Haftung bei Fahrgemeinschaften im Falle von Unfällen

6. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12317.12.2022 01:00:16
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftung bei Fahrgemeinschaften im Falle von Unfällen

Hallo,
ich interessiere mich gerade für die Haftungsfrage im Falle von Unfällen, wenn man als Fahrgemeinschaft unterwegs ist.
Nehmen wir Person A und Mitfahrer B.

Person A verursacht einen Unfall und B ist verletzt. Dann springt die KFZ-Versicherung von A für die Schäden ein. Sofern der Schaden nicht die Versicherungssumme übersteigt, scheint alles gut für A zu sein. Wenn nun aber der Schaden die Versicherungssumme übersteigt, muss A wohl für den Rest haften, wenn ich das richtig lese.
Wie weit würde hier eine haftungsbeschränkung A helfen, die B vor dem Unfall unterschrieben hat?
Beispiel für eine solche: https://www.adac.de/sp/rechtsservice/_mmm/pdf/Vertragliche-Haftungsbeschraenkung_59429.pdf

In dieser steht als Beispiel:"auf eigene Gefahr mit und verzichtet – außer in Fällen von Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit – gegenüber Fahrer und Halter des Kraftfahrzeugs auf Ersatz etwaiger Unfallschäden, soweit diese nicht durch irgendeine Versicherungsleistung auszugleichen sind. Die Beschränkung bezieht sich nicht auf die Verletzung von Leben,
Körper, Gesundheit, sofern der Unfall vom Fahrer verursacht wurde. "

Nach meiner Einschätzung hilft die Erklärung nicht, wenn A einen Unfall fahrlässig/grob fahrlässig verursacht hat und die Versicherungssumme überschritten wird. Dann ist A voll haftbar. Die einzige Lösung wäre dann für A nur, die Versicherungssumme auf ein Maximum zu setzen.

Wie wäre A auf der sichersten Seite bzw. wie könnten noch Kosten auf A zu kommen, wenn die Versicherungssumme ein Maximum (100 Millionen Euro beispielsweise) beträgt und B das obige Formular unterschrieben hat?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Suedlicht):
wie könnten noch Kosten auf A zu kommen, wenn die Versicherungssumme ein Maximum (100 Millionen Euro beispielsweise) beträgt und B das obige Formular unterschrieben hat?

In dem
- der Schaden bei 100.000.000,01 oder höher liegt
- ein Gericht das Formular für ungültig erklärt



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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