Haftung beim Verkehrsunfall – alles eindeutig?

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Haftung beim Verkehrsunfall – alles eindeutig?

Wussten Sie schon, dass bei einem Verkehrsunfall eine Haftungsabwägung im Einzelfall vorgenommen wird? Dabei erweisen sich Wertungen wie z. B. „wer auffährt hat immer Schuld!“ oder „ich hatte Vorfahrt, also bin ich nicht verantwortlich!“ nicht immer als zutreffend. Aber wer muss für den Schaden aufkommen?

Die vorzunehmende Haftungsabwägung hängt im hohen Maße von den Besonderheiten des Einzelfalles, also vom konkreten Unfallgeschehen, ab. Dabei werden auch das Verschulden der Fahrer sowie die jeweils angemessene sog. Betriebsgefahr der Fahrzeuge mitberücksichtigt. Erst daraus ergibt sich die Haftung. Fast nie sind die Fälle dabei so eindeutig, dass der Laie anhand seiner Kenntnisse klar erkennen kann, wer haften muss.

Stellen Sie sich zur Verdeutlichung folgende Situation vor, die das Kammergericht Berlin zu entscheiden hatte:

Ein Verkehrsteilnehmer fährt bei Grün auf eine Kreuzung und kollidiert dabei mit einem Fahrzeugführer, der noch auf der Kreuzung steht und links abbiegen will. Wer haftet nun wie? Zu 100% haftet derjenige, der bei Grün auf die Kreuzung gefahren ist, er hätte sehen müssen, dass sich dort noch ein Fahrzeug befindet.

Fragt man diesen Verkehrsteilnehmer, ob er haftet, würde er voraussichtlich meinen: „Nein, ich hatte doch Grün!“. Der Gegner hat das anders gesehen und vor Gericht gewonnen – wo sollte er denn so schnell hin ausweichen?

Sie sehen also, dass die Beteiligen der Haftungsfrage sehr unterschiedlich gegenüber stehen können. Dies hängt unter anderem damit zusammen, dass Betroffene auch Probleme haben, das vielleicht traumatische, kurzzeitig Erlebte richtig zu erfassen und juristisch zutreffend zu bewerten. Selbst im anwaltlichen Bereich können zudem Feinheiten, die der Sachverhalt aufwirft, oftmals nur nach gründlichem Aktenstudium entdeckt werden. Diese Akteneinsicht wird aber nur dem Rechtsbeistand gewährt.

Deswegen kann ich nur dringend raten, stets einen Anwalt hinzuzuziehen. Der wird Ihnen auch sagen, ob seine Kosten voraussichtlich von der Gegenseite getragen werden.

Zum Schluss ein weiteres Beispiel: Der Auffahrende, der gegen den Fahrer klagte, der sich kurz vor dem Unfall in „irritierender Weise“ vor ihm herbewegte, war anwaltlich gut beraten, er obsiegte vor dem OLG Düsseldorf zu 100%. Da die Sache erst vor der Berufungsinstanz so entschieden wurde, zeigt sich, dass selbst bei vermeintlich eindeutigen Sachlagen alles andere als Klarheit vorliegt.


RA Hans-Christoph Hellmann