Haftbefehl rechtens?

4. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
AnikaF
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftbefehl rechtens?

Ich weiß nicht ob ich mit meiner Frage hier richtig bin also bitte um Entschuldigung fals dies nicht der Fall ist.

Mein Lebensgefährte und Vater meiner Kinder ist vorweg verschuldet durch eine ehm. Selbstständigkeit. Nun hat er einen Termin zur Eidesstaatlichen Versicherung zugeschickt bekommen, welchen er aufgrund des Kurzen Zeitraumes und eines Termins meinerseits verschieben musste.

Der Ersttermin war am 14.12 welchen wir per Post am 13 erst erhalten hatten. Dieser wurde auf den 21.12 um 11Uhr verschoben.

Mein LG war zum genannten Termin auch dort traf jedoch den Gerichtsvollzieher selbst nicht an, nach 30 Minuten fuhr er zurück nach Hause. Auf mein drängen versuchte er die werte Dame Telefonisch zu erreichen über Festnetz sowie auch Handy. Das Handy war ausgeschaltet und ans Festnetz gin niemand dran.
Sowiet so gut Weihnachten kam und danach versuchte er erneut diese zu erreichen jedoch erfolglos.

Erst heute geling ihm dies übers Telefon um einen neuen Termin auszumachen. Hier besteht das Problem das wir 2 Kinder haben die Ärztlich mehr betreut werden müssen und Montag sowie Dienstag nie Möglich ist. Die werte Dame teilte ihm mit das sie einen Haftbefehl erlassen lassen hat da er ja nicht am 21 erschien. Er erwiederte darauf hin das sie einen Termin hatten um 11 Uhr. Darauf sagte sie hat sie wohl einen schriftlichen Fehler gemacht.

Nun fragte er wegen eines erneuten Termin und bekam als Antwort er möge auf den Haftbefehl warten und mit diesen dann zu ihr kommen.

Nun besteht natürlich die unsere Angst das er vor dem Wochenende verhaftet wird was für mich bereits am Anfang der Woche 5 Terminabsagen mit den Kindern bedeuten würde und B das Problem das ein Haftbefehl in der Schufa verewigt wird.
So auch die Angst das der haftbefehl erst Tage später einreffen könnte. Ich versuchte noch einmal die Gerichtsvollzieherin auf beide Telfonnummern zu erreichen und auch das Gericht jedoch erfolglos.

Wie soll er sich den jetzt verhalten? Was passiert im Falle einer Verhaftung? Ich kann mir eine Terminverschiebung nicht leisten (hört sich für aussenstehende doof an aber mein Kalender ist Probbevoll).


Danke schonmal im Vorraus.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
f!o
Status:
Schüler
(382 Beiträge, 85x hilfreich)

Sie brauchen sich diesbezüglich keine Sorgen machen. Folgen Sie dem Rat des Vollstreckungsbeamten.

Der zivilrechtliche Haftbefehl zur Erzwingung der Abgabe eines eidesstattlichen Versicherung nach § 901 ZPO ist lediglich ein zivilrechtliches Druckmittel.

In der Praxis ist es so, dass der Gerichtsvollzieher zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung kommt und bei einer entsprechenden Verweigerung den Schuldner bis zur Abgabe derselben in eine Haftanstalt überführen lässt.

Eine Vollstreckung durch die Polizeibehörden erfolgt hier ohne Weiteres nicht.

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