Habe letzte Woche Anordnung für Steuerprüfung ESt und USt für 2012, 2013 und 2014 erhalten. Es besteht die Möglichkkeit, dass Steuerschulden > € 50.000,00 festgestellt werden, die ich nicht bezahlen kann.
Im Nov. 2014 habe ich meiner Freundin € 40.000,00 in Teilbeträgen überwiesen(Rückzahlung Schulden). Meine Freundin hat nun Sorge, dass FA diese € 40.000,00 von ihr zurückfordert.
Ist die Sorge berechtigt?
Danke
-- Editiert von Moderator am 22.12.2017 17:37
-- Thema wurde verschoben am 22.12.2017 17:37
Haftung Dritter bei Steuerschulden, Durchgriffshaftung?
22. Dezember 2017
Thema abonnieren
Frage vom 22. Dezember 2017 | 14:58
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftung Dritter bei Steuerschulden, Durchgriffshaftung?
Insolvent und jetzt?
Insolvent und jetzt?
Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 22. Dezember 2017 | 15:17
Von
Status: Master (4247 Beiträge, 2421x hilfreich)
Das kommt vielleicht auch darauf an, wann du dein Insolvenzverfahren eröffnen willst. Im Moment erfüllt dein Verhalten wohl der Straftatbestand der Insolvenzverschleppung.
Ich weiß allerdings nicht genau, ob bei der Rückzahlung der Zeitpunkt des Insolvenzantrags oder der tatsächlich gegebenen, aber verschleppten Insolvenz maßgeblich ist. Im zweiten Fall muss sie zurückzahlen.
Du solltest wohl noch mal im Unterforum Insolvenzrecht wegrn der Freundin (und im Strafrecht falls du etwas über dein Verbrechen wissen willst) nachfragen.
Und jetzt?
Schon
268.326
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
10 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten