - nur ein Halbgeschwister vorhanden - wer erbt 2. Hälfte?

Mein Halbbruder ist ohne Testament und ohne Frau oder Kinder zu hinterlassen verstorben. Sein Vater (mein Stiefvater ist 1978 verstorben) und unsere gemeinsame Mutter ist 2003 verstorben.
Dass ich 1/2 des Gesamterbes, das meiner Mutter zugestanden alleine erbe, ist mir klar. Nur was passiert mit der zweiten Hälfte?

-- Editier von stararchi am 06.12.2016 16:47

-- Editier von stararchi am 06.12.2016 16:48

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Du bist, deiner Beschreibung nach, Alleinerbe, also warum solltest du nur 50% bekommen? Du erbst 100%.

-- Editiert von micbu am 06.12.2016 16:51

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#2
 Von 
stararchi
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Geht das 1/2 meines Stiefvaters nicht auf die Generation der verstorbenen Eltern zurück...? Sprich die verstorbenen Großeltern väterlicherseits meines Halbbruders und deren Nachkommen?

-- Editiert von stararchi am 06.12.2016 16:52

-- Editiert von stararchi am 06.12.2016 17:04

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Dass dessen Eltern, also die Großeltern des Erblassers, noch leben hast du nicht erwähnt. Gibt es noch Anderes das du evtl. "vergessen" hast zu erwähnen?

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#4
 Von 
stararchi
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, die sind alle tot - nur ich hab irgendwie mal verstanden, dass wenn in einer Erbengeneration niemand mehr lebt und keine Abkömmlinge vorhanden, dann geht es auf die vorherige Generation zurück und man schaut ob da Abkömmlinge noch leben

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#5
 Von 
stararchi
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, die sind alle tot - nur ich hab irgendwie mal verstanden, dass wenn in einer Erbengeneration niemand mehr lebt und keine Abkömmlinge vorhanden, dann geht es auf die vorherige Generation zurück und man schaut ob da Abkömmlinge noch leben

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Dann hast du also doch noch ein bisschen was verschwiegen. Gibt es noch weitere lebende Verwandte? Teil uns hier doch mal bitte mit wer alles noch in Frage kommt. Du hast das richtig verstanden. Hier gibt es 2 Erbzweige die es getrennt zu betrachten gilt.

-- Editiert von micbu am 06.12.2016 17:21

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#7
 Von 
stararchi
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke - dann ist meine Frage beantwortet - ich erbe den Erbzweig meiner Mutter alleine und im Erbzweig des Stiefvaters wird zurück gegangen bis Nachfahren gefunden werden

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#8
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Ich glaube, du solltest dir auch mal klar machen, was du überhaupt erbst, falls noch Verwandte deines Halbbruders auftauchen. Deine Mutter und dein Halbbruder haben deinen Stiefvater bereits 1978 beerbt. Wenn es keinen anderslautenden Ehevertrag gab und es eine Zugewinngemeinschaft war, dein Halbbruder und deine Mutter je zur Hälfte. Dein Halbbruder und du haben deine Mutter 2003 je zur Hälfte beerbt. Von dem, was vom 1978 vorhandenen Gesamterbe noch existiert, hast du somit meines Wissens nach nur ein Viertel geerbt.

-- Editiert von arnonym117 am 06.12.2016 18:36

-- Editiert von arnonym117 am 06.12.2016 18:38

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#9
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Muss meinen vorherigen Beitrag ergänzen bzw. den ersten Satz revidieren. Habe das nochmal recherchiert: Nach der gesetzlichen Erbfolge beerbst du deinen Halbbruder, da folgende Erben in dieser Reihenfolge nicht mehr vorhanden sind: Kinder, Enkelkinder, Eltern. Nach den Eltern kommen deren Kinder, also die Geschwister des Verstorbenen. Großeltern und deren Kinder kommen erst danach. Da Halbgeschwister den Geschwistern gleichgestellt sind, bist du somit der alleinige Erbe.

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#10
 Von 
stararchi
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Also die nächst noch lebenden Verwandten meines Stiefvaters sind Neffen und Nichten

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#11
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Dein Stiefvater ist hier nicht mehr von Belang! Den haben deine Mutter und dein Halbbruder 1978 bereits beerbt.

Es geht hier um das Erbe deines Halbbruders, und da bist du der nächste noch lebende Verwandte.

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#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47497 Beiträge, 16808x hilfreich)

Du bist Erbe 2. Ordnung. Als weitere Erben kommen nur andere Erben zweiter Ordnung (Eltern Geschwister, Nichten, Neffen) in Betracht, die es nach Deiner Schilderung nicht gibt.

Nachfahren der Großeltern Deines Halbbruders (Eltern des Stiefvaters) wären Erben 3. Ordnung, die aber nach § 1930 BGB nicht erbberechtigt sind.

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