Haftung bei Privatparty mit Pool

7. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
amz467484-3
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftung bei Privatparty mit Pool

Hallo liebe Gemeinde,
wie im Betreff schon geschrieben möchte ich gerne wissen wer bei einen Zwischenfall bei einer Privatparty mit einen Pool haftet.
Danke schön mal im voraus

Wer den Schaden hat...?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119470 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von amz467484-3):
wie im Betreff schon geschrieben möchte ich gerne wissen wer bei einen Zwischenfall bei einer Privatparty mit einen Pool haftet.

Der für den Schaden Verantwortliche.
Oder die Versicherung - wenn der Verantwortliche eine hat.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)

... und wer der Verantwortliche für den Schaden ist, dass kann man bei so einer sparsamen Sachverhaltsschilderung nur raten.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

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