Haftpflichtversicherung? Mit Wunderkerze Loch in Sofa gebrannt

6. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Happyman
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 11x hilfreich)
Haftpflichtversicherung? Mit Wunderkerze Loch in Sofa gebrannt

Hallo!
Während des Silvesterabend schnappte sich mein Neffe eine dieser Wunderkerzen, die langsam von oben bis unten abbrennen und Sterne schmeißen. Eben für Kinder gedacht. Mit dieses Ding ist der Neffe an der Couch in Berührung gekommen und hat ein Loch in der Couch gezaubert. Zahlt die Versicherung des Neffen in solchen Fällen?

Mit freundlichen Grüßen

Probleme mit der Versicherung?

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5 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1707
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 250x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Happyman
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 11x hilfreich)

Der Neffe ist sechs Jahre alt.

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#3
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hi,

dann ist die frage ja schon beantwortet. kinder unter 7 jahren haften gemäß dem bgb nicht.

eine aufsichtspflichtverletzung der eltern liegt wahrscheinlich auch nicht vor weil sie sicherlich direkt dabei waren.

zu dem würde ich dem geschädigtem auch eine mithaftung unterstellen. wer kinder in diesem alter im wohnzimmer und in der nähe einer couch mit wunderkerzen kokeln lässt, der muss rechnen das soetwas passiert.

was wür denn gewesen. wenn die ganze bude abgebrannt wäre ? dein feuerversicherer hätte dazu vielleicht "grob fahrlässig" gesagt und der neffe selbst ist nicht haftbar !!!

also, auch wenns draussen kalt ist - lieber ein schritt vor die tür mit den dingern ;)

gruß mF

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#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

Ich habe gerade eine neue Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen und weiß daher, dass es mittlerweile Verträge gibt, bei denen der Versicherer auch für Schäden haftet, die von einem Deliktunfähigen Kind verursacht wurden. Ein Blick in den Versicherungsschein und die Bedingungen sollte hier helfen.

Ansonsten kann ich mich den vorrednern nur anschließen.

Gruss,

Axel

-----------------
"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

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#5
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hi,

>>>>>dass es mittlerweile Verträge gibt, bei denen der Versicherer auch für Schäden haftet

ja die gibt es.

ebenso welche, die gefälligkeiten mitversichern.

frage ist nur, ist es moralisch richtig wenn es rechtlich falsch ist ;)

viele grüße
mF

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