Guten Tag,
ich habe eine Frage an die geneigten Leser dieses Forums:
Bin ich als Versicherungsnehmer einer Privathaftpflichtversicherung (PHV) eigentlich auch im Fall eines Unfalls mit dem Fahrrad auf dem Weg zur Arbeit haftpflichtversichert?
Der Hintergrund meiner Frage:
Die Besonderen Haftpflichtbedingungen (RHB) zur PHV der HUK, beschränken in §1 RHB den Versicherungsumfang auf die Haftpflicht einer Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens mit Ausnahme der Gefahren des ... Berufes... .
An dieser Stelle frage ich mich, ob der Weg zur Arbeit (bzw. die Gefahr auf diesem) bereits in die berufliche Sphäre gehört und somit nicht gedeckt ist!
Natürlich denke auch ich bei den Gefahren des Berufes zunächst an die originären Gefahren aus der Ausübung oder aus den Umständen des Berufes. Allerdings führte mich die Tatsache, dass man ja bereits auf dem Weg zur Arbeit den Schutz der beruflichen Unfallversicherung genießt, ohne bereits den originären Gefahren der Berufsausübung ausgesetzt zu sein, auf o.g. Gedanken.
Ich bedanke mich,
A.Wolf
Haftpflichtversicherung Fahrradunfall Weg zur Arbeit
29. April 2005
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Frage vom 29. April 2005 | 20:36
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftpflichtversicherung Fahrradunfall Weg zur Arbeit
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 29. April 2005 | 21:02
Von
Status: Master (4412 Beiträge, 1086x hilfreich)
Ja, Du bist versichert, wenn Du auf dem Arbeitsweg mit Deinem Rad einen anderen schuldhaft schädigst.
Der Weg von und zur Arbeit ist (im Gegensatz zur berufsgenossenschaftlichen Unfallversicherung) keine berufliche Tätigkeit.
Mit "Gefahren des Berufes" meint die Privathaftpflichtversicherung nur typische berufl. Tätigkeiten (z.B. Dachdecker lässt Ziegel auf Kopf von Passanten fallen, oder Arzt amputiert falsches Bein oder aber auch: Stadtbote mit Fahrrad zu den Kunden schädigt Fußgänger, in diesem Fall ist es eine typische Tätigkeit in Ausübung des Berufes)
Gruß
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