Haftbefehlt wegen verpasster EV, Offene Summe wurde einen Tag vor Termin beglichen

11. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Jacobsen123
Status:
Schüler
(232 Beiträge, 151x hilfreich)
Haftbefehlt wegen verpasster EV, Offene Summe wurde einen Tag vor Termin beglichen

Folgendes:
Wegen arbeit konnten termine des gv nicht eingehalten werden.
nun kam ein neuer termin zu heute mit dem satz, das ein haftbefehl vorliege.
die summe sollte vom schuldner auch bezahlt werden da nur kleine summe, so ist die ev dann geschichte.
leider hatte es später geklappt als gedacht.
der schuldner hat also gestern dann die offene summe dem Gv überwiesen und dies auch per fax mitgeteilt und eben auch den überweisungsbeleg mit dazu gefaxt.
da er arbeitstechnisch ja nicht zum termin heute konnte hat er das ja eben per fax gesendet.
wird das aus reichen oder wird dann der GV dennoch den haftbefehl vollstrecken?
es muss ja auch noch der gläubiger dann vom GV informiert werden das die summe ja beglichen wurde, was ja nur geht wenn das auch beim Gv gutgeschrieben wird, bis jetzt gibt es ja nur den beleg das es vom konto des schuldners abgebucht wurde.

wie wird es weiter gehen? doch besuch des GV oder wird er vielleicht paar tage abwarten auf grund des faxes bis das geld verbucht wird.?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von Jacobsen123):
der wird er vielleicht paar tage abwarten auf grund des faxes bis das geld verbucht wird.

In der Regel sind die so überlastet das die in solchen Fällen eher ein paar Tage warten als unnütze Wege zu tätigen.
Wenn dann aber nichts kommt, dann werden die in der Regel sauer, dann gibt es 0,0 Toleranz.



Zitat (von Jacobsen123):
Wegen arbeit konnten termine des gv nicht eingehalten werden.

Das ist schlicht und ergreifend egal.

Spätestens wenn der GV publikumswirksam mit der Polizei im Schlepptau auf der Arbeitsstelle erscheint, erklärt der GV das nochmal.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Jacobsen123
Status:
Schüler
(232 Beiträge, 151x hilfreich)

unnütze wege das hört sich an:-) dachte alle wege eines GV sind nützlich:-)
ja wie gesagt der braucht weder noch zur arbeit noch sonst wo hin den weg zu tätigen denn die summe wurde überwiesen und sollte auch dann bis freitag auf dessen konto sein vom GV.
und der nachweis wurde ja auch gefaxt,
es steht ja auch immer drauf, dass sie dann zu einer dem gläubiger unpassenden zeit erscheinen werden. aber mal ehrlich der würde doch niemals nach dem feierabend nachts oder abends dann zig gläubiger die einen haftbefehl haben aufsuchen der will doch auch mal seine ruhe und seinen feierabend.
des weiteren ist es ja auch ne frage ob dann der gläubiger auch zu hause ist extra mal ne tür aufbrechen wäre ja dann auch wieder solch sache die muss gut durchdacht sein.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Gab es den Haftbefehl schon oder wurde er bisher nur angedroht? Das ist ein riesiger Unterschied.

Wenn bisher nur zur Vermögensauskunft geladen wurde, kann auch sogar noch direkt im Termin bezahlt werden. Dann gibt es weder eine Vermögensauskunft noch einen Haftbefehl.

Ich würde versuchen, den GV nochmal zu seinen offenen Sprechzeiten (sollte im Briefkopf stehen) kurz anzurufen damit er dem Schuldner nochmal kurz bestätigt, das Fax gesehen zu haben und auch das Geld, so dass nichts weiter folgt.

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von Jacobsen123):
dachte alle wege eines GV sind nützlich:-)

Nicht wenn der Schuldner dann tatsächlich mit dem Originalbeleg vor der Nase herumwedelt ...



Zitat (von Jacobsen123):
aber mal ehrlich der würde doch niemals nach dem feierabend nachts oder abends

Die gehen da hin wo zu der Uhrzeit der Schuldner am wahrscheinlichsten ist. Die haben Erfahrungswerte.
Früh morgens (ab 6 Uhr) und abends (bis 22 Uhr) an der Wohnanschrift, tagsüber beim Arbeitgeber.



Zitat (von Jacobsen123):
der will doch auch mal seine ruhe und seinen feierabend.

Dann nimmt er mitten am Tag ein paar Freistunden als Ausgleich.
Die mit den Terminproblemen sind ja nicht in der Überzahl.



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#5
 Von 
Jacobsen123
Status:
Schüler
(232 Beiträge, 151x hilfreich)

nur bis 22 uhr?
wäre nachts da nicht besser?

nein den haftbefehlt gibts schon es stand auf der letzten ladung das der Gv im besitz eines haftbefehles ist.
da aber nun die forderung beglichen ist und dies auch per fax übermittelt wurde müsste der GV dies auch per fax erhalten haben.
leider hat der GV erst am dienstag wieder sprechzeit wird also dann die anderen tage im außendienst sein und demnach nicht telefonisch zu erreichen-(

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von Jacobsen123):
nur bis 22 uhr?
wäre nachts da nicht besser?

Nö, ab 22 Uhr ist "Schutzzeit", bis 6 Uhr morgens.

Selbst das SEK stürmt da nur in absoluten Ausnahmefällen (z.B. Lebensgefahr, Geiselnahme).



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#7
 Von 
Jacobsen123
Status:
Schüler
(232 Beiträge, 151x hilfreich)

aja....
gut aber für den fall des falles.
geld per online sollte ja nicht mehr wie 2 tage dauern sollte also morgen verbucht werden keine ahnung wie oft ein Gv aufs konto schaut.
würde der Gv denn schon den nächsten tag nach nicht erscheinen zum termin den Haftbefehl vollstrecken wollen oder dauert dies auch noch mal etwas?
und selbst wenn, einmal den beleg nochmal gezeigt und er müsste wieder abdampfen richtig?
im schreiben steht dick unterstrichen mit hilfe der polizei aber ist das echt logisch?

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#8
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Zitat (von Jacobsen123):
einmal den beleg nochmal gezeigt


Den "Beleg einer Online-Überweisung" hat jeder Anfänger in 3 Minuten am PC erstellt. Das weiß auch der GV. Was hilft, ist der Geldeingang.

-- Editiert von fb367463-2 am 12.10.2017 01:39

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"Valar Morghulis"

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#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Noch einen Hinweis: Sobald das ausgestanden ist, sollte man sich vom Gerichtsvollzieher den Haftbefehl aushändigen lassen. Mit diesem (und ggf. sämtlichen Schriftverkehr für Aktenzeichen und Bestätigung des Geldeingangs usw.) zum örtlichen Amtsgericht und beantragen, dass der Haftbefehl aus dem Schuldnerregister gelöscht wird.

Von der Löschungsbestätigung des Gerichts Kopien machen und bei den Auskunfteien, wo das dann sicher bereits drin steht, ebenfalls eine Löschung verlangen.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Den "Beleg einer Online-Überweisung" hat jeder Anfänger in 3 Minuten am PC erstellt. Das weiß auch der GV.

Stimmt. Aber mal schnell eingeloggt und Online gezeigt ist schon glaubwürdiger.



Zitat (von fb367463-2):
Was hilft, ist der Geldeingang.

Das ist immer am besten.



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#11
 Von 
Jacobsen123
Status:
Schüler
(232 Beiträge, 151x hilfreich)

Najadas war ausgedrucker kontoauszug der gefaxt wurde.
so also heute kam wohl post an und dann ein schreiben dass mit eingang der zahlung genanntes schriftstück bei liegt.
als schriftstück lag nur der vollstreckungsbescheid mit dran aber kein haftbefehl etc.
sollte das nicht eigentlich mit dabei sein? gehört denn dies nicht dazu?
was soll der jenige nur mit dem popligen volstreckungsbescheid den hat er selbst vorliegen.

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#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Kann auch sein, dass der GV das direkt beim Amtsgericht zur Löschung des Eintrags im Schuldnerregister abgegeben hat. Also kurzer Dienstweg. Frag da halt mal nach.

Zitat:
was soll der jenige nur mit dem popligen volstreckungsbescheid den hat er selbst vorliegen.

Genau drauf schauen. Das ist sicherlich die "vollstreckbare Ausfertigung für den Gläubiger". Also das Original-Dokument, das zur Pfändung berechtigt. Sozusagen DER TITEL. Nur mit diesem Original darf man pfänden.

Ergo: Da ihr den nun habt, darf man nicht mehr pfänden.

Hebt dieses Original mit Erledigterklärung mindestens 30 Jahre lang auf. Falls es mal Diskussionen geben sollte (was aber eher selten vorkommt).

Signatur:

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#13
 Von 
Jacobsen123
Status:
Schüler
(232 Beiträge, 151x hilfreich)

Gut.
der brief wurde gestern verfasst also hat der GV das geld wohl erhalten.
Supi.
Ok aufheben dann nochmal drauf schauen solch original vom GV hat ja auch nicht jeder aber ist weggepackt in den unterlagen man kann nie wissen.

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