Haftung Arbeitgeber

21. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb478931-66
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftung Arbeitgeber

Hallo Leute, mir ist folgendes passiert. Mein Chef hat mir unser Betriebsfahrzeug dagelassen, damit ich Sachen aus dem Lager holen kann, während er im Urlaub ist. Ich habe eine Delle reingefahren und er möchte jetzt, dass ich die Selbstbeteiligung im Wert von 1000 Euro bezahle. Ist das rechtens?
Danke schon mal im Voraus

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

Zitat (von fb478931-66):
Ist das rechtens?

Kommt ganz darauf an, wie genau das
Zitat (von fb478931-66):
Ich habe eine Delle reingefahren

passiert ist.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
fb478931-66
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe während der Arbeitszeit etwas dienstlich erledigt. Danach habe ich in der Tiefgarage einen Pfeiler gestreift, da ein Lieferant seine Lieferwagen etwas ungünstig hingestellt hatte.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17458 Beiträge, 6495x hilfreich)

Google mal 'Arbeitnehmerhaftung' - es kommt auf den Grad der Fahrlässigkeit an, aber auch darauf, in welcher Relation die Höhe der Forderung zu deinem Einkommen steht. (Will sagen: Von einem Minijobber kann man weniger fordern als von einem gut Verdienenden.)

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#4
 Von 
Strige
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von Artikel Wirtschaftswoche online):
Das Bundesarbeitsgericht entschied (Az. 8 AZR 66/82 ), dass der Dienstwagenfahrer nur in „Höhe der üblichen Selbstbeteiligung" haftet – für alles andere muss – laut dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln – bei erhöhtem Risiko der Arbeitgeber zahlen (Az. 7 Sa 859/04 ). Ein üblicher Selbstbehalt beläuft sich laut Experten im Rahmen der Vollkaskoversicherung des Dienstwagens in der Regel auf 500 Euro, maximal jedoch 1000 Euro.
konnte ich gerade ergooglen, da mich das Thema auch interessiert.
Grüße

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

@Strige,
was das BAG in irgendeinem Fall mal entschieden hat spielt nur dann eine Rolle, wenn der Fall vergleichbar ist. Und das können wir hier gerade anhand des Zitats wohl kaum erkennen.

@fb,
gerade bei arbeitsbedingten Unfällen muss der AN sehr oft nicht haften, Kassiererinnen verrechnen sich und mit Betriebsfahrzeugen kann man irgendwo gegenfahren, das passiert eben.
Gut und ausführlich, wann man wofür haftet, können Sie hier nachlesen:

https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Haftung_Arbeitnehmer.html

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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