Hallo,
ich habe ein großes Problem.
Kurz zum Verständnis: Mein Freund ist hier in Deutschland geboren (also deutscher Staatsbürger) aber mit 12 Jahren mit seiner Familie nach Spanien gegangen, da sein Vater Spanier ist. Dort hat er ca 11 Jahre gelebt (hat also auch einen spanischen Ausweis) und kam nun letztes Jahr wieder hier nach Deutschland in seine Heimatstadt, wo er lebt und arbeitet.
Während seiner Zeit in Spanien (das war irgendwann letztes Jahr) wurde er wegen Drogenschmuggels "verurteilt" (es gab noch keine Verhandlung, ich kenne mich da mit dem spanischen Recht nicht aus) . Die Staatsanwaltschaft verlangt 6 Jahre und 9 Monate. Das Verfahren läuft dort vor Ort noch, und die Anwälte versuchen ihr bestes. Es könnte also nun jederzeit passieren, dass er seine Haftstrafe antreten muss; wie lange genau weiß noch niemand.
Meine eigentliche Frage ist nun, da er ja auch einen deutschen Ausweis hat, wäre es nicht möglich zu beantragen, dass er die Haftstrafe hier in Deutschland absitzen kann? Oder ist dies nicht möglich, da die Straftat in Spanien begangen wurde?
Wie ist hier die Rechtslage?
Haftstrafe in Deutschland statt Spanien absitzen?
24. Juni 2010
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Frage vom 24. Juni 2010 | 13:10
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftstrafe in Deutschland statt Spanien absitzen?
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#1
Antwort vom 24. Juni 2010 | 13:48
Von
Status: Master (4821 Beiträge, 1821x hilfreich)
Nach dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
, §§ 48 ff wäre dies möglich.
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