Hallo,
wenn ein Kommanditist mit geringer Beteiligung an einer GmbH & CO.KG gleichzeitig in der Firma arbeitet, wird sein Gehalt als Vorwegvergütung auf den zu erwartenden Gewinn verbucht. Haftet nun der Kommanditist, wenn sich das Kapitalkonto im Minus befindet, weiterhin nur mit der Einlage, oder muß er im Falle einer Insolvenz nun auch das entnommene Gehalt (Privatentnahme) zurückzahlen ?
-- Editiert von Fröhling am 03.11.2004 17:44:00
Haftung eines mitarbeitenden Kommanditisten
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
verstehe ich nicht.
wieso soll die vergütung für die tätigkeit eines kommanditisten als gewinnvorab behandelt werden? das ist reguläres, sozialversicherungspflichtiges arbeitseinkommen, jedenfalls nach meinem verständnis eines kommanditisten.
-- Editiert von mafalda am 03.11.2004 19:10:58
bezüglich der Sozialversicherungspflicht ist dies sicher richtig. Steuerlich gesehen gilt dieser Kommanditist übrigens als selbstständig.
Solange das Kapitalkonto im Plus ist besteht auch sicher keine Gefahr bezüglich der Vergütungen. Jedoch bei einen Minuskapital wurde mir nun gesagt, daß die Vergütungen als Privatentnahme zu sehen sind und bis in der Höhe des Minuskapitals, im Falle einer Insolvenz, vom Insolvenzverwalter eingefordert werden können !? Ich war bisher auch immer der Meinung, daß der mitarbeitende Kommanditist, wie auch der nicht mitarbeitende Kommanditist nur mit seiner Einlage haftet.
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