Haftung des unberechtigten Gläubigers für Kosten des Insolvenzverfahrens

8. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
art39
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 3x hilfreich)
Haftung des unberechtigten Gläubigers für Kosten des Insolvenzverfahrens

Ein Verein muss auf Grund von falschen Forderungen der DRV (Sozialabgaben) Insolvenz anmelden, da der Bescheid trotz Einspruchs in voller sechsstelliger Höhe aufrechterhalten wird. Da die Krankenkassen nun die Forderung im Rahmen der Durchgriffshaftung auch gegen den Vorstand geltend machen, beantragt auch dieser die Eröffnung des Regelinsolvenzverfahren, u. a. um die Zwangsversteigerung des Eigenheims durch andere berechtigte Gläubiger zu verhindern. (Forderungen der DRV sind bekanntlich auch dann zur Zahlung fällig, wenn Einspruch eingelegt und das Verfahren noch anhängig ist.) In beiden Insolvenzverfahren konnte alle sonstigen Gläubiger zu 100 % incl. Zinsen bedient werden, nachdem der Bescheid der DRV aufgehoben wurde.

Jahre später hebt nun das Sozialgericht den Bescheid der DRV vollständig auf. Muss nun die DRV die Kosten für diese beiden Insolvenzverfahren tragen, wenn bereits im Einspruchsverfahren darauf hingewiesen wurde,dass und weshalb der Bescheid katastrophale Fehler enthält?

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