Haftung Dritter bei Steuerschulden, Durchgriffshaftung?

22. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
cshoberg
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftung Dritter bei Steuerschulden, Durchgriffshaftung?

Habe letzte Woche Anordnung für Steuerprüfung ESt und USt für 2012, 2013 und 2014 erhalten. Es besteht die Möglichkkeit, dass Steuerschulden > € 50.000,00 festgestellt werden, die ich nicht bezahlen kann.
Im Nov. 2014 habe ich meiner Freundin € 40.000,00 in Teilbeträgen überwiesen(Rückzahlung Schulden). Meine Freundin hat nun Sorge, dass FA diese € 40.000,00 von ihr zurückfordert.
Ist die Sorge berechtigt?
Danke

-- Editiert von Moderator am 22.12.2017 17:37

-- Thema wurde verschoben am 22.12.2017 17:37

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4247 Beiträge, 2421x hilfreich)

Das kommt vielleicht auch darauf an, wann du dein Insolvenzverfahren eröffnen willst. Im Moment erfüllt dein Verhalten wohl der Straftatbestand der Insolvenzverschleppung.
Ich weiß allerdings nicht genau, ob bei der Rückzahlung der Zeitpunkt des Insolvenzantrags oder der tatsächlich gegebenen, aber verschleppten Insolvenz maßgeblich ist. Im zweiten Fall muss sie zurückzahlen.
Du solltest wohl noch mal im Unterforum Insolvenzrecht wegrn der Freundin (und im Strafrecht falls du etwas über dein Verbrechen wissen willst) nachfragen.

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