Hallo Zusammen,
ich hätte mal ein paar Fragen zum folgenden Fall:
Ein Mitarbeiter der Firma A verursacht bei dem Einbau eines elektrischen Gerätes eine Überspannung. Dadurch entstehen bei dem Hauseigentümer B Schäden in Höhe von ca. 3000€ laut Kostenvoranschlägen der durch B beauftragten Techniker. Die Schäden sind zum Teil nicht sofort von außen zu erkennen, da die meisten Geräte noch funktionieren.
Die Firma A gesteht den Fehler ein und übergibt den Fall an Ihre Haftpflichtversicherung. Die Versicherung übernimmt keine Kosten für die Kostenvoranschläge und bei der 12 Jahren alten Zentralheizung zahlt sie nicht die Reparaturkosten von 1400€ sondern nur den Zeitwert von 600€. Somit bleibt der Hauseigentümer B auf ca. 2000€ sitzen.
Ist die Vorgehensweise der Versicherung korrekt oder muss die Versicherung die volle Schadenshöhe zahlen?
Kann B von der Firma A die Differenz von ca. 2000€ einfordern?
Kann B auf Kosten der Firma A oder der Versicherung einen Techniker beauftragen, der sämtliche Geräte im Haushalt von B auf mögliche Überspannungsschäden hin prüft?
Kann B von der Firma A eine Kostenerstattung für den entstandenen Aufwand verlangen? (heizen mit Holz, duschen bei Bekannten, etc)
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Gruß
Janot
Haftpflichtversicherung zahlt nur einen Teil des Schadens
2. Juni 2016
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Frage vom 2. Juni 2016 | 14:52
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 2x hilfreich)
Haftpflichtversicherung zahlt nur einen Teil des Schadens
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 2. Juni 2016 | 15:38
Von
Status: Lehrling (1024 Beiträge, 491x hilfreich)
1: Die Haftplfichtversicherung entschädigt gem. Zeitwert, der steht dem Geschädigten zu, nicht mehr. Damit bleibt auch keiner auf einem Schaden sitzen
2: Nö
3: Nö - würde auch kein normaler Mensch einfach mal so tun
4: Das kann man durchaus versuchen, wird aber nicht viel bei rumkommen, ein paar Cent vielleicht
#2
Antwort vom 2. Juni 2016 | 16:29
Von
Status: Lehrling (1650 Beiträge, 1044x hilfreich)
Zitat:bei der 12 Jahren alten Zentralheizung zahlt sie nicht die Reparaturkosten von 1400€ sondern nur den Zeitwert von 600€
Bei fast jeder Sache gilt: betragen die Reparaturkosten mehr als 130% des Zeitwertes, ist es ein Totalschaden, womit man nur noch den Zeitwert ersetzt bekommt.
Extremes Beispiel: Auto im Wert von 1000 EUR versinkt im Fluß, Bergung kostet 50.000 EUR. Dann bekommt man nur 1000 EUR und nicht die Bergungskosten.
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#3
Antwort vom 3. Juni 2016 | 15:09
Von
Status: Praktikant (933 Beiträge, 280x hilfreich)
ZitatExtremes Beispiel: Auto im Wert von 1000 EUR versinkt im Fluß, Bergung kostet 50.000 EUR. Dann bekommt man nur 1000 EUR und nicht die Bergungskosten. :
Extrem schlechtes und falsches Beispiel. Die Haftplficht des Autohalters, der sein eigenes Auto versenkt wird die 50.000 EUR zahlen und nicht die 1000.
Eine Haftpflicht übernimmt immer nur den wirklich enstandenen Schaden ohne Besserstellung des Geschädigten. Ergo den Zeitwert von Sachwerten. Andere Werte werden in der Regel voll übernommen.
#4
Antwort vom 3. Juni 2016 | 16:42
Von
Status: Student (2594 Beiträge, 994x hilfreich)
Man haftet grundsätzlich zum Zeitwert. Ansonsten kann sich der Geschädigte ja bereichern (neue Geräte, Garantie, besserer Wirkungsgrad, etc.).
Etwaige sonstige Schadenersatzansprüche außen vorgelassen.
#5
Antwort vom 6. Juni 2016 | 12:00
Von
Status: Lehrling (1650 Beiträge, 1044x hilfreich)
Zitat:Die Haftplficht des Autohalters, der sein eigenes Auto versenkt wird die 50.000 EUR zahlen und nicht die 1000.
Ja, aber nicht, weil sie das gegenüber dem Halter muß, sondern weil vermutlich Stadt/Kreis/Land einen (umweltschutzrechtlichen) Anspruch haben, daß das Kfz aus dem Fluß entfernt wird.
#6
Antwort vom 6. Juni 2016 | 13:13
Von
Status: Student (2271 Beiträge, 713x hilfreich)
Die Kosten für die KVA/Gutachten sollten von der Haftpflicht übernommen werden; sehe hier keinen Grund, warum es anders als bei KFZ-Schäden laufen sollte.
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