Haftung beim teilen/verbreiten von Bildern und Beiträgen in sozialen Netzwerken

27. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
yves.stash
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Haftung beim teilen/verbreiten von Bildern und Beiträgen in sozialen Netzwerken

Hallo Community,

ich und ein Freund möchten gerne eine Art "Lifestyle"-Seite auf einem sozialen Netzwerk gründen. Die Seite an sich steht bereits, Bilder oder sonstiges haben wir jedoch bisher nicht dort gepostet.

Hintergrund ist der, dass wir uns leider überhaupt nicht sicher sind, in wie weit wir Bilder "verbreiten" dürfen. Wichtig ist hierbei, dass es hierbei nicht um bspw. anstößige Bilder geht oder Bilder, die andere Menschen/Unternehmen/Marken etc. schlecht darstellen sollen. Es gibt demnach also "keinen Grund" uns für die Verbreitung dieser Bilder zu belangen, da wir sozusagen nur kostenlose Werbung machen.

Wie ist es, wenn wir in unser Disclaimer einen Passus einfügen der bspw. wie folgt lautet: "Sollten Sie sich durch ein Bild/Link auf unserer Seite in Ihrem Urheberrecht verletzt sehen, so bitten wir um eine kurze Mitteilung. Wir werden das entsprechende Bild dann umgehend von der Seite entfernen."

Sind wir hiermit dann ggf. schon auf der sicheren Seite oder ist das eher unratsam? Bisher hatten wir nämlich schon einige andere Seiten gesehen, die scheinbar diesen Weg als "Lösung" für das o.g. Problem wählten.

Ich hoffe ich konnte die Problematik einiger Maßen schildern. Sollte ich etwas vergessen haben oder falls genauere Infos benötigt werden, bitte einfach kurz Bescheid sagen ;)

Bin gespannt auf eure Antworten :)

VG
Y

-- Editiert von Moderator am 28.03.2015 00:18

-- Thema wurde verschoben am 28.03.2015 00:18

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
Es gibt demnach also "keinen Grund" uns für die Verbreitung dieser Bilder zu belangen

Urheberrecht, Markenrecht, Persönlichkeitsrecht ...



Zitat:
Sind wir hiermit dann ggf. schon auf der sicheren Seite

Nein



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
yves.stash
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Okay, das hatten wir natürlich bereits befürchtet. Meine Frage dann: Wie machen es die anderen Seitenbetreiber die bspw. Bilder von Tumblr & Co. weiterverbreiten? Es ist ja quasi unmöglich in solchen Fällen noch den Urheber herauszufinden, da die Bilder dort ja meist auch wiederum von anderswo stammen...

Hoffen sie etwa alle frei nach dem Motto "wo kein Kläger.."?

Oder gibt es da spezielle Wege wie man Urheber ermitteln kann?

Vorab sorry für die verrückten Fragen.. :D

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

99% der Blogs machen sich einfach keine Gedanken oder hoffen, daß es sie schon nicht erwische, oder daß sie niemand ermitteln kann, wenn sie ihren Blog z.B. bei einem der großen Massenhoster in den USA betreiben und kein Impressum haben.

1x Hilfreiche Antwort

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